Karat (Feingehalt)

Maßeinheit für den Feingehalt von Gold
(Weitergeleitet von Goldgehalt)
Hilfsmaßeinheit
Einheitenname Karat
Einheitenzeichen
Typ Quotient
Definition
Benannt nach französisch le carat
Siehe auch: Lot

Das Karat (Abk. kt oder C) ist eine Maßeinheit für den Feingehalt von Gold. Der Begriff leitet sich vom metrischen Karat ab, das noch heute als Gewichtseinheit für Edelsteine verwendet wird, dort aber für 0,2 g (15 Gramm) steht und sich Kt oder ct schreibt.

Geschichte Bearbeiten

Der Goldgehalt von Münzen wurde seit der Spätantike in jenen Massenanteilen einer Münze gemessen, die auf Gold entfielen. Die wertvollste Münze, der Solidus, hatte einen Feingehalt von beinahe 24 Karat. Die Masse und der Wert eines Kerations war 124 eines Solidus, daher ergab die Zahl der Keratia Gold, aus denen die Münze bestand, auch ihren Feingehalt.

In Deutschland war das Karat früher auch ein kleines Goldgewicht, der 24. Teil einer Mark (Gewichtseinheit für die Feinheitsbestimmung des Goldes). 1 Karat bestand meist aus 12 Grän als Untereinheit.[1]

Verwendung Bearbeiten

 
Goldene Uhr aus 14 Karat, entspricht einem Gewichtsanteil von 0,585, also 58,33 % Gold
 
Goldbarren mit Stempel: 999,9
 
Kurantmünzen aus Gold wie der britische Sovereign (22 Karat) sind nicht aus Feingold, um im allgemeinen Umlauf robuster gegen Beschädigungen zu sein.

Die Bezeichnung Karat wird zur Angabe des Feingehalts von Gold verwendet und gibt an, wie groß der Gewichtsanteil reinen Goldes an der Gesamtmasse einer Goldlegierung ist. Dabei wird Gold hauptsächlich zusammen mit Silber und Kupfer verarbeitet.

Der Goldgehalt einer Legierung in Karat entspricht dem Gewichtsanteil in 124-Teilen:

  • Einkarätiges Gold enthält 124 Gewichtsanteil Gold (= 4,167 %).
  • Gold mit 24 Karat enthält 2424 Gewichtsanteile Gold. Da es aber aus technischen Gründen praktisch ausgeschlossen ist, mögliche Verunreinigungen vollständig zu eliminieren, wird für 24-karätiges Gold eine Reinheit von 99,99 % angegeben.

Die Reinheit von verarbeitetem Gold wird alternativ zu Karat auch in 11000-Teilen angegeben. Beispielsweise entspricht 585 oder 583 Gold einem Goldanteil von 583,331000 = 0,583 (oft aufgerundet auf 0,585) = 58,33 % oder 14 Karat. Gold mit 24 Karat hat einen Feingehalt von 99,99 % und wird deshalb mit 999,9 bezeichnet.

In Deutschland ist die Angabe des Feingehalts von Gold- und Silberwaren in Teilen von 1000 üblich und im Feingehaltsgesetz (FeinGehG) geregelt.[2][3]

Gebräuchliche Feingehalte Bearbeiten

Gebräuchliche Feingehalte in Karat bei Gold
Karat Handelsbezeichnungen Gewichtsprozent Gold
[%]
Dichte
[g/cm³]
24 Gold 999
Feingold
Fine Gold
Pure Gold
Chuk Kam
moderne Anlagemünzen
99,99 19,3
23,2 Gold 965
Thaigold
96,67
22 Gold 916
Crown Gold
England, Südafrika, Bangladesch,
Indien, Pakistan, Türkei, Sri Lanka und arabische Länder
91,67
21,6 Gold 900
Münzgold
90,0 17,5
21 Gold 875
arabische Länder in der Golfregion
87,5
18 Gold 750 75,0 15,1 – 15,9
14 Gold 585/583 58,33 13,1 – 13,6
09 Gold 375 37,5 ca. 11,2
08 Gold 333 33,33 10,5 – 10,9

Daneben gibt es noch viele andere Einteilungen, die aber meist ungebräuchlich geworden sind (z. B. 500), in Deutschland nicht verwendet werden (z. B. 840 in Frankreich oder 625 in England) oder sich aufgrund ihrer Eigenschaften nicht am Markt durchsetzen konnten (z. B. 250). In der Schweiz wird 333er-Gold als goldhaltiges Metall und als Imitat bezeichnet.[4]

Für Karat als Goldanteil wird häufig die Abkürzung kt verwendet. Insbesondere bei Uhreneinprägungen ist auch die Abkürzung C anzutreffen.

Der Feingehalt von Silber wird nicht in Karat angegeben. Stattdessen wurde dort eine 16-teilige Skala verwendet, die sogenannte Lötigkeit. Dabei entspricht 1 Lot (116) exakt 1,5 Karat (124).

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Wolfgang Trapp: Kleines Handbuch der Maße, Zahlen, Gewichte und der Zeitrechnung. Reclam, Stuttgart 1998, ISBN 3-89836-198-5.
  2. Feingehalt von Gold – die Unterschiede erklärt. Abgerufen am 3. Februar 2022.
  3. FeinGehG – Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren. Abgerufen am 3. Februar 2022.
  4. 333er-Gold darf sich bald nicht mehr Goldschmuck nennen. In: T-Online. Ströer, 4. März 2013, abgerufen am 18. Dezember 2023.