Die Küstenverkehrszone (englisch: „Inshore Traffic Zone“) ist der Bereich, der sich zwischen der Küstenlinie eines Staates und einem seewärts angrenzenden Verkehrstrennungsgebiet befindet.

Verkehrstrennungsgebiet nebst Küstenverkehrszone

Die Küstenverkehrszone ist kleineren Booten, Segelschiffen sowie Motorschiffen, deren Länge 20 m nicht überschreitet, vorbehalten. Größere Motorfahrzeuge müssen gemäß Anlaufbedingungsverordnung das seewärts gelegene Verkehrstrennungsgebiet befahren.