Liste der Bodendenkmäler in Heustreu

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Heustreu zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Heustreu Bearbeiten

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit und der älteren Latènezeit. D-6-5627-0021 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit und jüngeren Latènezeit. D-6-5627-0022 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik und des Mittelneolithikums. D-6-5627-0026 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-5627-0027 BW
(Standort) Bestattungsplatz der Urnenfelderzeit und der Hallstattzeit sowie Siedlung der Hallstattzeit D-6-5627-0028 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit und der Hallstattzeit. D-6-5627-0029 BW
(Standort) Bestattungsplatz der römischen Kaiserzeit. D-6-5627-0031 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-5627-0141 BW
(Standort) Archäologische Befunde der frühen Neuzeit, darunter solche eines Vorgängerbaus D-6-5627-0143 BW

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Baudenkmäler in Heustreu – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien