Der Flügel

völkisch-nationalistische und rechtsextreme Gruppierung innerhalb der „Alternative für Deutschland“
(Weitergeleitet von Erfurter Resolution)

Der Flügel war der Name der völkisch-nationalistischen und rechtsextremen Gruppierung innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Er formierte sich ab 2015 vor allem um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, als weitere zentrale Akteure neben Höcke wurden 2020 Hans-Thomas Tillschneider und Andreas Kalbitz genannt. Der Flügel galt als einer der bedeutendsten Personenzusammenschlüsse in der Partei. Sicherheitsbehörden gingen im Jahr 2019 von einer Unterstützung von 40 Prozent der Parteimitglieder in Ostdeutschland aus.

Logo des Flügels

Im März 2020 wurde Der Flügel vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft. Seitdem wurden seine Vertreter nachrichtendienstlich beobachtet. Nach der Aufforderung des AfD-Bundesvorstands, den Zusammenschluss bis Ende April 2020 aufzulösen, gingen Online-Auftritte der Gruppierung vom Netz. Im März 2022 erlaubte das Verwaltungsgericht Köln dem BfV aufgrund der formellen Auflösung des Flügels nur noch, den Flügel als Verdachtsfall einzustufen.

Geschichte und Profil Bearbeiten

Im März 2015 initiierten Björn Höcke und André Poggenburg gegen den Kurs des Parteivorstands die Erfurter Resolution, in der sie eine „konservativere“ Ausrichtung der Partei forderten.[1] Der informelle[2][3][4] völkisch-nationalistische und rechtsextreme Parteiflügel innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nannte sich in der Folge Der Flügel[5] und wurde über die Jahre zu einem der bedeutendsten Personenzusammenschlüsse in der Partei.[6][7] Zentrale Akteure waren Björn Höcke, Andreas Kalbitz und Hans-Thomas Tillschneider.[8]

Die Erfurter Resolution bezeichneten sie in ihrem Netzauftritt als „Gründungsurkunde“ ihrer Parteiströmung. Darin schrieben sie, viele Unterstützer verstünden die Partei als „Bewegung unseres Volkes“ gegen „Gesellschaftsexperimente“ sowie als „Widerstandsbewegung“ gegen eine vermeintliche „Aushöhlung der Souveränität und der Identität Deutschlands“. Sie kritisierten unter anderem mit Blick auf Pegida, die Partei habe „sich von bürgerlichen Protestbewegungen ferngehalten“ und sich „in vorauseilendem Gehorsam“ von ihnen distanziert.[9]

Laut der Journalistin Melanie Amann formulierte der Vordenker der Neuen Rechten, der Verleger und Polit-Aktivist Götz Kubitschek, den ersten Entwurf der Resolution.[10] Bis zum 25. März 2015 hatten nach Angaben der Initiatoren über 1600 Parteimitglieder die Erfurter Resolution unterzeichnet,[11] unter ihnen Alexander Gauland, Vorstandsmitglied und seit 2019 Ehrenvorsitzender der AfD.

Die Resolution war ein erster Schritt, die „Agenda der Neuen Rechten“ in die AfD zu tragen, und war maßgeblich für die Niederlage des AfD-Gründers und damaligen Bundessprechers Bernd Lucke gegen Frauke Petry bei der Wahl des Parteivorsitzes. Die Parteiströmung verhinderte, dass Lucke die Rechtsaußen-Kräfte bedeutungslos machen konnte.[12]

Als Reaktion veröffentlichte Hans-Olaf Henkel gemeinsam mit drei weiteren AfD-Abgeordneten eine Gegenerklärung unter dem Titel Deutschland-Resolution und warf den Flügel-Anhängern vor, die Partei spalten zu wollen.[1]

Ende November 2019 wurden zahlreiche Flügel-kritische AfD-Funktionäre aus ihren Ämtern gewählt; die Anhänger des Flügels Stephan Brandner, Andreas Kalbitz und Stephan Protschka gelangten in den AfD-Bundesvorstand.[13] Führungsleute dieses Parteiflügels knüpfen laut dem Extremismusforscher Steffen Kailitz bewusst an rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Sprachgebrauch an.[14] Er gilt als Sammelbecken radikaler Kräfte innerhalb der Partei und als Hausmacht des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke.[15]

