Als Kasernentransaktion wurde unter Experten und Historikern die im k.k. Wien von 1890 bis etwa 1912 abgewickelte Verlegung von Kasernen des Gemeinsamen Heers Österreich-Ungarns aus zentrumsnahen Standorten in Randlagen der Stadt bezeichnet.

Das Wachstum der kaiserlich-königlichen Haupt- und Residenzstadt mit der Eingemeindung von über 40 Vororten per 1. Jänner 1892 ließ es geraten erscheinen, Kasernen aus beengten Innenstadtlagen in noch locker verbaute Außenbezirke zu verlegen. Der k.k. Finanzminister, damals Emil Steinbach im Kabinett des k.k. Ministerpräsidenten Graf Eduard Taaffe, wurde mit von Kaiser Franz Joseph I. am 10. Juni 1891 unterzeichnetem Gesetz[1] ermächtigt, diverse Kasernen und andere Grundstücke zu verkaufen und den Erlös der k.u.k. Heeresverwaltung für „Ersatzbeschaffung“ (Kasernenneubauten) zur Verfügung zu stellen. In späteren Ermächtigungen wurden weitere Grundstücke definiert. Freigemacht wurden daraufhin von 1900 an unter anderem folgende Areale, insgesamt weit über 400.000 m² großteils zentral gelegener Baugrund:

Andere zentrumsnahe Kasernen wie die Rennweger Kaserne im 3. Bezirk, die Stiftskaserne im 7. Bezirk und die Rossauer Kaserne im 9. Bezirk blieben erhalten oder wurden, wie die Marokkanerkaserne im 3. Bezirk, neu gebaut. Aus dem Erlös des Grundstücksverkaufs wurde neben Neubauten für das Heer auch ein Teil der Baukosten des neuen, 1913 fertiggestellten k.u.k. Kriegsministeriums finanziert.

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Reichsgesetzblatt Nr. 83 / 1891