Die Herborner Mark (Herboremarca) war ein mittelalterliches Territorium auf dem Gebiet des heutigen Lahn-Dill-Kreises.

Ursprünge Bearbeiten

Die Herborner Mark, benannt nach ihrem Hauptort Herborn im heutigen Lahn-Dill-Kreis, bildete ursprünglich gemeinsam mit der benachbarten Haigerer Mark (Heigeromarca) den Haigergau, einen Untergau des Oberlahngaus, verselbständigte sich aber dann bis zum Anfang des 11. Jahrhunderts. Sie war während des karolingischen Reiches und während der Herrschaft der ottonischen und salischen Könige und Kaiser, ebenso wie die Haigerer Mark, Königsgut. Sie ist erstmals am 28. April 1048 erwähnt, anlässlich der Weihe der dem Walpurgisstift in Weilburg geschenkten Kirche in Haiger und der Abgrenzung des dazugehörigen Kirchsprengels. Sie bestand aber bereits vor 914, denn die Grenzbeschreibung ist wörtlich aus einer Urkunde von 914 übernommen, als König Konrad I. die Haigerer Taufkirche (ecclesia baptismalis) dem von ihm am 28. November 912 gegründeten Walpurgisstift schenkte.

Lage und Ausdehnung Bearbeiten

Die Herborner Mark lag südwestlich der Haigerer Mark. Sie umfasste den östlichen Teil des späteren Dillkreises und reichte etwa von Heiligenborn und Fleisbach im Südwesten über Herborn und Dillenburg bis nach Eiershausen, Hirzenhain, Wallenfels und Frechenhausen im Nordosten. Im Osten erstreckte sie sich bis beinahe nach Eisemroth und bis zur heutigen Kreisgrenze zwischen dem Lahn-Dill-Kreis und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Zentraler Ort war wohl die im 8./9. Jahrhundert im heutigen Herborner Stadtteil Burg erbaute weitläufige Burganlage, die aber schon früh aufgegeben und dem Verfall preisgegeben wurde; ihre Funktion als zentraler Ort der Mark ging an die Ende des 12. Jahrhunderts erbaute und 1251 erneuerte nassauische Burg in Herborn über.

Herrschaftsverhältnisse Bearbeiten

 
Schloss Herborn

Da die Mark zunächst Königsgut war, gab es keine Gaugrafen. Es gab jedoch örtliche Adelsgeschlechter, insbesondere die Herren von Dernbach und die Herren von Bicken und von Bicken zu Hainchen, die sich beide im Laufe der Zeit grafenähnliche Rechte erarbeiteten, sowie die Herren von Monzenbach. Als Kaiser Heinrich II. und seine Frau Kunigunde um 1015 das Kanonissenstift Wetter gründeten, wurde der auf der nahen Burg Hollende sitzenden Giso I. als dessen Vogt und als Amtsgraf eingesetzt und mit königlichen Gütern im Umland belehnt. Im Laufe der Zeit erwarben die Gisonen danach erheblichen Besitz und Vogteirechte in Mittelhessen, an der oberen Lahn und Eder und bis in den Westerwald, einschließlich der Herborner Mark. Nach dem Tode Gisos V. im Jahre 1137 erbten die Ludowinger Landgrafen von Thüringen deren Lehnsrechte über ein Gebiet vom Burgwald bis in den Westerwald, einschließlich der Herborner Mark. Sie gaben, wohl auf Drängen des Kaisers Friedrich II., Teile der hessisch-thüringischen Reichslehen – d. h. die Herborner Mark, die Kalenberger Zent (Beilstein, Mengerskirchen, Nenderoth) und das Gericht Heimau (Löhnberg) – als Afterlehen 1231 an den Grafen Heinrich den Reichen von Nassau. Er und seine Nachfolger errichteten zur Festigung ihrer Herrschaft in der Mark eigene Burgen in Herborn, Dillenburg (um 1240) und Tringenstein (1350/51).