Nach parteiinternen Angaben wurde die innerparteiliche Unterstützung für den rechtsextremen Parteiflügel Anfang des Jahres 2019 auf bis zu vierzig Prozent geschätzt.[16] Eine Einschätzung von Sicherheitsbehörden ging im selben Jahr für Ostdeutschland von einer Unterstützung von 40 Prozent aus, im Westen sei die Zahl niedriger.[17] Laut dem AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier bekannten sich im Jahr 2019 geschätzt 70 Prozent der AfD Sachsen zum Flügel.[18] Der Verfassungsschutz ging 2020 unter Berufung auf AfD-Angaben von rund 7.000 Anhängern aus.[19]

Im März 2020 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz den rechten Parteiflügel als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ein und beobachtet ihn mit nachrichtendienstlichen Mitteln.[20] Eine tatsächliche Auflösung vermeldete der Verfassungsschutz noch nicht.

Forderung nach Auflösung und Folgen Bearbeiten

AfD-Vorstandsbeschluss Bearbeiten

Eine Woche nach der Einstufung des Parteiflügels als rechtsextrem beriet der AfD-Bundesvorstand am 20. März 2020 über Konsequenzen. Zuvor war aus westdeutschen Landesverbänden bereits die Forderung nach einer „vollständigen Auflösung“ und nach einem Unvereinbarkeitsbeschluss gekommen; es wurde befürchtet, nun Wähler[21] und insbesondere Beamte zu verlieren, da diese wegen ihres Eides auf die Verfassung Probleme mit ihren Dienststellen bekämen.[20]

Parteichef Jörg Meuthen beantragte, den Flügel bis Ende März aufzulösen, fand aber im Vorstand dafür keine Mehrheit. Alexander Gauland, Alice Weidel und Tino Chrupalla stimmten dagegen. Man wolle Flügel-Leute nicht vor den Kopf stoßen. Deren Antrag lautete, der Flügel solle erklären, dass er „bereit ist, die vorhandenen Strukturen zurückzubauen mit einem konkreten Zeit- und Maßnahmenplan“.[22] Schließlich einigte sich der Vorstand auf einen Kompromiss: „Der Bundesvorstand erwartet als Ergebnis des morgigen ‚Flügel‘-Treffens eine Erklärung darüber, dass sich der informelle Zusammenschluss 'Flügel' bis zum 30.04.2020 auflöst.“[23] Elf der dreizehn Vorstände stimmten zu, Kalbitz dagegen und Brandner enthielt sich. Es wurden aber keine personellen Konsequenzen bezüglich Kalbitz und Höcke gezogen, wie es zuvor aus den eigenen Reihen gefordert worden war.[22]

Noch am selben Tag wurden in einer Analyse von n-tv Zweifel geäußert, ob es überhaupt möglich ist, einen informellen Kreis aufzulösen: „So eindeutig wie sowohl die Erklärung des Verfassungsschutzes als auch Meuthens Forderung waren, so unklar sind deren Adressaten. Denn auch wenn der Flügel – mit eigenem Logo, eigener Internetpräsenz, eigenen Veranstaltungen – aussieht, wie eine trennscharf greifbare Parteiströmung, so ist er das in Wirklichkeit nicht.“ Befürworter dieses Appells wüssten das, und dem Vorstand müsse es absurd erscheinen: „Wen oder was fordern Sie da auf, sich aufzulösen? Soll Björn Höcke die Telefonnummer von Andreas Kalbitz aus seinem Handy löschen? Sollen die Flügel-Aktivisten ihre Fahnen im Keller einlagern, die Internetseite abstellen und dann ist das Problem beseitigt?“[24]

Der Spiegel meldete am 21. März zunächst, Höcke habe die Auflösung verkündet. Er bezog sich dabei auf ein Gespräch Höckes mit dem Verleger Götz Kubitschek, das auf dem Blog der neurechten Zeitschrift Sezession veröffentlicht wurde.[25] Auf die Meldung folgten widersprüchliche Äußerungen von verschiedenen Flügel-Vertretern. So wies Höcke diese Interpretation zurück[26] und auch Kalbitz wollte die Auflösung nicht bestätigen.[27] Drei Tage später kündigte Kalbitz an, man werde „den Bundesvorstandsbeschluss umsetzen“, er könne aber „keine Mitgliederverzeichnisse schreddern, die es nicht gibt“.[28]

