Liste der Gerichtsbezirke im Burgenland

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Diese Liste der Gerichtsbezirke im Burgenland listet alle Gerichtsbezirke im Bundesland Burgenland auf.

Geschichte Bearbeiten

Die deutschsprachigen Gebiete Westungarns gehörten bis 1919 zur ungarischen Krone. Im Gegensatz zur Einteilung der österreichischen Kronländer in Bezirke und Gerichtsbezirke war das Königreich Ungarn in Komitate und Stuhlbezirke unterteilt worden. Die deutschsprachigen Gebiete lagen dabei in den Komitaten Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg. Nachdem 1919 die deutschsprachigen Gebiete Westungarns Österreich zugesprochen worden war, musste für das neue Bundesland Burgenland auch eine neue politische und gerichtliche Einteilung geschaffen werden. Das Burgenland wurde daher 1921 per Verordnung dem Oberlandesgericht Wien zugeteilt, wobei gleichzeitig die Errichtung eines Landesgerichtes in Ödenburg für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit bestimmt wurde. Dem Landesgericht Ödenburg wurden weiters die Bezirksgerichte Eisenstadt, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf, Oberwart und Ödenburg unterstellt, wobei die Zuständigkeit der Bezirksgerichte in der Regel deckungsgleich mit den gleichnamigen Verwaltungsbezirken definiert wurden. Die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Ödenburg sollte sich hingegen über den Ödenburger Stadt- und Landbezirk erstrecken, die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Eisenstadt über die Städte Eisenstadt, Rust sowie den Bezirk Eisenstadt-Umgebung.[1]

Nach der Niederlage bei der Volksabstimmung in Ödenburg musste Österreich jedoch Ödenburg und Umgebung an Ungarn abtreten. Dadurch wurde Ödenburg nicht wie vorgesehen Sitz eines Landes- und eines Bezirksgerichtes, ebenso wenig konnte in der Stadt der Sitz der Landesregierung oder der Staatsanwaltschaft realisiert werden. Die übrigen Gerichtsbezirke wurden in der Folge dem Landesgericht für Strafsachen Wien bzw. dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien unterstellt.

Erst mit 1. Jänner 1959 wurde das Landesgericht Eisenstadt geschaffen, dem alle Bezirksgerichte im Burgenland bis heute unterstehen.[2]

Die Einteilung der übrigen Gerichtsbezirke blieb hingegen bis auf den nicht zu Stande gekommenen Gerichtsbezirk Ödenburg jahrzehntelang unverändert, wohl auch, weil die Gerichtsbezirke im Burgenland bei ihrer Gründung wesentlich größer waren als im österreichischen Vergleich und daher Zusammenlegungen von Bezirksgerichten wie in anderen Bundesländern bisher nicht notwendig waren.

Am 1. Jänner 2018 wurde das Bezirksgericht Jennersdorf aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Güssing zugeschlagen.[3]

Gerichtsbezirke Bearbeiten

Bestehende Gerichtsbezirke Bearbeiten

Alle Bezirksgerichte im Burgenland unterstehen dem Landesgericht Eisenstadt. Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen:

GRKZ: Gerichtsbezirkskennziffer (lt. Statistik Austria)
Gerichtsbezirk: Name des Gerichtsbezirkes
Politischer Bezirk: Politischer Bezirk, in dem der Gerichtsbezirk liegt
Bevölkerung: Zahl der gemeldeten Bewohner mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk (Stand: 1. Jänner 2023)[4]
Fläche: Fläche der Gerichtsbezirke in km² (Stand 2016, Gebietsstand 2018)[5]
GRKZ Gerichtsbezirk Politische(r) Bezirk(e) Bevölkerung Fläche
1011 Eisenstadt Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust 62.480 516,03
1041 Güssing Güssing, Jennersdorf 43.438 738,68
1061 Mattersburg Mattersburg 40.851 237,83
1071 Neusiedl am See Neusiedl am See 61.768 1.038,64
1081 Oberpullendorf Oberpullendorf 37.743 701,44
1091 Oberwart Oberwart 54.970 732,58

Ehemaliger Gerichtsbezirk Bearbeiten

Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen:

Gerichtsbezirk: Name des Gerichtsbezirkes
Landesgericht: Landesgericht, dem das Bezirksgericht unterstellt war
Politischer Bezirk: Politischer Bezirk, in dem der Gerichtsbezirk zuständig war
Auflösung: Datum, mit dem die Auflösung des Gerichtsbezirkes rechtswirksam wurde
Zugewiesen zu: Gerichtsbezirk, dem das Gebiet des aufgelösten Gerichtsbezirkes zugewiesen wurde
Gerichts­bezirk Landes­gericht Politischer Bezirk Auflösung Zugewiesen zu
Jennersdorf Eisenstadt Jennersdorf 1. Jänner 2018 Güssing

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung der Bundesregierung über die vorläufige Einrichtung der Verwaltung, der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Rechnungskontrolle und der Verwaltungs-, der Kompetenz- sowie der Wahlgerichtsbarkeit im Burgenland (Einrichtungsverordnung, E. V. B.). Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. 192. Stück, Nr. 476 (auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online)
  2. BGBl. Nr. 269/1958: Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958, mit dem das Landesgericht Eisenstadt errichtet wird.
  3. BGBl. II Nr. 50/2017: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Burgenland (Bezirksgerichte-Verordnung Burgenland 2017)
  4. Statistik Austria – Bevölkerung zu Jahresbeginn nach administrativen Gebietseinheiten (Bundesländer, NUTS-Regionen, Bezirke, Gemeinden) 2002 bis 2023 (Gebietsstand 1.1.2023) (ODS)
  5. Gemeindeverzeichnis, Stand 1.1.2016, Statistik Austria, Wien 2016.

Literatur Bearbeiten