Kontrollzwang

Zwangshandlung, bei der die betroffene Person wiederholt Kontrollen ausführt

Kontrollzwang ist eine Zwangshandlung, bei der die betroffene Person wiederholt Kontrollen ausführt, die das Eintreten potentiell gefährlicher Situationen vermeiden sollen. So wird beispielsweise immer wieder überprüft, ob eine Tür verschlossen oder ein Herd ausgeschaltet wurde.

Zwangshandlungen gehören zu den Zwangsstörungen und werden in der ICD-10 mit F42.1 kodiert[1].

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Abschnitt „Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-F48)“ im Kapitel V der ICD 10-GM Version 2022