Die Landkreisordnung (in manchen Ländern auch Kreisordnung) ist ein Landesgesetz, das

regelt.

In den einzelnen Ländern der Bundesrepublik gibt es unterschiedliche Regelungsmodelle (Typen von Kreisverfassungen).

Die Landkreisordnung entspricht der Gemeindeordnung auf Ebene der Gemeinden.

Landkreisordnungen der Länder in Deutschland Bearbeiten

Die Unterschiede der Verfassungstypen in den Ländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben. Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Ländern deutlich.

Landkreisordnungen in den einzelnen Ländern
Land Bezeichnung Abkürzung Verfassungstyp
Baden-Württemberg Landkreisordnung für Baden-Württemberg LKrO BW
Bayern Landkreisordnung für den Freistaat Bayern LKrO B
Berlin In Berlin bestehen keine Landkreise. --- ---
Brandenburg Landkreisordnung für das Land Brandenburg LKrO BR
Bremen In Bremen bestehen keine Landkreise. --- ---
Hessen Hessische Landkreisordnung HKO
Hamburg In Hamburg bestehen keine Landkreise. --- ---
Mecklenburg-Vorpommern Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern KV M-V
Niedersachsen Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG
Nordrhein-Westfalen Kreisordnung Nordrhein-Westfalen KrO NRW
Rheinland-Pfalz Landkreisordnung Rheinland-Pfalz LKO RLP
Saarland Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG
Sachsen Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen SächsLKrO
Sachsen-Anhalt Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA
Schleswig-Holstein Kreisordnung für Schleswig-Holstein KrO SH
Thüringen Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung ThürKO

Siehe auch Bearbeiten

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