Helvetica ist ein lateinisches Adjektiv im Neutrum Plural, das allgemein verwendet werden kann, um "Schweizerisches" oder "Helvetisches" zu bezeichnen. Im Buch- und Bibliothekswesen sind damit Veröffentlichungen mit einem Bezug zur Schweiz gemeint. Helvetica gehören zum Sammelauftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB).

Auf die Kantone bezogene Ableitungen Bearbeiten

Analog zu den Helvetica bezeichnen Ableitungen, die sich auf die lateinischen Namen der Kantone beziehen, die zentralen Sammlungesgebiete der Kantonsbibliotheken:

 
Sachgebiete der Thurgoviana. Ankündigung der Kantonsbibliothek Thurgau, 1881
  • Argoviensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Aargau
  • Basiliensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Basel
  • Bernensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Bern
  • Lucernesia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Luzern
  • Obwaldensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Obwalden[1]
  • Nidwaldensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Nidwalden[2]
  • Sangallensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton St. Gallen
  • Thurgoviana zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Thurgau
  • Tugiensia zur Bezeichnung von Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Zug
  • Turicensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über Zürich (lateinisch: Turicum)
  • Uraniensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über den Kanton Uri[3]

Helvetica im Sinne des Nationalbibliotheksgesetzes Bearbeiten

Der Auftrag der NB ist aktuell im Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek vom 18. Dezember 1992 festgelegt. Artikel 3 dieses Gesetzes umschreibt den Sammelauftrag der NB wie folgt:

„Die Nationalbibliothek sammelt gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen, die:
a. in der Schweiz erscheinen;
b. sich auf die Schweiz oder auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht oder Wohnsitz beziehen oder
c. von schweizerischen oder mit der Schweiz verbundenen Autoren oder Autorinnen geschaffen oder mitgestaltet wurden.“

Der Schweizerische Bundesrat hat die Bestimmungen des Gesetzes in der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek detaillierter gefasst. In Artikel 2 dieser Verordnung werden Informationsträger, welche die genannten Eigenschaften erfüllen, als Helvetica bezeichnet und die Kriterien für deren Anschaffung präzisiert.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Fachbibliothek. In: Website der Kantonsbibliothek Obwalden. Abgerufen am 30. Januar 2024.
  2. Fachbibliothek. In: Website der Kantonsbibliothek Nidwalden. Abgerufen am 30. Januar 2024.
  3. Uraniensia. In: Website der Kantonsbibliothek Uri. Abgerufen am 30. Januar 2024.