Die Landreiter waren in Deutschland im 14. bis zum 18. Jahrhundert in einigen Herrschaftsbereichen die Verwalter einer Landreiterei.

Geschichte Bearbeiten

Die Wittelsbacher schufen im Herrschaftssystem der Mark Brandenburg im 14. Jahrhundert neue territoriale Gliederungen als Landreitereien (equitaturæ), ein System, das die Luxemburger nach 1373 beibehielten. Die Landreiterei (Herrschaften) in der Altmark, Neumark, Prignitz, Uckerland und Mark über Oder fungierte als Mittelinstanz zwischen Vögten und Markgrafen (siehe Landbuch Karls IV.).[1] Die Landreitereien führten Landeshauptleute (auch Landvögte genannt), die später als Landreiter bezeichnet wurden.[2]

Aus Landreitern wurden Ende des 18. Jahrhunderts in Brandenburg Landräte, die später als Hauptverwaltungsbeamte eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberste Kommunalbeamte fungierten.

Siehe auch: Landreiter als Landgendarm.

Literatur Bearbeiten

  • Lieselott Enders: Die Altmark: Geschichte einer kurmärkischen Landschaft in der Frühneuzeit (Ende des 15. bis Anfang des 19. Jahrhunderts). Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8305-1504-3.
  • Gerd Heinrich: Verwaltungsgliederung 1608–1806. Beritte und Kreise der Altmark, Kurmark und Neumark. Historischer Atlas von Brandenburg. Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin 1967.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Helmut Assing: Die Landesherrschaft der Askanier, Wittelsbacher und Luxemburger (Mitte des 12. bis Anfang des 15. Jahrhunderts). In: Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5.
  2. Lieselott Enders: Die Altmark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft in der Frühneuzeit (Ende des 15. bis Anfang des 19. Jahrhunderts). Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8305-1504-3.