Fölsen

Ortsteil von Willebadessen

Fölsen ist ein Stadtteil von Willebadessen im Kreis Höxter, Nordrhein-Westfalen.

Fölsen
Koordinaten: 51° 38′ N, 9° 6′ OKoordinaten: 51° 37′ 31″ N, 9° 5′ 58″ O
Höhe: 190 m
Fläche: 5,87 km²
Einwohner: 219 (1. Jul. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte: 37 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1975
Postleitzahl: 34439
Vorwahl: 05644
Karte
Lage von Fölsen in Willebadessen

Geschichte Bearbeiten

Fölsen gehörte seit seiner erstmaligen urkundlichen Erwähnung 1215 („Voltessen“) zur weltlichen Herrschaft des deutschen Bistums Paderborn, ursprünglich im Herzogtum Sachsen. Schon früh war Fölsen eine Pfarre. Es war zunächst Sitz eines Grafen Erpo. Später wechselte das Besitztum, so war 1391 Ritter Gerhard von Spiegel Eigentümer des Dorfes. Grundbesitzer war das Domkapitel Paderborn. Ab dem 14. Jahrhundert bildete sich das Territorium Hochstift Paderborn im Heiligen Römischen Reich, darin ab dem 16. Jahrhundert zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. 1802/03 wurde das Hochstift vom Königreich Preußen besetzt. In napoleonischer Zeit war der Ort Teil des Königreiches Westphalen. Seit 1815 gehörte Fölsen endgültig zum Königreich Preußen, ab 1871 war es Teil des Deutschen Reiches. Von 1945 bis 1949 war Borgentreich Teil der britischen Besatzungszone, ab 1946 staatlich regiert vom Land Nordrhein-Westfalen bzw. ab 1949 auch durch die Bundesrepublik Deutschland.

Am 1. Januar 1975 wurde Fölsen nach Willebadessen eingemeindet.[2]

Bauwerke Bearbeiten

In der Liste der Baudenkmäler in Willebadessen sind für Fölsen drei Baudenkmale aufgeführt, darunter:

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Stadt Willebadessen – 13 Stadtteile stellen sich vor. In: Stadt Willebadessen. Abgerufen am 22. September 2021.
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 328.