Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

Volksinitiative in der Schweiz
(Weitergeleitet von Konzernverantwortungsinitiative)

Die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (verkürzt auch Konzernverantwortungsinitiative, KOVI oder KVI genannt) war eine Volksinitiative in der Schweiz.

Fahne für die Initiative in Schaffhausen

Die Initiative forderte, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren haben. Dazu sollten Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung verbindlicher Umweltstandards haftbar gemacht werden; unabhängig davon, wo die entsprechenden Handlungen vonstattengingen.

In der Volksabstimmung am 29. November 2020 erreichte die Initiative mit rund 50,7 % Ja-Stimmen zwar das Volksmehr, scheiterte jedoch am ebenfalls erforderlichen Ständemehr. Die Konzernverantwortungsinitiative war in der Geschichte des Schweizer Bundesstaats die zehnte Verfassungsvorlage und die zweite Volksinitiative, die allein wegen des Ständemehrs abgelehnt wurde.[1]

Somit geht, statt des Vorschlags der Initianten, der indirekte Gegenentwurf (Gegenvorschlag) der Bundesversammlung in die Umsetzungsphase.

Die Initiative Bearbeiten

Ziele Bearbeiten

Mit der Initiative sollten zum einen die Menschen in Entwicklungsländern besser vor Missbräuchen geschützt werden. Zum anderen sollte sie verhindern, dass der Ruf der Schweiz durch Verfehlungen einzelner Konzerne in Mitleidenschaft gezogen wird.[2] Die Gegner der Initiative argumentierten, dass für die Durchsetzung der Menschenrechte Staaten zuständig seien, nicht Firmen.[3]

Die Initiative verlangte von Konzernen, dem Schutz von Mensch und Umwelt Rechnung zu tragen, worauf sich auch die Industrie seit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte international geeinigt hatte.[4] Die Initiative sah vor, dass Unternehmen Risiken für Mensch und Umwelt in ihren Geschäftstätigkeiten mittels einer Sorgfaltsprüfung identifizieren, Massnahmen dagegen ergreifen und öffentlich über die Risiken und getroffenen Massnahmen berichten.

Die Initianten gingen davon aus, dass die Geschädigten die Beweislast für das Vorliegen eines tatsächlichen Kontrollverhältnisses, der Widerrechtlichkeit, des Schadens sowie des Kausalzusammenhangs tragen, während das Unternehmen aufgrund der vorgesehenen Beweislastumkehr den Beweis für die angewendete Sorgfalt erbringen muss.[5]

Initiativkomitee Bearbeiten

Rund 130 Organisationen[6] waren Mitglied im Trägerverein der Konzernverantwortungsinitiative. Das Co-Präsidium des Initiativkomitees bestand aus dem ehemaligen Staatsanwalt und Tessiner alt Ständerat Dick Marty (FDP) und der Rechtsprofessorin Monika Roth.[7] Dem Initiativkomitee gehörten insgesamt 23 Personen an, darunter:

Initiativtext Bearbeiten

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 101a Verantwortung von Unternehmen

1 Der Bund trifft Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft.

2 Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz nach folgenden Grundsätzen:

a. Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren; sie haben dafür zu sorgen, dass die international anerkannten Menschenrechte und die internationalen Umweltstandards auch von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden; ob ein Unternehmen ein anderes kontrolliert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; eine Kontrolle kann faktisch auch durch wirtschaftliche Machtausübung erfolgen;
b. Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet; sie sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen; diese Pflichten gelten in Bezug auf kontrollierte Unternehmen sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen; der Umfang dieser Sorgfaltsprüfungen ist abhängig von den Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt; bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen;
c. Die Unternehmen haften auch für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder internationalen Umweltstandards in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtung verursacht haben; sie haften dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt gemäss Buchstabe b angewendet haben, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre;
d. Die gestützt auf die Grundsätze nach den Buchstaben a–c erlassenen Bestimmungen gelten unabhängig vom durch das internationale Privatrecht bezeichneten Recht.

1 SR 101[8]

Inhaltliche Gegenüberstellung Volksinitiative – indirekter Gegenentwurf Bearbeiten

Volksinitiative Bearbeiten

Die Volksinitiative verlangt vom Bund, gesetzliche Massnahmen zu treffen, welche Unternehmen zu einer umfassenden risikobasierten Sorgfaltsprüfung im Hinblick auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards verpflichten. Diese Pflicht soll auch in Bezug auf die von Schweizer Unternehmen kontrollierten Unternehmen im Ausland und auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der Unternehmen gelten. Dabei soll Rücksicht auf kleinere und mittlere Unternehmen genommen werden. Die betroffenen Unternehmen müssen über das Ergebnis der Sorgfaltsprüfung Bericht erstatten. Sofern den Unternehmen der Sorgfaltsnachweis nicht gelingt, müssen sie gemäss Initiative auch für Schäden haften, die von den durch sie kontrollierten Unternehmen im Ausland aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards verursacht werden. Im Bereich der Menschenrechte will die Initiative in der Schweiz unter anderem Elemente der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNO-Leitprinzipien) aus dem Jahr 2011 rechtlich verbindlich umsetzen.[9]

Gegenentwurf Bearbeiten

Der von den Räten im Sommer 2020 verabschiedete indirekte Gegenentwurf sieht im Gegensatz zur Initiative keine neuen Haftungsbestimmungen vor. Für grössere Unternehmen verankert er aber eine jährliche Berichterstattungspflicht zu Themen wie Menschenrechte, Umwelt und Korruption. Unternehmen werden zudem verpflichtet, in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit Sorgfaltspflichten einzuhalten und darüber Bericht zu erstatten. Wer keinen Bericht vorlegt oder unwahre Angaben macht, riskiert eine Busse von bis zu 100'000 Franken.[9]

Geschichte Bearbeiten

Entstehung Bearbeiten

Ein Zusammenschluss von 50 Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen, Umwelt- und Frauenverbänden, Gewerkschaften, kirchlichen Gruppen und kritischen Aktionärsvereinigungen lancierte im November 2011 die Kampagne «Recht ohne Grenzen».[10] Bis Mitte 2012 unterzeichneten 135‘000 Personen eine Petition, die von Bundesrat und Parlament verlangte, ein Gesetz auszuarbeiten, wonach Firmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, überall in der Welt die Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen.

Ruggie-Strategie für die Schweiz Bearbeiten

Parallel zur Einreichung der Petition reichten fünf Abgeordnete parlamentarische Vorstösse ein, darunter im Juni 2012 ein Postulat,[11] das vom Bundesrat verlangt, eine Ruggie-Strategie für die Schweiz auszuarbeiten, also einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, wie sie der UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 einstimmig angenommen hatte. Am 14. Dezember 2012 wurde das Postulat durch den Nationalrat knapp angenommen. Die Veröffentlichung dieses Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte erfolgte im Dezember 2016.[12]

Der NAP des Bundesrates schlug keine neuen, rechtlich verbindlichen Massnahmen vor, stattdessen wiederholte er, dass es der Corporate Social Responsability (CSR) der Unternehmen obläge, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu sorgen.

Lancierung einer Volksinitiative Bearbeiten

Am 21. April 2015 wurde die Konzernverantwortungsinitiative von über 60 NGOs lanciert. Am 10. Oktober 2016 wurde die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen zum Schutz von Mensch und Umwelt» mit 120'418 gültigen Unterschriften eingereicht und am 1. November 2016 von der Bundeskanzlei das Zustandekommen erklärt.[13]

Bundesrätliche und parlamentarische Beratungen Bearbeiten

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Herbst 2017 in seiner Botschaft, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.[14] In seiner Botschaft erkannte der Bundesrat die Anliegen der Initianten als berechtigt, begründete seine Ablehnung aber damit, dass die Initiative bei den Haftungsregeln zu weit ginge.[15]

Anders als die Regierung sprachen sich die Rechtskommissionen des Ständerats[16] und des Nationalrats für die Erarbeitung eines Gegenvorschlags aus. Der Nationalrat folgte seiner Kommission am 14. Juni 2018 und verabschiedete einen Gesetzesentwurf als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative.[17] Das Initiativkomitee stellte darauf in Aussicht, es ziehe das Volksbegehren zurück, wenn der Vorschlag im Ständerat nicht verwässert würde. Ohne den Umweg über eine Verfassungsänderung per Volksinitiative könnten gesetzliche Regelungen viel schneller in Kraft treten, was im Interesse der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen sei.

Mit einer Mehrheit von 22 zu 20 Stimmen entschied der Ständerat im März 2019 weder auf den Gegenvorschlag des Nationalrats noch auf den Gegenvorschlag der eigenen vorberatenden Kommission einzugehen.[18] Das Geschäft ging zurück in den Nationalrat. Dieser entschied am 13. Juni 2019 mit 109 zu 69 Stimmen am indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative festzuhalten.[19]

In seiner Sitzung vom 14. August 2019 beschloss der Bundesrat, sich in der parlamentarischen Debatte zum indirekten Gegenvorschlag für eine Vorlage einzusetzen, welche die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung über die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz beinhaltet, jedoch keine Haftungsregeln, die über die bisher geltenden Regeln hinausgehen.[20][21] Am 18. Dezember 2019 entschied sich der Ständerat mit 25 zu 13 Stimmen für einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln.[22][23]

Internationaler Kontext Bearbeiten

Im Zuge der einstimmig verabschiedeten UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben diverse Länder eine Sorgfaltsprüfungspflicht in Gesetze aufgenommen, zum Teil beziehen sich diese Regelungen auf spezifische Sektoren, Produkte oder geografische Zonen. Auch in der EU fordern Initiativen eine gesetzliche Regelung zur Konzernverantwortung. Daneben entwickelt sich auch die Rechtsprechung in verschiedenen Staaten stetig weiter.[24][25][26]

Positionen und Abstimmungskampagnen Bearbeiten

 
Fahne auf Französisch für die Konzernverantwortungsinitiative
 
Fahne am Glockenturm der Pauluskirche in Bern

Die Konzernverantwortungsinitiative wurde von einem gleichnamigen Verein koordiniert, der gemäss eigenen Angaben «aus 130 Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen, genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden» bestand, darunter Amnesty International, Greenpeace und WWF.[6] Über das Initiativkomitee hinaus sprachen sich weitere Personen für die Volksinitiative aus, etwa der Berner Stadtpräsident Alec von Graffenried, der Bischof Felix Gmür und die Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss.[27] Zudem hatten sich über alle Landesteile hinweg rund 450 sogenannte Lokalkomitees zur Unterstützung der Initiative gebildet.[28] Der Verein Konzernverantwortungsinitiative rechnete für die Abstimmungskampagne mit einem spendenfinanzierten Budget von 1,3 Millionen Franken.[29][30]

Die Initiative wurde im Abstimmungskampf des Weiteren von einem Wirtschaftskomitee,[31][32] einem bürgerlichen Komitee[33] und einer eigenständigen kirchlichen Kampagne[34] unterstützt. Auch die politische Bewegung Operation Libero hatte sich für die Konzernverantwortungsinitiative ausgesprochen.[35]

Im Oktober 2020 beschlossen die Grüne Partei der Schweiz und die Grünliberale Partei die Ja-Parole.[36][37] Auch Bio Suisse, Pro Natura, GSoA und VPOD stellten sich hinter die Initiative.[38][39] Die Ja-Parole wurde ausserdem beschlossen von den Parteien BDP, EDU, EVP, MCG und SPS sowie von den Sektionen CVP BE, GE, TG, UR, JCVP CH, ZH, JFDP SH und SVP Unterwallis. CVP GL und GR haben Stimmfreigabe beschlossen.[39]

Bekämpft wurde die Konzernverantwortungsinitiative in erster Linie durch den Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und den Konzernverband Swissholdings.[32] Gemäss Medienberichten plante Economiesuisse, bis zu acht Millionen Franken in die Gegenkampagne zu investieren.[29][30] Mit der Kampagnenführung wurde die Kommunikationsagentur furrerhugi beauftragt.[30] Im Januar 2020 veröffentlichte furrerhugi im Auftrag der wirtschaftsliberalen Bewegung succèSuisse einen sogenannten «Faktencheck», der unter Beratung der Mediengruppe TX Group entstand und auf deren Online-Medien beworben wurde.[40] Zudem wurde die Nein-Parole auch von der Landwirtschaftskammer (LAKA) des Schweizer Bauernverbands beschlossen.[41] Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP beschlossen in der Mehrheit ihrer Sektionen die Nein-Parole.[39] Die Initiative wurde zudem von Chocosuisse abgelehnt.[42] Das Nein-Komitee hielt die Initiative für wirtschaftsfeindlich.[43] Die FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter wurde von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats in einem 2023 veröffentlichten Bericht wegen ihrer Kampagne gegen die Konzernverantwortungsinitiative kritisiert.[44]

Volksabstimmung, Gegenvorschlag Bearbeiten

 
Abstimmungsergebnisse nach Kantonen

Die Initiative kam am 29. November 2020 vor Volk und Stände.[45] Das Schweizer Volk stimmte der Initiative mit knapper Mehrheit von 50,73 % Ja-Stimmen zu (Volksmehr). Die Initiative scheiterte jedoch am Ständemehr.[29][46]

  • Ja (8 12 Stände)
  • Nein (1252 Stände)
  • Somit ging, statt des Vorschlags der Initianten, der indirekte Gegenvorschlag (Gegenentwurf) der Bundesversammlung in die Umsetzungsphase.

    «Konzernverantwortungsinitiative» – vorläufige amtliche Endergebnisse[46]
    Kanton Ja (%) Nein (%) Beteiligung (%)
    Kanton Aargau  Aargau 43,07 % 56,93 % 43,15 %
    Kanton Appenzell Ausserrhoden  Appenzell Ausserrhoden 43,48 % 56,52 % 50,65 %
    Kanton Appenzell Innerrhoden  Appenzell Innerrhoden 34,98 % 65,02 % 41,59 %
    Kanton Basel-Landschaft  Basel-Landschaft 47,54 % 52,46 % 45,73 %
    Kanton Basel-Stadt  Basel-Stadt 61,93 % 38,07 % 55,21 %
    Kanton Bern  Bern 54,60 % 45,40 % 48,27 %
    Kanton Freiburg  Freiburg 56,56 % 43,44 % 45,06 %
    Kanton Genf  Genf 64,16 % 35,84 % 45,64 %
    Kanton Glarus  Glarus 47,14 % 52,86 % 40,24 %
    Kanton Graubünden  Graubünden 45,79 % 54,21 % 43,83 %
    Kanton Jura  Jura 68,69 % 31,31 % 40,46 %
    Kanton Luzern  Luzern 44,09 % 55,91 % 47,80 %
    Kanton Neuenburg  Neuenburg 64,60 % 35,40 % 41,03 %
    Kanton Nidwalden  Nidwalden 32,20 % 67,80 % 50,63 %
    Kanton Obwalden  Obwalden 36,20 % 63,80 % 49,56 %
    Kanton Schaffhausen  Schaffhausen 47,24 % 52,76 % 66,22 %
    Kanton Schwyz  Schwyz 31,57 % 68,43 % 47,13 %
    Kanton Solothurn  Solothurn 43,83 % 56,17 % 45,72 %
    Kanton St. Gallen  St. Gallen 42,32 % 57,68 % 45,46 %
    Kanton Tessin  Tessin 54,16 % 45,84 % 43,40 %
    Kanton Thurgau  Thurgau 42,35 % 57,65 % 44,39 %
    Kanton Uri  Uri 41,47 % 58,53 % 44,74 %
    Kanton Waadt  Waadt 59,84 % 40,16 % 46,65 %
    Kanton Wallis  Wallis 44,71 % 55,29 % 45,78 %
    Kanton Zug  Zug 35,24 % 64,76 % 55,99 %
    Kanton Zürich  Zürich 52,83 % 47,17 % 49,99 %
      ÜÜÜSchweizerische Eidgenossenschaft 50,73 % 49,27 % 47,02 %

    Siehe auch Bearbeiten

    Literatur Bearbeiten

    • Ellen Hertz, Yvan Schulz: Unternehmen und Menschenrechte. Die Grenzen des guten Willens, Seismo, Zürich 2020, ISBN 978-3-03777-241-6.

    Weblinks Bearbeiten

    Initiative, Gegenvorschlag Bearbeiten

    Kampagnen Bearbeiten

    Initianten, Pro-Kampagnen Bearbeiten

    Film der Initiative

    • Dokumentarfilm «Der Konzern-Report» auf YouTube – Der eigens von der Konzernverantwortungsinitiative produzierte Dokumentarfilm «Der Konzern-Report» lässt Menschen auf zwei Kontinenten zu Wort kommen, die durch Schweizer Konzerne geschädigt werden. Dick Marty und weitere Stimmen aus dem In- und Ausland erklären, warum sie klare Regeln verlangen, damit Konzerne für Verfehlungen geradestehen müssen.[1][2]

    Gegenkampagnen, Kritiker, Pro-Gegenvorschlag Bearbeiten

    Artikel Bearbeiten

    Fernsehsendungen Bearbeiten

    Einzelnachweise Bearbeiten

    1. Liste der am Ständemehr gescheiterten Vorlagen auf admin.ch, abgerufen am 25. September 2022
    2. Dick Marty: Gerechtigkeit statt Almosen. Tagesanzeiger, 11. März 2019, abgerufen am 17. April 2019.
    3. Christoph Krummenacher: FDP uneins über Sinn und Unsinn der Konzern-Initiative. nau.ch, 27. März 2019, abgerufen am 17. April 2019.
    4. Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Umsetzung des Rahmens der Vereinten Nationen „Schutz, Achtung und Abhilfe“, Berlin 2013 (PDF)
    5. Melanie Huber-Lehmann, Frauke Renz: Haftpflichtprozesse aufgrund von Menschenrechtsverletzungen im Ausland Prozessuale Hürden der Konzernverantwortungsinitiative, in: jusletter, 20. August 2018 (Zugang hinter Paywall). Beweislast gemäss Art. 8 des Zivilgesetzbuches
    6. a b Organisationen. In: konzern-initiative.ch. Abgerufen am 24. November 2020.
    7. Persönlichkeiten. In: Konzern-Initiative. Abgerufen am 27. März 2019 (deutsch).
    8. SR = Systematische Rechtssammlung, SR 101 = Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    9. a b Quelle: Botschaft vom 15. September 2017 zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt", BBl 2017 6335
    10. Ziehen Sie den Bundesrat jetzt zur Verantwortung! In: www.rechtohnegrenzen.ch. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. August 2019.@1@2Vorlage:Toter Link/www.rechtohnegrenzen.ch (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
    11. Postulat 12.3503. In: parlament.ch. Abgerufen am 14. August 2019.
    12. Bericht über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 12.3503, Alec von Graffenried, vom 9. Dezember 2016 (PDF)
    13. BBl 2016 8107
    14. BBl 2017 6335
    15. 17.060 Botschaft zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» vom 15. September 2017 (PDF)
    16. Kommission entscheidet sich für einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative. Abgerufen am 14. August 2019.
    17. Nationalrat will Konzerne in die Verantwortung nehmen. Abgerufen am 14. August 2019.
    18. Ständerat lehnt Gegenvorschlag zu Konzernverantwortung ab. Abgerufen am 14. August 2019.
    19. Konzernverantwortungsinitiative: Nationalrat für Gegenvorschlag – Radio. Abgerufen am 14. August 2019.
    20. Verantwortung von Konzernen – Das ungewöhnliche Manöver des Bundesrats. 14. August 2019, abgerufen am 24. August 2019.
    21. Schweizer Unternehmen sollen über Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutzstandards berichten. In: admin.ch. 14. August 2019, abgerufen am 14. August 2019.
    22. Ständerat will keine Haftungsregeln für Konzerne. In: Tages-Anzeiger. 18. Dezember 2019, ISSN 1422-9994 (tagesanzeiger.ch [abgerufen am 25. Dezember 2019]).
    23. Amtliches Bulletin. Abgerufen am 25. Dezember 2019.
    24. Initiative Lieferkettengesetz, lieferkettengesetz.de: Initiative Lieferkettengesetz. Abgerufen am 15. Juli 2020.
    25. Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung: Gutachten zur Geschäftsherrenhaftung für kontrollierte Unternehmen, Deutschland, England, Frankreich, Holland, Kanada, Italien, Österreich, Schweden, 2019 (PDF; 1,2 MB), auf parlament.ch
    26. Business & Human Rights in Law, bhrinlaw.org: Business & Human Rights in Law. Abgerufen am 14. August 2019 (englisch).
    27. Persönlichkeiten. In: konzern-initiative.ch. Abgerufen am 5. Januar 2020.
    28. Lokalkomitees. In: konzern-initiative.ch. Abgerufen am 24. November 2020.
    29. a b c Christoph Krummenacher: Millionenschlacht um Konzern-Initiative: Initianten betteln um Geld. In: nau.ch. 24. Oktober 2019, abgerufen am 5. Januar 2020.
    30. a b c Florence Vuichard: Economiesuisse plant Millionen-Kampagne mit Furrerhugi. In: handelszeitung.ch. 24. Oktober 2019, abgerufen am 5. Januar 2020.
    31. Wirtschaftskomitee für verantwortungsvolle Unternehmen. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. September 2020; abgerufen am 5. Januar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/verantwortungsvolle-unternehmen.ch
    32. a b Lisa Aeschlimann: Bürgerliche stellen sich hinter Konzerninitiative. In: tagesanzeiger.ch. 20. September 2019, abgerufen am 5. Januar 2020.
    33. Bürgerliches Komitee für Konzernverantwortung. Abgerufen am 5. Januar 2020.
    34. Kirche für Konzernverantwortung. Abgerufen am 5. Januar 2020.
    35. Ständerat zur Kovi: Chance verpasst. In: operation-libero.ch. 18. Dezember 2019, abgerufen am 5. Januar 2020.
    36. GRÜNE verabschieden Reformagenda für die Land- und Ernährungswirtschaft 2021. In: gruene.ch. 24. Oktober 2020, abgerufen am 25. Oktober 2020.
    37. Grünliberale beschliessen Ja-Parole zur Konzernverantwortungsinitiative. In: grunliberale.ch. 17. Oktober 2020, abgerufen am 25. Oktober 2020.
    38. Konzernverantwortungs-Initiative JA. In: bio-suisse.ch. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. September 2020; abgerufen am 7. November 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bio-suisse.ch
    39. a b c Konzernverantwortungsinitiative. In: swissvotes.ch. Abgerufen am 20. November 2020.
    40. Elia Blülle: «Lesen Sie auch unseren Faktencheck dazu». In: republik.ch. 29. Januar 2020, abgerufen am 12. Februar 2020.
    41. Schweizer Bauernverband: Landwirtschaftskammer unterstützt Sistierung der Agrarpolitik 22+. 21. September 2020, abgerufen am 8. Oktober 2020.
    42. Unternehmensverantwortung: Die Schweizer Schokoladefabrikanten unterstützen den Gegenvorschlag des Parlaments und lehnen die Initiative ab. In: chocosuisse.ch. 20. November 2020, archiviert vom Original am 20. November 2020; abgerufen am 21. November 2020.
    43. Nein-Komitee
    44. Anna Jikhareva, Kaspar Surber: Ausser Rand und Band: Die BRKKS-Protokolle. In: woz.ch. 7. Dezember 2023, abgerufen am 11. Dezember 2023.
    45. Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2020. In: admin.ch. 1. Juli 2020, abgerufen am 15. Juli 2020.
    46. a b Vorlage Nr. 636 – Provisorisches amtliches Ergebnis. Bundeskanzlei, 29. November 2020, abgerufen am 29. November 2020.