Globale Minderausgaben sind ein finanzpolitisches Instrument zur Haushaltskonsolidierung.

Im Haushaltsplan werden sie als negativ veranschlagte Ausgaben (Einsparverpflichtungen) ausgewiesen, die im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans durch Ausgabensenkungen auszugleichen sind.[1] Sie ersetzen als Ausnahme vom Einzelveranschlagungsprinzip gezielte Ausgabenkürzungen und überlassen es der Regierung, die pauschale Ausgabenkürzung innerhalb eines Etats zu erwirtschaften. Das Parlament bedient sich insoweit seines Budgetrechts, als es lediglich eine Globalentscheidung trifft.[2]

Vom Begriff zu unterscheiden ist die globale Mehrausgabe.

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Minderausgaben, globale HaushaltsSteuerung.de, abgerufen am 7. Februar 2016
  2. Globale Minderausgabe (Memento vom 8. Februar 2016 im Internet Archive) Glossar, bundestag.de