Landschaftsschutzgebiet Ursprung des Surmeckesiepens und benachbartes Extensivgrünland

Landschaftsschutzgebiet in Sundern, Nordrhein-Westfalen
BW

Das Landschaftsschutzgebiet Ursprung des Surmeckesiepens und benachbartes Extensivgrünland mit 6,8 ha Flächengröße liegt östlich von Altenhellefeld im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Talwiese entlang der L 840 östlich Altenhellefeld als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 2,76 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG mit einem neuen Namen erneut ausgewiesen und deutlich vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG geht bis zur Stadtgrenze und besteht aus zwei Teilflächen. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.

Beschreibung Bearbeiten

Das LSG umfasst ein Grünland im Quellbereich des Surmeckesiepens und benachbartes Extensivgrünland. Die westliche, beweidete Teilfläche ist landschaftsästhetisch wertvoll und landschaftsbildprägend durch eingestreute Einzelbäume und Baumgruppen.

Schutzzweck Bearbeiten

Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten und Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.

Rechtliche Vorschriften Bearbeiten

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 91.
  2. Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 169. (PDF) Abgerufen am 15. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 19′ 24,7″ N, 8° 7′ 8,9″ O