Landgericht Lissa

preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Posen mit Sitz in Lissa

Das Landgericht Lissa war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Posen mit Sitz in Lissa.

Geschichte Bearbeiten

Das königlich preußische Landgericht Lissa wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 7 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Aufgelöst wurde das bisherige Appellationsgericht Posen. Der Sitz des Gerichts war Lissa. Das Landgericht war danach für die Kreise Fraustadt, Kröben und Kosten zuständig.[1] Ihm waren zunächst folgende 8 Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Bojanowo Bojanowo Aus dem Kreis Kröben die Stadtbezirke Bojanowo und Punitz und der Polizeidistrikt Bojanowo ohne eine Reihe von im Gesetz genannten Gemeindebezirken
Amtsgericht Fraustadt Fraustadt Aus dem Kreis Fraustadt die Stadtbezirke Fraustadt und Schlichtingsheim, der Polizeidistrikt Fraustadt und der Polizeidistrikt Luschwitz ohne eine Reihe von im Gesetz genannten Gemeindebezirken
Amtsgericht Gostyn Gostyn Aus dem Kreis Kröben die Stadtbezirke Gostyn, Kröben und Sandberg, der Polizeidistrikt Gostyn, der Polizeidistrikt Kröben ohne eine Reihe von im Gesetz genannten Gemeindebezirke und die Gemeindebezirke Boncyklas und Czarkowo aus dem Polizeidistrikt Bojanowo
Amtsgericht Kosten Kosten Der Kreis Kosten ohne den Teil, der dem Amtsgericht Schmiegel zugeordnet war
Amtsgericht Lissa Lissa Der Kreis Fraustadt ohne den Teil, der dem Amtsgericht Fraustadt zugeordnet war
Amtsgericht Rawitsch Rawitsch Der Kreis Kröben ohne die Teile, die den Amtsgerichten Bojanowo und Gostyn zugeordnet waren
Amtsgericht Schmiegel Schmiegel Stadtbezirk Schmiegel und die Polizeidistrike Ost-Schmiegel und West-Schmiegel aus dem Kreis Kosten

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1880 zusammen 207.503 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und 6 Richter tätig.[3]

Der Landgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Landgericht Lissa wurde aufgelöst.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Landgericht Lissa neu gebildet und erneut dem Oberlandesgericht Posen zugeordnet. Zu seinem Sprengel gehörten nun die Amtsgerichte Bojanowo, Gostyn, Jarotschin, Jutroschin, Koschmin, Kosten, Krotoschin, Lissa, Pleschen, Rawitsch und Schmiegel.[4]

1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Lissa und seiner Amtsgerichte.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 444 f., Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 459 online
  4. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat