Als Kegelschiff werden in der Binnenschifffahrt Schiffe bezeichnet, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften, z.Bsp. in der Rheinschifffahrt § 3.14 RheinSchPV, wegen ihrer Ladung einen oder mehrere blaue Kegel führen müssen. Die Kegel sind von allen Seiten gut sichtbar mit der Spitze nach unten anzubringen. Nachts müssen die Schiffe entsprechend der Anzahl der Kegel blaue Lichter führen. Der Kegel muss eine Höhe von 80 cm und einen Durchmesser von 50 cm haben.

Blauer Kegel auf einem Tanker

Anzahl der Kegel Bearbeiten

Beschränkungen und besondere Vorschriften Bearbeiten

Kegelschiffe müssen sich auf bestimmten Fluss- und Kanalabschnitten auf den dort angegebenen Funkkanälen melden. Liegeplätze für Kegelschiffe sind besonders gekennzeichnet, für andere Schiffe gilt dort Liegeverbot.

Kennzeichnung von Liegeplätzen für Kegelschiffe Bearbeiten

Beispiele für diese Kennzeichnungen auf der Donau[1] sind in den Einzelnachweisen angegeben.

Schleusenregelung Bearbeiten

Auf den Warteplätzen vor den Schleusen und in den Schleusen müssen andere Schiffe mindestens zehn Meter Abstand halten. Passagierschiffe dürfen nicht zusammen mit Kegelschiffen geschleust werden.

Schiffe oder Zusammenstellungen von mehreren Schiffen mit ein oder zwei Kegeln werden einzeln geschleust. Containerschiffe mit einem oder zwei Kegeln können zusammen mit anderen Gütermotorschiffen geschleust werden, wenn der Abstand zwischen den Schiffen (Bug-Heck) mindestens zehn Meter beträgt.

Siehe dazu Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Seite 39 bei Kilometeranzeige der Donauschifffahrt bei der Donaukommission abgerufen am 2. April 2024

Weblinks Bearbeiten

Commons: Blue cones (sign) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien