Der Imaginifer war der Träger des Kaiserbildnisses in der römischen Armee.

Grabstein des Imaginifers Aurelius Diogenes

Von einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt der römischen Kaiserzeit an führten die Legionen neben den vom Aquilifer getragenen Legionsadler und dem vom Signifer getragenen Signum der Zenturien auch eine Darstellung des herrschenden Imperators (imago), die der Legion vorausgetragen wurde. Dieser Brauch wird von Vegetius bezeugt.[1]

Details über diesen Dienstgrad und seine Einführung sind nicht bekannt; ebenso ist die Beschaffenheit des Kaiserbildnisses bislang nicht gewiss. Jedoch sind in erhalten gebliebenen antiken Inschriften die Namen mehrerer Imaginiferi unter Nennung dieses Dienstgrades und meist auch der Einheit, der sie angehörten, überliefert. So wurde im Legionslager Vetera bei Xanten eine Inschrift aufgefunden, die einen Septimius Mucatra als Imaginifer der Legio XXX Ulpia Victrix nennt;[2] ein Quintus Titius als Imaginifer der Legio VIII Augusta ist aus einer Inschrift in Aquileia bekannt.[3] Das Grabrelief des Imaginifer Genialis aus der Cohors VII Raetorum in Mainz stellt ihn mit dem Kaiserbildnis dar.[4] Außer bei Legionen und Auxiliartruppen sind Imaginiferi auch bei den in Rom stationieren cohortes urbanae und vigiles bekannt.

Die Imaginiferi wurden auch von der Legion in besiegten Städten umhergeführt (oft durch ein Instrument akustisch unterlegt), um der Bevölkerung (auf den Fahnen) zu zeigen, wer ihr neuer Kaiser war. Dies wurde vor allem zur Erniedrigung der Einheimischen verwendet, doch auch als Kundgebung nach Kaiserwechseln. Manchmal wirkten solche Auftritte auf die Menschen so provokativ, dass es zu Ausschreitungen kam, etwa in Jerusalem aufgrund des jüdischen Bilderverbots.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Vegetius, Epitoma rei militaris 2, 6 und 2. 7.
  2. CIL 13, 8607. Zu dieser Inschrift siehe Julius Ernst von Buggenhagen: Nachrichten über die zu Cleve gesammleten theils römischen theils vaterländischen Alterthümer. Friedrich Maurer, Berlin 1795, S. 72–73 (Digitalisat); Johann Wilhelm Christian Steiner: Codex inscriptionum romanarum Rheni. Theil 2: Enthält die römischen Inscriptionen des niederrheinischen Gebietes, nebst Anhang und Register zum ganzen Werk. Selbstverlag, Darmstadt 1837, S. 23 (Digitalisat).
  3. CIL 5, 937; vgl. Archivlink (Memento des Originals vom 4. Juli 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aaadaquileia.it.
  4. CIL 13, 11868; Abbildungen@1@2Vorlage:Toter Link/www1.ku-eichstaett.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis..