Landgericht Herzogenaurach

ehemalige untere Verwaltungs- und Justizeinheit in Bayern (1821-1879)

Das Landgericht Herzogenaurach war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Herzogenaurach im Rezatkreis (ab 1838 Mittelfranken).

Lage Bearbeiten

Das Landgericht Herzogenaurach umfasste Gebiete des heutigen Landkreis Erlangen-Höchstadt und der kreisfreien Stadt Erlangen. Es grenzte damals im Westen an das Landgericht Neustadt an der Aisch, im Südwesten an das Landgericht Markt Erlbach, im Süden an das Landgericht Cadolzburg, im Osten an das Landgericht Erlangen und im Norden an das Landgericht Höchstadt und das Landgericht Forchheim.

Struktur Bearbeiten

Im Jahr 1818 gab es im Landgericht Herzogenaurach 50 Orte (1 Stadt, 9 Pfarrdörfer, 2 Kirchdörfer, 23 Dörfer, 9 Weiler, 1 Einöde und 5 Mühlen) mit insgesamt 8873 Einwohnern, die sich auf 1980 Familien verteilten und in 1405 Anwesen wohnten.[1] Es bestand ursprünglich aus 10 Steuerdistrikten und 22 Gemeinden (1 Munizipal- und 21 Ruralgemeinden).[2] 1829 war es 512 Meilen groß und hatte 9600 Einwohner mit einem hohen Anteil an jüdischer Bevölkerung.[3]

Steuerdistrikte Bearbeiten

1811 wurden im Landgericht 10 Steuerdistrikte gebildet, die vom Rentamt Erlangen verwaltet wurden:[1]

Ruralgemeinden Bearbeiten

1811 entstanden die Ruralgemeinden. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige der bis dahin bestehenden Gemeinden aufgespalten, so dass es 1 Munizipal- und 21 Ruralgemeinden gab:[2]

  • Büchenbach
  • Frauenaurach mit Neuses und Schallershof
  • Großdechsendorf mit Kleindechsendorf
  • Großenseebach
  • Hammerbach mit Nankendorf und Wölkenbach
  • Hannberg mit Dannberg, Klebheim, Niederlindach und Röhrach
  • Haundorf mit Beutelsdorf
  • Hausen mit Oberheroldsbach
  • Hemhofen mit Zeckern
  • Heppstädt
  • Herzogenaurach
  • Heßdorf mit Fallhütte, Mittelmembach, Obermembach und Untermembach
  • Hüttendorf
  • Kleinseebach mit Kleinseebacher Mühle
  • Kosbach mit Alterlangen, Häsuling und Stäudach
  • Kriegenbrunn
  • Möhrendorf mit Oberndorf
  • Neuhaus
  • Niederndorf mit Lohhof
  • Reinersdorf mit Neuenbürg
  • Röttenbach mit Weihermühle und Reihendorf
  • Thurn mit Kübelmühle

Weitere Entwicklung Bearbeiten

Der Umfang des Landgerichtes änderte sich in den folgenden Jahren beträchtlich.[4]

Hinzugekommen sind:

  • 22. Oktober 1814 vom Landgericht Cadolzburg: Fluranteile südlich der Aurach der Gemeinden Herzogenaurach und Niederndorf
  • 12. Februar 1827 vom Landgericht Neustadt an der Aisch: die Gemeinden Biengarten, Boxbrunn, Hesselberg, Kairlindach, Oberlindach, Rezelsdorf, Sauerheim, Weisendorf
  • 16. September 1832 vom Landgericht Cadolzburg: die Gemeinde Burgstall
  • 01. April 1836 vom Landgericht Markt Erlbach: die Gemeinden Falkendorf, Münchaurach, Neundorf, Oberreichenbach, Puschendorf, Unterreichenbach und Zweifelsheim.

Abgegeben wurden:

  • 20. Januar 1813 ans Landgericht Neustadt an der Aisch: Weisendorf
  • 03. April 1819 ans Landgericht Forchheim: Oberheroldsbach
  • 12. Juli 1827 ans Landgericht Erlangen: Frauenaurach, Hüttendorf, Kleinseebach, Kriegenbrunn und Möhrendorf
  • 01. Oktober 1857 ans Landgericht Forchheim: die Gemeinden Hausen und Thurn

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Herzogenaurach, dessen Sprengel aus dem Bezirk des gleichzeitig aufgehobenen Landgerichts Herzogenaurach gebildet wurde.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 21 des zweiten Teiles.
  2. a b Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 49f.
  3. K. F. Hohn, S. 177.
  4. H. H. Hofmann, S. 139f.