Gasthörer
Gasthörer (auch Hörer oder Hospitant genannt) ist die Bezeichnung für eine Person, die in Eigeninitiative und ohne Pflichten Lehrstunden oder Vorlesungen in Schulen oder Hochschulen besucht.
Gasthörer sind zu einem überwiegenden Teil an Universitäten und Fachhochschulen anzutreffen. Der Personenkreis ist dabei nicht in einem Studiengang immatrikuliert. Die Gasthörerschaft wird lediglich registriert, meist kostenpflichtig. Gasthörer sind häufig Erwachsene, die bestimmte Themen interessieren, oder fremde Studenten, die an der eigenen Hochschule nicht Gelehrtes suchen. An Universitäten, die kein eigenes Seniorenstudium anbieten, können Senioren als Gasthörer an regulären Veranstaltungen teilnehmen.[1] Zum Teil ist der Gasthörerstatus auch sinnvoll, um Einrichtungen der Hochschule überhaupt nutzen zu können oder aber erweitert nutzen zu können.
Gasthörerzahlen in Deutschland
BearbeitenNach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind in Deutschland jedes Wintersemester rund 30.000 bis 40.000 Personen als Gasthörer eingeschrieben:[2]

Gasthörer und Prüfungen
BearbeitenAn den meisten Hochschulen können Gasthörer laut Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule nicht an Prüfungen teilnehmen. Die Landeshochschulgesetze von Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen verbieten sogar explizit das Ablegen von Prüfungen für Gasthörer.[3][4][5] Die Landeshochschulgesetze von Niedersachsen und Schleswig-Holstein erlauben hingegen explizit, dass Hochschulen Gasthörer zu Prüfungen zulassen können.[6][7]
Gasthörer versus Gaststudent
BearbeitenFür ordentlich eingeschriebene Studierende gibt es nach dem jeweiligen Hochschulrecht des Landes beziehungsweise Bundeslandes häufig die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen als Zweithörer oder Gaststudent teilzunehmen. Hierbei können Prüfungen abgelegt und in den Studiengang eingebracht werden.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gasthörer. In: Universität des Saarlandes.
- ↑ Gasthörer: Deutschland, Semester, Fächergruppen. In: Statistisches Bundesamt. 20. Mai 2025, abgerufen am 20. Mai 2025.
- ↑ Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG). In: landesrecht-bw.de. 1. Januar 2005, abgerufen am 21. Mai 2025.
- ↑ BayHSchG (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2025. Suche in Webarchiven)
- ↑ Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG). In: recht.nrw.de. 1. Mai 2025, abgerufen am 21. Mai 2025.
- ↑ Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007. ( vom 28. Oktober 2021 im Internet Archive) In: voris.niedersachsen.de
- ↑ Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung vom 5. Februar 2016. In: sh.juris.de. Abgerufen am 21. Mai 2025.