Gericht (Speise)

Zubereitungsform von Nahrung

Ein Gericht (oder Essen, Speise) ist die nach den Regeln der Kochkunst aus Zutaten zubereitete Nahrung für Menschen.

Geschnetzelte Kalbsleber mit Rösti – ein Gericht aus der Schweizer Küche

Allgemeines Bearbeiten

Ein Gericht bzw. eine Speise sind Küchenerzeugnisse, die aus Speisenteilen bestehen.[1] Speisenteile sind Küchenerzeugnisse, die nicht selbständig serviert werden (z B. Suppeneinlagen).[1] Die Bezeichnungen Gericht und Speise werden in der Umgangssprache gleichbedeutend verwendet,[1] jedoch ist eine Speise ein selbständiges Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann (z B. eine Suppe),[1] während ein Gericht eine Kombination verschiedener Speisenteilen ist (z B. Kalbsleber mit Zwiebelringen).[1][2]

Wortherkunft Bearbeiten

Das Wort „Gericht“ bildete sich im 13. Jahrhundert von richten im Sinne von „anrichten“, „herrichten“. Hiermit wurde der Vorgang der Zubereitung beschrieben. Das Wort Speise stammt wohl aus lateinisch species („Art“, „Gestalt“, spätlateinisch auch „Gewürz“; hieraus abgeleitet ist die „Spezerei“)[3] als ein „aus verschiedenen Bestandteilen zubereitetes Gemisch“.[4] Eine andere Auffassung führt „Speise“ auf das Wort „Aufwand“ (lateinisch (ex)spensa) zurück, das heute noch im Wort Spesen vorkommt.[5]

 
Geschnetzelte Kalbsleber mit Rösti – ein Schweizer Gericht.

Arten Bearbeiten

Für die Speisenfolge abgeleitete Begriffe sind Vorspeisen, die dem Hauptgericht als zentraler Bestandteil eines mehrgängigen Menüs vorausgehen, und Nachspeisen.[6] Ferner gibt es das Nationalgericht als typisches „Lieblingsgericht“ eines Landes,[7] das auch als Kosename für dessen Bewohner verwendet wird (z. B. „Krauts“ von Sauerkraut von Briten für Deutsche oder „Spaghettis“ von Deutschen für Italiener), oder das Tellergericht als ein Gericht, das portioniert auf einem Teller serviert wird.[8] Das „Stammgericht“ oder „Stammessen“ bezeichnet ein ständig angebotenes Gericht in einer Gaststätte, also die Spezialität des Hauses, im Unterschied zum wechselnden „Tagesgericht“.[9] „Mein Stammgericht“ wird oft für das persönliche „Lieblingsgericht“ (Leibgericht) verwendet. Aufwendig dekorierte Schaugerichte dienten vor allem repräsentativen Zwecken. Sie waren im Alten Rom, in der Renaissance und im Barock beliebt, z. B. als große Braten von ganzen Tieren, in denen mehrere, immer kleinere, steckten oder aus deren Bauch beim Tranchieren Singvögel flatterten.

Im europäisch geprägten Kulturraum gibt es meist drei Mahlzeiten täglich. Diese sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen, je nach Region auch Abendbrot genannt.

Nach dem Hauptanteil bestimmter Zutaten gibt es Eierspeisen, Fleischgerichte, Mehlspeisen, Süßspeisen; nach der Speisetemperatur unterscheidet man kalte Küche oder Warmspeisen.

 
Kulajda-Suppe – ein Gericht aus der böhmischen Küche

Internationale Küche Bearbeiten

Die internationale Küche ist dadurch gekennzeichnet, dass viele Speisen und Gerichte aus Nationalküchen übernommen werden. Die überwiegend nach Kochrezept gekochten Mahlzeiten lassen sich wie folgt kategorisieren:

Bestellt jemand in einem Restaurant solche Speisen oder Gerichte, darf er erwarten, dass er die international einheitliche Zubereitungsform serviert bekommt.

Begriffe Essen und Speise im 19. Jahrhundert Bearbeiten

Das Essen ist eine schon zubereitete Speise, welche sogleich gegessen werden kann. Unter einer Speise wurden auch solche essbaren Dinge verstanden, die noch roh sind und erst zubereitet werden müssen (wie zum Beispiel Gemüse).[10]

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Gericht (Speise) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gericht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d e Herrmann, F. Jürgen: Lehrbuch für Köche. Handwerk und Technik, Hamburg 1999, ISBN 3-582-40055-7, S. 8.
  2. Gericht, das, duden.de
  3. Friedrich Kluge/Alfred Götze, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka, 1967; Neudruck (21. unveränderte Auflage), 1975, S. 724, ISBN 3-11-005709-3
  4. Karl Wilhelm Ludwig Heyse: Handwörterbuch der deutschen Sprache. W. Heinrichshofen, 1849 (google.de [abgerufen am 1. Mai 2022]).
  5. Johann August Eberhard: Johann August Eberhards ...: synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache. T. Grieben's Verlag (L. Fernau), 1889 (google.de [abgerufen am 1. Mai 2022]).
  6. Duden | Hauptgericht | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 1. Mai 2022.
  7. Duden | Nationalgericht | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 1. Mai 2022.
  8. Duden | Suchen | tellergericht. Abgerufen am 1. Mai 2022.
  9. Duden | Stammgericht | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 1. Mai 2022.
  10. Johann August Eberhard/Friedrich Rückert, Johann August Eberhards Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache, 1802, S. 200, Nr. 459