Kampf um die Vorherrschaft: Die Dernbacher Fehde Bearbeiten

Als die Ludowinger mit Heinrich Raspe IV. im Mannesstamme 1247 ausstarben, kam es zu schwerem und langdauerndem Streit um die landesherrschaftlichen Rechte in der Herborner Mark zwischen den Nassauern und den als Erben und Nachfolger der Ludowinger in Hessen auftretenden Landgrafen von Hessen. Damit erhielt der schon seit 1230 schwelende Streit, die Dernbacher Fehde, der Nassauer mit den Herren von Dernbach und den mit ihnen verbündeten Herren von Bicken und von Bicken zu Hainchen neue Brisanz. In dieser Fehde, die erst nach mehr als 100 Jahren im Jahre 1333 beendet wurde, suchten die Grafen von Nassau sich gegen die alteingesessenen Adelsgeschlechter in der Herborner Mark durchzusetzen und deren Rechte (u. a. Bergrecht, Wildbann, Zollrecht) und Besitzungen (Wald und Erzgruben im Schelderwald) zu beschneiden bzw. wegzunehmen. Die Nassauer wurden nun massiv von den Mainzer Erzbischöfen unterstützt, die das Ludowinger Erbe in Hessen als heimgefallenes Mainzer Lehen betrachteten und einziehen wollten. Sophie von Brabant, ihr Sohn Heinrich I. von Hessen und dessen Nachfolger Otto I. und Heinrich II. hingegen unterstützten den örtlichen Adel und suchten damit ihre eigenen lehensherrlichen Rechte gegen die Grafen von Nassau zu behaupten. Um ihren Machtanspruch in der Mark zu stärken, erwirkten die Nassauer bereits 1251 die Verleihung der Stadtrechte durch König Wilhelm an Herberin.[1] Auch der Bau der nassauischen Burgen Herborn, Dillenburg und Tringenstein und der hessischen Burgen Wallenfels, Eisemroth und Hessenwalt erfolgte im Zusammenhang mit dieser erbitterten Fehde.

Die Kämpfe flammten immer wieder auf, auch unter den Söhnen und Enkeln der ursprünglichen Kontrahenten. Auch ein im Jahre 1312 geschlossener Vergleich brachte keinen dauerhaften Frieden. Allerdings gelang es Heinrich III. von Nassau-Dillenburg und seinem Bruder Johann während der nun folgenden vergleichsweise friedlichen Phase von 1313 bis 1325, durch Kauf weitere Besitzrechte in der Herborner Mark und im Gericht Ebersbach sowie die Burg Hainchen zu erwerben und die Nassauer Stellung dadurch weiter zu festigen.

Im Jahre 1325 brach die Fehde erneut mit großer Härte aus. Unter anderem soll in dieser Zeit die hölzerne Burg der Nassauer bei Dillenburg niedergebrannt worden sein. Vermutlich im gleichen Jahr zerstörte Heinrich III. von Nassau die Burg Dernbach bei Seelbach (Herborn), den Stammsitz der Dernbacher, die seit 1309 im Besitz der Landgrafen von Hessen war. Die erst nach 1324 erbaute hessische Burg Wallenfels ging unversehrt aus dieser Fehde hervor; Landgraf Heinrich II. belehnte nach dem Ende der Fehde 1334 die Nassauer Grafen mit dieser Burg, behielt sich jedoch das Öffnungsrecht vor. Die etwa zeitgleich mit Wallenfels errichtete Burg Hessenwalt bei Roth, die strategisch günstig zu den verbliebenen Besitzungen der Herren von Bicken lag und zugleich den Breidenbacher Grund schützte, wurde schon 1327/28 von den Nassauern wieder zerstört.

Die Hessen verloren zwar 1327 die Schlacht bei Seibertshausen, gewannen aber am 10. August 1328 unter Landgraf Heinrich dem Eisernen die große und entscheidende Feldschlacht gegen ein vereintes mainzisch-nassauisches Heer bei Wetzlar, in der Johann von Nassau, Feldhauptmann der Verbündeten, fiel. Als dann einen Monat später Erzbischof Matthias von Mainz, der Hauptgegner des Landgrafen, verstarb, zeichnete sich ein Ende der Kämpfe ab.[2]

Ausgang des Streits Bearbeiten

 
Grenzstein Westseite ON Oranien-Nassau
 
Ehem. Westgrenze, seit 1352, zwischen Hessen (rechts) u. Nassau (links), bis heute Kreis- u. Gemeindegrenze zwischen Siegbach-Wallenfels u. Bad Endbach-Schlierbach (rechts), Grenze verläuft am Waldrand, rechts am Bildrand alter Grenzstein

