Kreuzerlass

Erlass, mit dem das Aufhängen von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden angeordnet wird

Kreuzerlass ist die Bezeichnung für einen Verwaltungsakt der bayerischen Staatsregierung von 2018, der das Aufhängen von Kreuzen in staatlichen Gebäuden anordnet. Der Erlass wurde vergeblich vor Gericht angefochten.

Rechtsakt Bearbeiten

Zum 1. Juni 2018 wurde die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden in Bayern (AGO) in die folgende Fassung geändert:

„§ 28 (Anbringen von Kreuzen in Dienstgebäuden) Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern

Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

Geschichte und gesellschaftspolitische Bedeutung Bearbeiten

Im April 2018 verfügte Markus Söder (CSU) in einer seiner ersten Amtshandlungen als bayerischer Ministerpräsident, dass zum 1. Juni 2018 im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist. Rund 1.100 Behörden des Landes Bayern sind von dieser Pflicht betroffen.[1]

Bewertungen durch die bayerische Staatsregierung Bearbeiten

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gab im Mai 2018 bekannt, dass es die Umsetzung der Verordnung in Landesbehörden nicht überwachen werde. Das Ministerium habe jedoch folgendes Ziel: „Je mehr Kreuze, desto besser.“[2] Ein Jahr nach Inkraftsetzung war der Umsetzungsstand des Verordnung unklar. Ministerpräsident Söder erklärte, dass das Innenministerium zuständig sei und die Umsetzung „liberal“ erfolge.[3][4]

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erklärte, für Hochschulen, Theater und Museen sei die Anbringung eines Kreuzes nur eine Empfehlung.[5] Das Neue Museum Nürnberg verweigerte sich der Anbringung eines Kreuzes.[6][7]

Bewertungen aus politischen Parteien Bearbeiten

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hielt den Kreuzerlass für „nicht akzeptabel“. Wer aus dem Zeigen des Kreuzes im öffentlichen Raum eine Pflicht mache, vereinnahme die Religion für den Staat und für die eigene Partei.[8]

Die bayerische Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne) bewertete den Kreuzerlass als verfassungswidrig.[9] Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisierte Söder für einen „hilflosen, ja einen heillosen Konservatismus“. Die entstandenen Fotos beim Aufhängen des Kreuzes seien „skurril“, er wirke wie ein Vampirjäger.[10][11]

Die bayerische SPD warf Söder vor, das Kreuz „für ein Wahlkampfmanöver missbraucht“ zu haben, er solle den Erlass zurücknehmen.[9] Aus dem SPD-Parteivorstand benannte Dietmar Nietan „als bekennender Christ“ einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates, Spaltung statt Versöhnung, Missbrauch und Entwertung religiöser Symbole.[12]

Bewertungen aus der Rechtswissenschaft Bearbeiten

Der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm bewertete den Kreuzerlass als verfassungswidrig. Laut Grundgesetz dürfe der Staat in Glaubensfragen nicht Partei ergreifen. Vielmehr habe er sich gegenüber den verschiedenen Religionen neutral zu verhalten. Gegen diese Neutralitätspflicht verstoße er, wenn er Kreuze in Amtsräumen anordne.[13]

Im Grundrechte-Report 2019 wurde die Verordnung als Verstoß gegen das objektive Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität und der Verletzung der negativen Religionsfreiheit bewertet. Sowohl Behördenmitarbeiter als auch Bürger würden im Rahmen eines Über- und Unterordnungsverhältnisses gezwungen, in Behörden ein Verwaltungsverfahren „unter dem Kreuz“ zu führen. Dem Staat sei jedoch eine Identifikation mit einem bestimmten Glauben untersagt.[14]

Der Rechtskorrespondent Christian Rath bezeichnete es 2022 in der Legal Tribune Online als „dreist“, dass die Kreuzpflicht nur als Verwaltungsvorschrift beschlossen worden sei. Gegen Verwaltungsvorschriften laufe der Rechtsschutz weitgehend leer.[15]

