Landgericht Paderborn

Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm

Das Landgericht Paderborn (kurz LG Paderborn) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.

Land- und Amtsgericht Paderborn, Haupteingang

Gerichtssitz und -bezirk Bearbeiten

Sitz des Gerichts ist Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Kreise Paderborn und Höxter, sowie vom Kreis Soest die Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke und Lippstadt.

Gebäude Bearbeiten

Das Gericht ist Am Bogen 2–4 mit dem Amtsgericht Paderborn gemeinsam in einem Gebäude untergebracht.

Über- und nachgeordnete Gerichte Bearbeiten

Das dem Landgericht Paderborn übergeordnete Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Hamm. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Brakel, Delbrück, Höxter, Lippstadt, Paderborn und Warburg. Folgende Amtsgerichte waren dem Landgericht Paderborn seit 1879 nachgeordnet und wurden später aufgelöst: Borgentreich, Fürstenberg und Nieheim zum 30. September 1932[1] sowie Beverungen, Erwitte und Rüthen zum 1. Juli 1969,[2] Salzkotten zum 1. Juli 1975,[3] Büren zum 1. Januar 1977[4] sowie Geseke und Steinheim zum 31. Dezember 1978.[5]

Geschichte Bearbeiten

Als Dienstwohnung für die Präsidenten des Appellations- und später des Landgerichts Paderborn hat ab 1846 der Hardehauser Hof gedient.

Bekannte Verfahren Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. § 1 der preußischen Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932.
  2. § 1 des ersten Gesetzes zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 24. Juni 1969.
  3. § 41 Absatz 3 des Sauerland/Paderborn-Gesetzes vom 5. November 1974.
  4. § 4 des zweiten Gesetzes zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 6. Juli 1976.
  5. § 6 des dritten Gesetzes zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 11. Juli 1978.

Koordinaten: 51° 43′ 7,3″ N, 8° 45′ 28,8″ O