Friedrichshof (Heidesee)

Ortsteil der Gemeinde Heidesee in Brandenburg

Friedrichshof (Niedersorbisch: Frycowy Dwor[1]) ist ein Gemeindeteil von Dannenreich, das wiederum ein Ortsteil der Gemeinde Heidesee in Brandenburg ist. Der Ort liegt an der Straße zwischen Friedersdorf und Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald südöstlich von Berlin. Nachbarorte sind Dannenreich im Südwesten und Wenzlow im Südosten. Direkt südwestlich grenzt das Naturschutzgebiet Skabyer Torfgraben an den Ort und direkt nordwestlich verläuft die Grenze zum Landkreis Oder-Spree.

Friedrichshof
Gemeinde Heidesee
Koordinaten: 52° 19′ N, 13° 46′ OKoordinaten: 52° 19′ 5″ N, 13° 46′ 8″ O
Höhe: 34 m ü. NN
Eingemeindung: 5. Juni 1965
Eingemeindet nach: Dannenreich
Postleitzahl: 15754
Vorwahl: 033767

Geschichte Bearbeiten

 
Westlicher Ortseingang Juni 2021
 
Stieleiche

Ab 1778 wurden 28 Kolonisten auf dem Gebiet des Vorwerks Wenzlow angesetzt. Sie erhielten je ein Morgen (Mg) Land und 1 Mg Wiese und betrieben vermutlich Wollspinnerei.[2] Das Kolonistenetablissement trug zu dieser Zeit bereits den Namen Friedrichshof, allerdings war auch die Bezeichnung Neu Friedrichshof geläufig.

Der Kolonie waren 1801 keine Hufen zugewiesen; sie war mittlerweile auf 30 Einlieger angewachsen, die 28 Feuerstellen (= Haushalte) betrieben. Im Jahr 1817 erschien das Dorf mit dem Vorwerk Skaby. Friedrichshof bestand im Jahr 1837 aus 28 Wohnhäusern. Im Jahr 1858 waren es ein öffentliches, 28 Wohn- und 36 Wirtschaftsgebäude, die auf 143 Mg Fläche standen. Hiervon entfielen 108 Mg auf Acker, 32 Mg auf Wiese und 3 Mg auf Gehöfte.

Im Jahr 1900 standen im Dorf 38 Häuser, 1931 waren es 42 Wohnhäuser. Die Fläche war nun 90 Hektar (ha) groß: 57 ha Acker und Gartenland, 20 ha Wiese und 10 ha Forst. Mit der Auflösung des Gutsbezirks Wenzlow kamen im Jahr 1902 weitere 53,2 ha zur Gemeinde hinzu. Diese bestand als Landgemeinde im Jahr 1939 mit einem Wohnplatz. Es gab zu dieser Zeit drei land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die zwischen 10 und 20 ha groß waren. Zwei waren zwischen 5 und 10 ha groß, 36 zwischen 0,5 und 5 ha.

Im Jahr 1960 gründete sich eine LPG Typ I mit 34 Mitgliedern und 88 ha Nutzfläche. Friedrichshof besaß im Jahr 1964 den Ortsteil Wenzlow und wurde gemeinsam mit ihm am 5. Juni 1965 nach Dannenreich eingemeindet.[3] Seit dem 26. Oktober 2003 gehört es mit Dannenreich zur Gemeinde Heidesee.[4]

Bevölkerungsentwicklung Bearbeiten

Einwohnerentwicklung in Friedrichshof von 1801 bis 1964
Jahr 1801 1817 1837 1858 1895 1925 1939 1946 1963 1964
Einwohner 129 138 mit Skaby 149 186 165 197 217 249 221 196

Kultur und Sehenswürdigkeiten Bearbeiten

  • An der Straßenkreuzung Chausseestraße/Eichenweg steht eine als Naturdenkmal geschützte Stieleiche.

Wirtschaft und Infrastruktur Bearbeiten

Wirtschaft Bearbeiten

Im Ort sind einige Handwerksbetriebe angesiedelt.

Infrastruktur Bearbeiten

Die Chausseestraße (Kreisstraße 6153) verläuft durch Friedrichshof und verbindet den Ort mit Dannenreich im Südwesten und Wenzlow im Südosten. Die Buslinie 723 der RVS verbindet den Ort mit Königs Wusterhausen und Kolberg. In der Nähe befinden sich das Autobahndreieck Spreeau und die Autobahnanschlussstelle 2 der A 12 (Friedersdorf).

Literatur Bearbeiten

  • Joachim Schölzel: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil IX: Beeskow-Storkow. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1989, ISBN 3-7400-0104-6, S. 79 und 80.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Friedrichshof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Sophie Wauer: Die Ortsnamen des Kreises Beeskow-Storkow (= Brandenburgisches Namenbuch. Band 12 = Berliner Beiträge zur Namenforschung. Band 13). Nach Vorarbeiten von Klaus Müller. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08664-1, S. 226–228 → Friedrichshof / Frycowy Dwor.
  2. Gemeinde Heidesee (Hrsg.): Dannenreich – Hier ist die Natur zu Hause, Flyer, Juni 2012, S. 4.
  3. Statistisches Bundesamt: Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 1. Januar 1948 in den neuen Ländern. Metzler-Poeschel, Stuttgart 1995, ISBN 3-8246-0321-7.
  4. StBA: Änderungen bei den Gemeinden Deutschlands, siehe 2003