Hans Adler (Anwalt)

deutscher Wirtschaftsanwalt

Hans Adler (* 28. Juli 1899 in Berlin; † 9. Januar 1966 in Berchtesgaden) war ein deutscher Wirtschaftsanwalt.

Leben Bearbeiten

Adler studierte an der Georg-August-Universität Rechtswissenschaft und wurde 1920 Mitglied des Corps Hercynia Göttingen.[1] Er bestand 1922 das Referendarexamen und wurde 1923 zum Dr. iur. promoviert.[2] 1926 bestand er die Assessorprüfung. Von 1928 bis 1930 betrieb er eine Anwaltspraxis in Berlin. 1930 übernahm er die Geschäftsführung des Reichsbunds deutscher Treuhandgesellschaften und erlangte dadurch wichtigen Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschaftsprüferberufes. Er wirkte maßgeblich mit bei der Gründung des Instituts für das Revisions- und Treuhandswesen (ab 1932 Institut der Wirtschaftsprüfer). Bis 1936 war er Fachleiter und Justitiar des Instituts. 1937 eröffnete er wieder eine Anwaltskanzlei und legte ein Jahr später das Examen als Steuerberater, 1939 das als Wirtschaftsprüfer ab. Er schloss 1940 seine Anwaltskanzlei und wurde Vorstandsmitglied der Deutschen Revisions- und Treuhand AG[3], bei der er bis zu seinem Tod, zuletzt als Vorstandssprecher, blieb.

Werke Bearbeiten

  • mit Walther Düring und Kurt Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft; 1938
  • Die Abwicklungsbilanzen der Kapitalgesellschaft; 1940

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Kösener Corpslisten 1996, 72/178.
  2. Dissertation: Die Rechtsverhältnisse der Aussenhandelsstelle.
  3. "Die Deutsche Revisions- und Treuhand AG wurde im Jan. 1925 in Berlin errichtet und gehörte zur reichseigenen Dachgesellschaft Vereinigte Industrieunternehmungen AG, Berlin, (VIAG), die 70 % des Gründungskapitals aufbrachte. Hauptzweck war die Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie die Erstellung von Gutachten über die Wirtschaftsführung von privaten, kommunalen und staatlichen Unternehmen. Sie wirkte bei der Organisation, Sanierung oder Liquidation von Vereinen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit und führte auch Vermögensverwaltungen und Testamentsvollstreckungen durch. In den annektierten und besetzten Gebieten wurden während des Zweiten Weltkrieges Tochtergesellschaften, Niederlassungen sowie Zweig- und Geschäftsstellen errichtet, denen vielfach auch staatliche Aufgaben, z.B. bei der Erfassung und Verwertung von Vermögen, übertragen wurden." Quelle: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/7R2ZBCY5KRFICK6KD2KMOYKN3BIRY5M7  | hochgeladen von Bundesarchiv, Koblenz | Abruf am 09.04.2024.