Landesregierung

oberste kollegiale Regierungs- und Verwaltungsorgane der Gliedstaaten eines Bundesstaats

Als Landesregierung bezeichnet man die obersten kollegialen Regierungs- und Verwaltungsorgane der Gliedstaaten eines Bundesstaats oder in autonomen Gebietskörperschaften eines dezentralisierten Einheitsstaats.

Da die Gliedstaaten in der Schweiz nicht als Länder, sondern als Kantone bezeichnet werden, ist die analoge Schweizer Bezeichnung Kantonsregierung. Der Begriff Landesregierung hingegen ist in der Schweiz eine geläufige Umschreibung des Bundesrates.

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