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Institutes der Evangelischen Kirche in Deutschland Hans Michael Heinig warnte vor einer „Banalisierung“ des Kreuzes, der Erlass sei jedoch nicht verfassungswidrig. Eine spätere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beibehaltung der Kreuze im Jahr 2023 hielt er „in der Begründung und im Ergebnis für falsch“.[16][17]

Bewertungen aus den Kirchen Bearbeiten

Im April 2018 warf der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Münchner Kardinal Reinhard Marx Ministerpräsident Markus Söder vor, „Spaltung, Unruhe, Gegeneinander“ ausgelöst zu haben.[18]

Ebenfalls im April 2018 kritisierte Friedrich Wilhelm Graf, emeritierter Professor für Systematische Theologie der Universität München, dass die CSU das Kreuz für politische Zwecke missbrauche. Das Kreuz „zum Zeichen irgendeiner bayerischen Kulturidentität“ umdeuten zu wollen, beschädige seinen religiösen Gehalt. Es würde „mit einem Glaubenssymbol politisch Schindluder getrieben und so die Krise der kirchlichen Christentümer staatlich verstärkt“.[19]

Im Mai 2018 übte ein Priester während einer Heiligen Messe in Aschaffenburg gegen den Kreuzerlass scharfe Kritik. Er zeigte im Gottesdienst ein Kreuz mit einer Brezel. Der rechte Flügel des Kreuzes war mit einem weißblauen Papierstreifen verlängert und unten am Schaft des klebte ein aus der Zeitung ausgeschnittenes Foto von Söder, der von unten nach oben zur Brezel aufschaute.[20]

Am 1. Juni 2018, dem Tag des Inkrafttretens des Kreuzerlasses, traf Ministerpräsident Söder im Vatikan Papst Franziskus, was von der FAZ dahingehend bewertet wurde, er habe sich Rückendeckung aus dem Vatikan geholt. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. habe am gleichen Tag den Kreuzerlass „ausdrücklich begrüßt“.[21]

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick lobte den Kreuzerlass und behauptete: „Alle Menschen, die das Kreuz anschauen, verpflichten sich, das zu leben und voranzubringen.“[16]

Rezeption in der Zivilgesellschaft, Kunst und Satire Bearbeiten

Im April 2018 versandte das Satiremagazin Der Postillon die Nachricht, dass es einen neuen Beschluss aus München gäbe. So solle „als Zeichen der bayerischen Identität“ vor allen Behörden ein Exemplar des Grundgesetzes „als Fußabtreter“ abgelegt werden. Das Grundgesetz solle standardmäßig auf Artikel 140 aufgeschlagen sein. Söder habe sich dabei fotografieren lassen, während er vor der bayerischen Staatskanzlei seine schmutzigen Schuhe an einem Grundgesetz saubergestreift habe.[22]

 
Karikaturenwagen von Jacques Tilly zum Kreuzerlass auf dem CSD 2018 in München.

Am 1. Juni 2018 führten auf dem Münchener Marienplatz die Giordano-Bruno-Stiftung und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München einen Aktionstag gegen den Kreuzerlass durch. Ein Karikaturenwagen des Künstlers Jacques Tilly zeigte den bayerischen Ministerpräsidenten, wie er sich das Grundgesetz auf Kreuzform zurecht sägt. Die Karikatur hatte die Aufschrift „Für ein weltoffenes Bayern und einen weltanschaulich neutralen Staat! Keine religiösen Symbole in öffentlichen Behörden!“ und wurde u. a. auch auf dem Christopher Street Day 2018 in München gezeigt.[23][24]

Im Dezember 2023 erklärten Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters, dass es sich um ihr „Söder-Projekt“ handele und es auf Erfolgskurs sei. In einer Collage von Zitaten vom bayerischen Ministerpräsidenten, von Kirchenfunktionären und vom Bundesverwaltungsgericht kündigten sie die Ablösung des Kreuzerlasses durch einen „Biervulkanerlass“ an. Der Biervulkan sei zwar für den „objektiven Betrachter ein zentrales Symbol“ ihres Glaubens, aber er stünde der „Offenheit des Staates gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen nicht im Weg“.[25]

Rechtliche Auseinandersetzung Bearbeiten

Am 5. Oktober 2018 reichten der Bund für Geistesfreiheit und 25 Unternehmer, Politiker und Künstler Klage gegen die Verordnung ein, darunter Konstantin Wecker, Markus Apel, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD Bayern) und Hamado Dipama vom Münchner Migrationsbeirat.[26] Am 27. Mai 2020 entschied das Verwaltungsgericht München, dass die Aufhebung des § 28 AGO im Wege der Normenkontrollklage zu behandeln sei, und verwies den entsprechenden Teil der Klage an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Am 17. September 2020 wies das Verwaltungsgericht München die anderen Teile der Klage ab, da laut Gericht nicht hinreichend dargelegt worden sei, durch welche Kreuze die Kläger betroffen seien, und es nicht hinsichtlich der Häufigkeit und Schwere der Betroffenheit differenziert worden sei. Am 25. Mai 2022 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof statt. Am 2. Juni 2022 wurden die Klagen abgewiesen, weil es sich zwar um einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates handele, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole „ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung“ einzustufen seien.[27][28]

Die Leitsätze des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs waren:

„1. Das Kreuz ist ein Symbol christlicher Religion und kann nicht isoliert nur als Symbol der geschichtlichen und kulturellen Prägung verstanden werden. (Rn. 26–27)

2. Die Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität als objektiv-rechtliches Verfassungsprinzip begründet als solches keine einklagbaren subjektiven Rechte von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Diese können einen Abwehranspruch nur dann geltend machen, wenn eines der Grundrechte verletzt wird, aus denen die staatliche Neutralitätspflicht hergeleitet wird (Art. 4 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG). (Rn. 28)

3. Ein Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität, der sich in einer bloß passiven Verwendung eines religiösen Symbols ohne missionierende oder indoktrinierende Wirkung erschöpft und mit keinen weiteren Nachteilen für andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verbunden ist, verletzt weder deren Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch auf Gleichbehandlung. (Rn. 29–34)“

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Urteil v. 01.06.2022 – 5 B 22.674[29]