Für die Dernbacher war der Kampf mit der Zerstörung ihrer Stammburg Alt-Dernbach 1326/27 verloren. Am 21. Mai 1333 verkauften sie an Heinrich III. von Nassau-Dillenburg sämtliche Rechte in der Stadt Herborn, der Herborner Mark, im Schelder Wald und in der Hörre, sowie weitere Rechte in kleineren Orten für den damals stolzen Preis von 4000 Mark. Sie behielten lediglich die kirchlichen Patronatsrechte und 13 Höfe in der Herborner Mark (in Dernbach, Stippach (Wüstung in der Gemarkung Sinn), Bicken, Merkenbach, Monzenbach und Offenbach).

Am 21. Mai 1336 kam auch ein Vertrag zwischen den Herren von Bicken und dem Haus Nassau zustande, in dem die Herren von Bicken ihre Burg Hainchen mit dem Großteil des zugehörigen Besitzes (ausgenommen ihre Höfe und Gülten in Bicken und Herbornselbach und den dortigen Patronatsrechten) für 800 Mark an Graf Heinrich von Nassau verkauften. Das Gericht Ebersbach sollten sie, nachdem Graf Heinrich bewiesen habe, dass er die Lehnshoheit darüber von den Herren von Molsberg gekauft habe, von den Grafen von Nassau zu Lehen nehmen.[3]

Mit dem Ende der Dernbacher Fehde kam die Herborner Mark als Reichslehen (Lehen) der Landgrafen von Hessen endgültig in den Besitz der Grafen von Nassau. Hessen sicherte die neue Westgrenze mit einer neuen Landheege (siehe Mittelhessische Landheegen) ab. Die Außenheege bildet bis heute die Kreisgrenze zwischen dem Lahn-Dill-Kreis und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Zur Herborner Mark gehörige Orte Bearbeiten

In der Grafschaft Nassau waren folgende Orte verwaltungsmäßig Teil der Herborner Mark:[4]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Die Geschichte von Herborn im Überblick. (Memento des Originals vom 11. September 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.herborn.de auf: herborn.de
  2. Friedrich Uhlhorn, Uni Marburg: „Grenzbildende Faktoren in der Geschichte, Entwicklung der Westgrenze des Kreises Biedenkopf“, (Forschungs- und Sitzungsbericht, Band 48). Akademie für Raumforschung und Landesplanung, 1969.
  3. Dernbacher Fehde, auf der Webseite des Heimatvereins Dietzhölztal@1@2Vorlage:Toter Link/www.heimatverein-dietzhoelztal.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis..
  4. Johannes von Arnoldi: Geschichte der Oranien-Nassauischen Länder und ihrer Regenten. Band 3, Neue Gelehrtenbuchhandlung, Hadamar 1799, S. 45.

Literatur Bearbeiten

  • Eugen Huth: Herborn -- Mark und Stadt: Ein Gang durch seine Geschichte. Aus Anlaß des 700-jährigen Stadtjubiläums, Stadtverwaltung Herborn, Herborn 1951.
  • Karl Nebe: Burgfahrten an der alten Grenze von Hessen und Nassau. Die Burgen: Dernbach, Bicken, Wallenfels, Hessenwald, Murstein-Tringenstein. Nickel, Straßebersbach 1914.
  • Friedrich Uhlhorn: Grenzbildungen in Hessen, Die Entwicklung der Westgrenze des Kreises Biedenkopf. (Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Band 48). Gebr. Jänecke Verlag, Hannover 1969, S. 51–65.
  • Jürgen Runzheimer: Dernbacher Fehde und Bickener Händel. In: Amt Blankenstein. Nr. 5, Gladenbach 1990.
  • Horst W. Müller: Dernbach und die 'von Dernbach'. In: Hinterländer Geschichtsblätter. Nr. 3 und 4, 2005 und Nr. 1 und 2, Biedenkopf 2006.
  • Hans-Joachim Becker: Neue Untersuchungen zur Dernbacher Fehde. In: Nassauische Annalen. 119, 2008, S. 49–74.
  • Horst W. Müller: Burg „Wallenfels“, die Unbekannte. In: Hinterländer Geschichtsblätter. 88 Jahrgang, Nr. 3, Biedenkopf 2009.

Weblinks Bearbeiten