Kurfürst Joachim II. von Brandenburg (Lucas Cranach der Jüngere)

Gemälde von Lucas Cranach dem Jüngeren

Das Gemälde Kurfürst Joachim II. von Brandenburg ist ein Werk von Lucas Cranach dem Jüngeren, das den Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg zeigt. Es ist ein Tafelgemälde auf Lindenholz aus der Zeit um 1570, das sich in der Gemäldesammlung des Jagdschlosses Grunewald in Berlin befindet.

Porträtbild des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg als lebensgroße Halbfigur
Kurfürst Joachim II. von Brandenburg
Lucas Cranach d. J., um 1570
112,2 × 88 cm
Jagdschloss Grunewald, Berlin

Beschreibung Bearbeiten

Auf dem 112,2 cm × 88 cm großen Gemälde ist Kurfürst Joachim II. von Brandenburg als fast lebensgroße Halbfigur vor hellem Hintergrund dargestellt. Er trägt ein farbenprächtiges Gewand und darüber eine Pelzweste. Auf der Brust hängen zwei Ketten mit Anhängern. In der linken Hand hält er einen Rosenkranz. Auf dem Kopf trägt er eine hohe, mit einem Christusmonogramm verzierte Pelzmütze, die für eine deutsche Tracht zu der Zeit ungewöhnlich war. Forschungen ergaben, dass es sich um ein polnisches Kleidungsstück handelt. Es wird vermutet, dass Joachim II. damit die Verbundenheit des Kurfürstentums Brandenburg zum polnischen König Sigismund II. August ausdrücken wollte, der sein Schwager war.

Das Altersporträt zeigt den Kurfürsten mit einem Ausdruck von Entschlossenheit und Machtbewusstsein. Er ist in prunkvollem Repräsentationsstil dargestellt, den die Hohenzollern in dieser Zeit, aufgrund ihrer herausragenden Stellung im Reich, entwickelt hatten. Kurfürst Joachim II. von Brandenburg wird nicht im Habitus eines protestantischen Fürsten in schlichter schwarzer Kleidung dargestellt, obwohl er 1563 sein lutherisches Glaubensbekenntnis öffentlich verkündete. In der rechten Hand hält er einen Handschuh und in der linken einen Rosenkranz aus Perlen.

Das Gemälde befand sich vermutlich seit 1699 im Potsdamer Stadtschloss und ab 1793 nachweislich im Berliner Schloss. Heute steht es im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.

Bis ins 20. Jahrhundert glaubte man, dass das Bildnis Johann von Küstrin, den Bruder von Kurfürst Joachim II. von Brandenburg, darstellt.

Ausstellung Bearbeiten

  • 31. Oktober 2009 bis 24. Januar 2010: Cranach und die Kunst der Renaissance unter den Hohenzollern Berlin, Schloss Charlottenburg, Neuer Flügel.[1]
  • Dauerhaft im Jagdschloss Grunewald

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Helmut Börsch-Supan: Die Gemälde im Jagdschloß Grunewald, Berlin 1964, S. 49/50, Nr. 53.
  • Werner Schade: Die Malerfamilie Cranach, Dresden 1974, Abb. 234.
  • Helmut Börsch-Supan, Jürgen Julier: 450 Jahre Jagdschloss Grunewald, 1542–1992. Staatliche Schlösser und Gärten, Berlin 1992, S. 20–22 (books.google.de – Kein voller Seitenzugriff).
  • Gerd Bartoschek, Ruben Rebmann, Elke Anna Werner: Cranach und die Kunst der Renaissance unter den Hohenzollern: Kirche, Hof und Stadtkultur – Eine Ausstellung der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri – St. Marien. Hrsg.: Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Staatliche Museen zu Berlin. Deutscher Kunstverlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-422-06910-7, S. 173–175.
  • Andreas Tacke: Geschichte wird gemacht: Zu den Metamorphosen eines Herrscherbildes. Die Darstellungen des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. in: Johanna Aufreiter (Hrsg.): KunstKritikGeschichte: Festschrift für Johann Konrad Eberlein. Reimer Dietrich Berlin 2013, ISBN 978-3496014829, S. 353–372 (Digitalisat) (PDF; 9,0 MB)
  • Matthias Müller: Wiederkehr der Mimesis. Die höfische Porträtmalerei Lucas Cranachs des Jüngeren nach 1550 als paradigmatische Neuausrichtung des ‘Cranach-Stils‘, in: Lucas Cranach der Jüngere und die Reformation der Bilder, Kat. Ausst. München 2015, S. 266–279, hier S. 271f., Anm. 19 u. 20.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Cranach und die Kunst der Renaissance unter den Hohenzollern. zum.de, abgerufen am 29. September 2018.