Die Revision der Kläger beim Bundesverwaltungsgericht wurde am 19. Dezember 2023 abgewiesen.[30][31] Nachdem die Kläger am 22. März 2024 die schriftliche Urteilsbegründung erhalten hatten, kündigten sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.[32][33]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Bayern: Kreuz-Erlass von CSU-Regierungschef Markus Söder ist amtlich. In: spiegel.de. 22. Mai 2018, abgerufen am 2. Juni 2022.
  2. Wochenlang Streit ums Kruzifix - nun folgt die Pointe. In: merkur.de. 26. Mai 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  3. Süddeutsche Zeitung: Söder: Umsetzung des Kreuzerlasses liberal. 18. April 2019, abgerufen am 21. Februar 2024.
  4. Söder ist offen für Kritik am „Kreuzerlass“. In: domradio.de. 20. April 2019, abgerufen am 21. Februar 2024.
  5. Johan Schloemann, Olaf Przybilla, Jörg Häntzschel, Catrin Lorch, David Steinitz, Christine Dössel: Kreuz-Erlass in Bayern: Die Verwirrung ist groß. 1. Juni 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  6. Olaf Przybilla, Anna Günther, Wolfgang Wittl: Kreuz-Erlass: Wie bayerische Behörden reagieren. 24. Mai 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  7. Olaf Przybilla: Bayern: Die Beamtin, die sich gegen Söders „Kreuzerlass“ wehrte. 23. Mai 2022, abgerufen am 21. Februar 2024.
  8. Ministerpräsident Günther kritisiert Kreuz-Pflicht. In: domradio.de. 5. Mai 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  9. a b Kreuz-Erlass tritt in Kraft – SPD fordert Markus Söder zur Rücknahme auf. In: welt.de. 1. Juni 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  10. Kretschmann muss bei Söder „an Vampirfilme denken“. In: merkur.de. 8. Mai 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  11. Winfried Kretschmann spottet über Markus Söder – „Wie im Vampirfilm“. In: welt.de. 8. Mai 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  12. Dietmar Nietan: Söders Kreuze verstoßen gegen das Neutralitätsgebot des Staates. In: Vorwärts. 30. April 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  13. Ex-Verfassungsrichter: Kreuz-Erlass ist verfassungswidrig. In: katholisch.de. 17. Mai 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  14. Jacqueline Neumann: Bayerns „Kreuz-Erlass“: Ein Verfassungsverstoß. In: Bellinda Bartolucci, Iris Burdinski, Marie Diekmann, Rolf Gössner, Julia Heesen, Martin Heiming, Hans-Jörg Kreowski, Britta Rabe, Rosemarie Will (Hrsg.): Grundrechte-Report 2019. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2019, ISBN 978-3-596-70434-7, S. 67–72.
  15. Christian Rath: Der Kreuzerlass: Keine Werbung für den Rechtsstaat. In: Legal Tribune Online. 6. September 2022, abgerufen am 21. Februar 2024.
  16. a b Bayern: Am Kreuz scheiden sich die Geister. In: tagesschau.de. 25. April 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  17. „Gerichtsentscheidung zu Kreuz-Erlass falsch“. In: evangelisch.de. 20. Dezember 2023, abgerufen am 21. Februar 2024.
  18. Kreuz-Erlass: Marx kritisiert Söder und CSU scharf. In: FAZ.net. 29. April 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  19. Friedrich Wilhelm Graf: Außenansicht: CSU treibt Schindluder mit dem Kreuz. sueddeutsche.de, 26. April 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  20. Bayerischer Pfarrer predigt gegen Söder – CSU findet es „skandalös“. In: merkur.de. 23. Mai 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  21. Söder: Rückendeckung für Kreuz-Erlass im Vatikan. In: FAZ.net. 1. Juni 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  22. Söder: Bayerische Behörden müssen künftig Grundgesetz als Fußabtreter benutzen. In: Der Postillon. 25. April 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  23. Kreuz-Erlass: Säkulare Aktivisten protestierten in München. In: hpd.de. 4. Juni 2018, abgerufen am 21. Februar 2024.
  24. Christians in Bavaria are visibly asserting their identity. In: lemonde.fr. 6. Januar 2024, abgerufen am 21. Februar 2024 (englisch).
  25. Joseph Capellini: Kreuzurteil: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs. In: hpd.de. 22. Dezember 2023, abgerufen am 21. Februar 2024.
  26. Staatliche Neutralität ade? Klage gegen die bayerische Kreuzpflicht. Institut für Weltanschauungsrecht, 29. September 2022, abgerufen am 21. Dezember 2023.
  27. Kreuze dürfen bleiben: Bundesgericht bestätigt Kreuzerlass. In: sueddeutsche.de. 19. Dezember 2023, abgerufen am 19. Dezember 2023.
  28. Pressemitteilung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 2. Juni 2022, abgerufen am 2. Juni 2022.
  29. Urteil v. 01.06.2022 – 5 B 22.674. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 1. Juni 2022, abgerufen am 19. Dezember 2023.
  30. Söder-Projekt in Bayern: BVG weist Klagen gegen Kreuzerlass ab. In: zdf.de. 19. Dezember 2023, abgerufen am 19. Dezember 2023.
  31. Pressemitteilung Nr. 96/2023 vom 19.12.2023. Bundesverwaltungsgericht, 19. Dezember 2023, abgerufen am 19. Dezember 2023.
  32. Klage gegen Söders Kreuzerlass: Bund für Geistesfreiheit München geht vor das Bundesverfassungsgericht | Bund für Geistesfreiheit. In: bfg-muenchen.de. Abgerufen am 25. März 2024.
  33. LTO: BVerfG soll sich mit bayerischem Kreuzerlass befassen. Abgerufen am 25. März 2024.