Das Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Ehrenfriedersdorf.

Geschichte Bearbeiten

Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]

Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Ehrenfriedersdorf. Das neu gebildete Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf unterstand dem Bezirksgericht Annaberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste Ehrenfriedersdorf, Gelenau, Herold, Jahnsbach, Thum (Stadt) und Thum (Dorf) und das Thumer Forstrevier.[2]

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.

Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]

Das Gerichtsamt Geyer wurde 1873 aufgehoben und sein Sprengel auf andere Gerichtsämter verteilt. Geyer kam hierbei zum Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf.[4]

Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Ehrenfriedersdorf wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Marienberg mit Sitz in der Stadt Marienberg integriert.

Das Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neugegründete Amtsgericht Ehrenfriedersdorf abgelöst.[5]

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
  2. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 278, Digitalisat
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
  4. Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Moritzburg und Geyer betreffend vom 1. Oktober 1873; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1873, S. 521, Digitalisat
  5. Bestand 33020 Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf, Online