An den Fachhochschulen für Finanzen bilden die Länderfinanzverwaltungen ihre Nachwuchskräfte aus. Im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums des Steuerrechts, aufgeteilt in Studienphasen an der Fachhochschule und Praxisphasen an Finanzämtern, werden die angehenden Steuerbeamten des gehobenen Dienstes ausgebildet. Die Studenten tragen während dieser Zeit die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Das Studium an der Fachhochschule für Finanzen schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) ab.

Folgende Länder unterhalten einzeln bzw. gemeinsam eine Fachhochschule für Finanzen:

ausbildende Bundesländer Sitz der Fachhochschule interner Verweis
Baden-Württemberg Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Bayern Herrsching am Ammersee Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt Königs Wusterhausen Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg
Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern Hamburg, Außenstellen in Bremen und Güstrow Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht
Hessen Rotenburg an der Fulda Verwaltungsfachhochschule Rotenburg an der Fulda
Niedersachsen Rinteln Steuerakademie Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Nordkirchen, Außenstellen in Hamminkeln und Herford Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz und Saarland Edenkoben Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz
Sachsen Meißen Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Schleswig-Holstein Altenholz Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung
Thüringen Gotha Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung