Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist in der Schweiz ein Konkordat zwischen Kantonen, welches Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht. Die Harmonisierung soll das Bau- und Planungsrecht für die Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung vereinfachen.

Ausgangslage Bearbeiten

Das Bau(ordnungs)recht ist in der Schweiz sowohl kantonal als auch kommunal geregelt. Es finden sich über 140.000 Gesetzes- und Verordnungsartikel im Bau- und Planungswesen. So wurde bis dahin die Gebäudehöhe 26 Mal unterschiedlich definiert. Um diesem Regelungswirrwarr ein Ende zu setzen lancierte die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) 2005 die IVHB. In Kraft getreten ist diese anlässlich der Gründungsversammlung vom 26. November 2010.[1] Für den Vollzug der IVHB ist das „Interkantonale Organ über die Harmonisierung der Baubegriffe“ (IOHB) verantwortlich. Das IOHB besteht, aus den Konkordatskantonen, welche gleichzeitig Mitglieder der BPUK sind.

Baubegriffe Bearbeiten

Das Konkordat umschreibt 30 formelle Baubegriffe und Messweisen einheitlich, dazu zählen:[2]

  • Terrain (Massgebendes Terrain)
  • Gebäude (Gebäude, Kleinbauten, Anbauten, unterirdische Bauten, Unterniveaubauten)
  • Gebäudeteile (Fassadenflucht, Fassadenlinie, projizierte Fassadenlinie, vorspringende Gebäudeteile, rückspringende Gebäudeteile)
  • Längenbegriffe, Längenmasse (Gebäudelänge, Gebäudebreite)
  • Höhenbegriffe, Höhenmasse (Gesamthöhe, Fassadenhöhe, Kniestockhöhe, lichte Höhe)
  • Geschosse (Vollgeschosse, Untergeschosse, Dachgeschosse, Attikageschosse)
  • Abstände und Abstandsbereiche (Grenzabstand, Gebäudeabstand, Baulinien, Baubereich)
  • Nutzungsziffern (anrechenbare Grundstücksfläche, Geschossflächenziffer, Baumassenziffer, Überbauungsziffer, Grünflächenziffer)

Durch die IVHB erfolgt ausschliesslich eine formelle Harmonisierung: Begriffe und Messweisen werden definiert, ohne jedoch die genauen Masse festzulegen. Zum Beispiel die Frage wie hoch ein Haus effektiv gebaut wird, bestimmen die Kantone bzw. Gemeinden auch zukünftig selber. Die entsprechenden Regeln der IVHB gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von den Beitrittskantonen ins kantonale bzw. kommunale Recht umgesetzt werden.[3]

Beitritte Bearbeiten

Bis 2019 sind dem Konkordat mit Ausnahme von Zürich alle Kantone beigetreten.[4] Das Zürcher Kantonsparlament lehnte 2015 einen Beitritt zum Konkordat ab.[5][6]

Bundesbauharmonisierungsgesetz Bearbeiten

Von Parlamentariern aus unterschiedlichen Parteien gibt es Vorstösse für ein Bundesbauharmonisierungsgesetz.[7] Mit einer solchen Bundesregelung müssten die Kantone einen Eingriff in ihre traditionelle verfassungsmässige Kompetenz, das Baurecht, hinnehmen. Der Erlass eines Bundesbauharmonisierungsgesetzes würde eine Änderung der Bundesverfassung erfordern.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. http://www.bpuk.ch/Libraries/IVHB_Faktenblatt_d/Faktenblatt_IVHB_2012-08-17.sflb.ashx@1@2Vorlage:Toter Link/www.bpuk.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Begriffe und Messweisen (Memento vom 20. September 2011 im Internet Archive)
  3. http://www.bpuk.ch/Libraries/IVHB_Faktenblatt_d/Faktenblatt_IVHB_2012-08-17.sflb.ashx@1@2Vorlage:Toter Link/www.bpuk.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) – Stand der Beitritte (03.10.2019).
  5. Zürcher Kantonsrat lehnt Harmonisierung der Baubegriffe ab | VLP-ASPAN. In: www.vlp-aspan.ch. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. Januar 2016; abgerufen am 8. Januar 2016.
  6. Regierungsrat des Kantons Zürich (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive), Antrag vom 29. Januar 2014, dass der Kanton Zürich dem Konkordat beitrete.
  7. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20154035 oder https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20083524