Jungbürgerfeier

Volljährigkeitsfeier

Die Jungbürgerfeier ist in der Schweiz, West-Österreich und Liechtenstein eine jährlich veranstaltete Feier für Bürger, die volljährig werden.

Schweiz Bearbeiten

Organisation und Ablauf Bearbeiten

In der Schweiz wird die Jungbürgerfeier (frz. réception des jeunes citoyens majoritaires) von der politischen Gemeinde bzw. Einwohnergemeinde veranstaltet. Die Jugendlichen werden vom Gemeindepräsidenten über ihre Rechte und Pflichten, besonders über die Möglichkeit in der Gemeinde mitzuwirken, informiert.[1] Auch wird in einzelnen Gemeinden ein Gelöbnis abgenommen. Nach dem offiziellen Teil gibt es häufig einen Ausflug in der Region, ein Abendessen und/oder einen Musikanlass.[2]

Teilnahme Bearbeiten

Im 2012 waren in der Stadt Solothurn 41 von 113 Eingeladenen bei der Jungbürgerfeier anwesend.[3] Es kommt vor, dass Gemeinden, wegen geringer Teilnehmerzahlen, ihre Jungbürgerfeiern gemeinsam durchführen.

In einigen Gemeinden, wie die des freiburgischen Sensebezirks[4], Thun[5], Kreuzlingen[6] oder Domat-Ems[7], werden auch Leute, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, eingeladen. Dieser Brauch wird oft dadurch motiviert, dass alle 18-Jährigen neue Rechte und Pflichten erhalten. Zudem sind im Kanton Freiburg viele Ausländer, auf Gemeindeebene, stimm- und wahlberechtigt.

Geschichtliches Bearbeiten

Früher wurde die Jungbürgerfeier im Zusammenhang mit der Bundesfeier durchgeführt, beispielsweise in Dornach 1949.[8]

Österreich Bearbeiten

In Österreich werden ähnliche Anlässe wie in der Schweiz durchgeführt[9].
Ein Beispiel für das Gelöbnis ist:

Ich gelobe,
meinem Vaterland Österreich,
meinem Heimatland Tirol
und meiner Heimatgemeinde Nikolsdorf
die Treue zu halten.

Ich gelobe,
meine Rechte als Bürger eines demokratischen Staates zu wahren,
meine staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen
und meinen Mitmenschen in Not beizustehen. [10]

Liechtenstein Bearbeiten

Im Fürstentum Liechtenstein wird seit 1962 eine landesweite Jungbürgerfeier organisiert, an welcher auch der Landesfürst oder sein Stellvertreter teilnehmen. Die Wohngemeinde organisiert für alle 18-jährige eine zusätzliche Feier.[11]

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Frenkendorf Basel-Land
  2. Märstetten Thurgau 2010 (Memento des Originals vom 2. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mitten-im-thurgau.ch
  3. Solothurner Zeitung 15. Juni 2012
  4. RadioFr, Sensebezirk 2008
  5. Der Bund, Thun 2010
  6. St Galler Tagblatt, Kreuzlingen 2012
  7. Domat-Ems Graubünden, Traditionen (Memento des Originals vom 14. Juli 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.domat-ems.ch, abgerufen am 20. Juni 2012
  8. Programm für Bundes- und Jungbürgerfeier, EWG Dornach, 1949
  9. Kitzbühel Tirol 2006 (PDF-Datei; 4,68 MB)
  10. Nikolsdorf Tirol 2006 (Memento des Originals vom 13. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nikolsdorf.at
  11. Goop Meier und Quaderer, Brauchtum Liechtenstein, 2005 ISBN 3-905437-09-0