In einem Schreiben an die „Freunde des Flügels“, das im Netz veröffentlicht wurde, heißt es: „Grundsätzlich kann nicht aufgelöst werden, was formal nicht existiert“. „Um die Einheit der Partei zu wahren“, hätten Höcke und Kalbitz „jedoch entschieden, dem Wunsch des Bundesvorstands nachzukommen“. Sie forderten „alle, die sich der Interessensgemeinschaft angehörig fühlen, auf, bis zum 30. April ihre Aktivitäten im Rahmen des ‚Flügels‘ einzustellen“. Der „kräftige Zusammenhalt“ bestehe fort und die Arbeit gehe weiter.[26]

Ab 1. Mai 2020 waren der Netzauftritt und die Präsenzen der Strömung in den sozialen Medien nicht mehr erreichbar.[29] Der im Mai 2020 vom Bundesvorstand der AfD erklärte Entzug der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz wegen nicht deklarierter Vormitgliedschaften in der Neonaziorganisation Heimattreue Deutsche Jugend und bei den Republikanern[30] hielt einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.[31] Ende Juli 2020 bestätigte das Bundesschiedsgericht der AfD Kalbitz’ Ausschluss.

Nach der Aufforderung des AfD-Bundesvorstands zur Auflösung des Zusammenschlusses lagen weder dem Verfassungsschutz Sachsen[18] noch dem Verfassungsschutz Thüringen[32] gesicherte Erkenntnisse über eine tatsächliche Auflösung des Flügels vor. Man halte an einer Beobachtung fest.

Fortsetzung politischer Aktivitäten Bearbeiten

Auch nach der offiziellen Auflösung kam es laut Bundesverfassungsschutz jedoch zu verschiedenen Kundgebungen, die den Charakter von „Flügel“-Veranstaltung hatten, da dort Funktionäre und Anhänger dieses Zusammenschlusses als Redner und Gäste in Erscheinung traten. Auf einer AfD-Demonstration im Juli 2020 in Altenburg beispielsweise bestand die Rednerliste ausschließlich aus ehemaligen „Flügel“-Funktionären und -anhängern.[33]

Nach Einschätzung u. a. des Niedersächsischen Verfassungsschutzes existieren die Strukturen des „Flügels“ in Niedersachsen weiter und haben „innerhalb der Partei AfD Eingang in den parlamentarischen Raum gefunden.“[34] Seit März 2020 ist die Gruppierung Beobachtungsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Konkrete Initiativen zum Aufbau von Strukturen des Flügels sind durch gemeinsame Recherchen des WDR und des NDR belegt. Etwa 40 niedersächsische AfD-Politiker trafen sich im Februar 2021 in einem Lokal in Verden an der Aller. Mehrere Mitglieder des niedersächsischen Landesvorstandes, etwa Stephan Bothe, sowie mehrere Bundestagsabgeordnete, unter anderem der frühere AfD-Landesvorsitzende Armin Paul Hampel waren anwesend. Bei dem Treffen ging es immer wieder um eine Wiederbelebung des Flügels in der AfD in Niedersachsen unter dem Arbeitsnamen „Patrioten“. Dazu wurden ein Dutzend „Regionalkoordinatoren“ ernannt, die unabhängig von den AfD-Kreisverbänden die Strukturen wieder aufbauen sollen. Sie wurden aufgefordert „konspirativ“ zu agieren. Hampel wurde zum Regionalkoordinator für Uelzen ernannt.[35][36][37]

Der Verein Konservativ! e. V. wurde nach Angaben der AfD Thüringen von „Freunden des Flügels“ gegründet, um Veranstaltungen der parteiinternen Gruppe zu organisieren. Der Verein wird demnach vom Thüringer MdB Jürgen Pohl geleitet. Ebenfalls im Vorstand des Vereins ist der frühere Vize-Bundesschatzmeister und Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann (seit August 2020 aus der AfD ausgeschlossen). Der Verein soll Veranstaltungen des Flügels wie das Kyffhäuser-Treffen mitfinanziert haben.[38] Björn Höcke schrieb in seiner Weihnachtsmail 2018, wer den „Flügel unterstützen wolle, solle an den Verein Konservativ! spenden.“ Bundessprecher Alexander Gauland kritisierte laut Bild am Sonntag diesen Aufruf aus Sorge, dass solche Zuwendungen als illegale Parteispenden gewertet werden könnten.[39]

Einordnung in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft Bearbeiten

Politik Bearbeiten

Der Thüringer Innenminister Georg Maier machte klar, dass der rechtsextreme Parteiflügel „natürlich“ Beobachtungsobjekt bleibt, „denn es kommt überhaupt nicht auf eine feste, formale Organisationsform an.“[40]

CSU-Generalsekretär Markus Blume kommentierte: „Die Auflösung des Flügels ist ein Nichtereignis. Mit dem rechtsextremen Gedankengut geht‘s jetzt einfach mitten in der AfD weiter.“[29]

Die Chefin der AfD Bayern, Corinna Miazga, kann sich nicht vorstellen, dass der von ihr als Seilschaft bezeichnete Flügel für immer verschwindet. Der Schritt habe „eher einen symbolischen Charakter“. Sie sagte: „Die Auflösung des Flügels hat ja vor allem den Effekt, dass die nicht mehr mit eigenem Logo, eigenen Veranstaltungen und eigenen Fanartikeln Parallelstrukturen zur Partei etablieren.“[41]

Politikwissenschaft Bearbeiten

Hajo Funke schrieb in seiner im September 2016 erschienenen Studie,[42] radikale Kräfte in der AfD hätten seit dem Sommer 2015 die Zügel in der Hand. Nichts gehe ohne den radikalen „Flügel“. Er sei mächtiger denn je und stets dazu bereit, offizielle Repräsentanten der AfD vor sich herzutreiben.[43] Steffen Kailitz sieht durch das abgelehnte NPD-Verbotsverfahren mehr Spielraum dafür, da die Gruppierung nun wisse, dass sie selbst bei einer Radikalisierung nicht verboten würde.[44] Laut Alexander Häusler gibt es eine unfreiwillige Arbeitsteilung in der AfD, wobei Höcke und Der Flügel das offen rechtsradikale Milieu insbesondere in Ostdeutschland bedienen.[45] Der AfD als Gesamtpartei ermöglicht dies nach Marcel Lewandowsky eine „Anschlussfähigkeit im rechtsextremen Lager“.[46] Nach Ansicht von Armin Pfahl-Traughber stellt sich die Extremismusfrage für den Flügel oder die Patriotische Plattform kaum noch, könnten dort doch eindeutige Positionen und Tendenzen ausgemacht werden.[47] Matthias Quent schätzt den Flügel als neofaschistisch ein.[48] Karin Priester bezeichnet den Flügel als „Motor“ von islamfeindlichen sowie antiwestlichen und prorussischen Tendenzen innerhalb der AfD.[49]

Der Politikwissenschaftler Hendrik Hansen, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, beurteilte die Auflösung als „ein recht durchsichtiges Manöver, das der Irreführung der Öffentlichkeit dient“. Der Flügel werde bestehen bleiben. Nach seiner Einschätzung ist er keine feste Organisation, sondern ein loses Netzwerk von Personen. Einzelne AfD-Landesverbände, insbesondere in Ostdeutschland, könnten „fast geschlossen dem ‚Flügel‘ zugerechnet werden“.[50]

Der Extremismusforscher Matthias Quent vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft stellte klar, dass die angekündigte „Auflösung“ des Flügels nichts an der extremistischen Haltung der Anhänger ändert. „Rechtsextreme passen sich taktisch an und haben zu Organisations- und Parteistrukturen ein instrumentelles Verhältnis, so lange sie ihnen nutzen“. Zwar werde jetzt die Auflösung des Flügels verkündet, dies jedoch ohne inhaltliche Einsicht oder Distanzierung. Kritiker könnten so beschwichtigt und die programmatische Rechtsradikalisierung trotzdem weiter betrieben werden.[50]

Auch der Soziologe und AfD-Experte Andreas Kemper geht davon aus, dass sich die Flügel-Leute „sehr ähnlich organisieren wie bisher“ und es weiterhin Treffen geben wird. „Wer jetzt annimmt, dass da irgendetwas aufgelöst wird, sitzt einem Fake auf.“ Nicht nur die beiden Frontleute des faschistischen Flügels, Kalbitz und Höcke, die hohe Ämter in der Partei bekleiden, träten ganz klar antidemokratisch auf, sondern auch viele der AfD-Mitglieder, die nicht offen zu diesem Flügel gehörten. „Diese Leute machen also ihre „Flügel“-Politik weiter, ohne den Begriff noch zu verwenden. So wie sie weiter eine faschistische Politik betreiben, ohne das Wort „Faschismus“ in den Mund zu nehmen.“[51]

Der Jurist Jan-Hendrik Dietrich, Direktor am Center for Intelligence and Security Studies der Bundeswehr-Uni in München, stellte klar: „Wer innerhalb der AfD zu den 7000 Flügel-Anhängern gerechnet werden kann und wer nicht, dürfte im Einzelfall nicht leicht zu klären sein“. Ob eine „gemeinsame ideologische Verankerung festzustellen“ sei, könne sich für den Verfassungsschutz über die verschiedenen Treffpunkte im Internet ergeben.[50]

Journalismus Bearbeiten

In einem Beitrag in der Wochenzeitung Die Zeit beschrieb Mely Kiyak den Flügel Anfang 2017 als ein „Sammelbecken für alles, was rechts von rechts steht; Pegida, Identitäre, Burschenschaften, Patriotische Plattform und viele mehr“.[52] Patrick Gensing schrieb im Februar 2017 in einer Analyse, Der Flügel spreche sich offen für eine Kooperation mit der Identitären Bewegung aus, sehe die AfD als parlamentarischen Arm einer nationalistischen Bewegung und sammle rechte Ideologen, die eine nationalistische Fundamentalopposition gegen die „Altparteien“ propagierten und von einer nationalen Revolution träumten. Die AfD sei dabei lediglich Mittel zum Zweck.[53] Johann Osel (SZ) zufolge geht es dem Flügel „nicht um ein rechtskonservatives Gegengewicht innerhalb des Systems, weil die Union einstige Positionen aufgegeben“ habe, und auch nicht um Koalitionen. Man spiele „nur auf Sieg, auf die Mehrheit – um alles radikal umzukrempeln“, da man „ein anderes Land“ wolle.[54] Laut Henry Stern (Augsburger Allgemeine) ist es das Ziel des Flügels, „den bestehenden liberalen Verfassungsstaat aus[zu]hebeln und durch einen national durchfärbten Populismus [zu] ersetzen, der selbst für Rechtsextremisten à la NPD offen ist“.[55]

Meuthens Bestrebungen zur Auflösung des Flügels hätten, so die Journalistinnen Katja Bauer und Maria Fiedler, mehrere Funktionen erfüllt: gegenüber dem Verfassungsschutz hätte die Partei ein Aktivieren ihrer „Selbstreinigungskräfte“ demonstriert, die AfD sei um eine Spaltung herumgekommen, denn sowohl die Flügel-Protagonisten als auch ihre Netzwerke und ihr Einfluss blieben der Partei erhalten, und die Partei versuche, die zuvor außerhalb geführte Debatte um den Flügel selbst zu bestimmen. Aus dem Flügel solle so eine „Bad Bank“ werden, „in die man für die öffentliche Wahrnehmung alles an radikalem Gedankengut verschiebt, was in Wahrheit viel breiter in der Partei verankert ist“.[56]

In einer Analyse für n-tv heißt es: „So eindeutig wie sowohl die Erklärung des Verfassungsschutzes als auch Meuthens Forderung waren, so unklar sind deren Adressaten. Denn […] [d]er Flügel ist eher ein loses Netzwerk von Ultrakonservativen, Rechtsradikalen, Geschichtsrevisionisten. Ein Verzeichnis, wer dabei ist und wer nicht, gibt es nicht. Die Organisation ist informell, kein eingetragener Verein oder ähnliches.“[24]

Bewertung durch den Verfassungsschutz und Gerichte Bearbeiten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am 15. Januar 2019 die Gesamtpartei AfD zu einem „Prüffall[57] und die Sammlungsbewegung Der Flügel sowie die Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative) zu „Verdachtsfällen“ erklärt. Ab April 2023 wurde die Junge Alternative dann als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Ein Antrag der JA und der AfD im Eilverfahren gegen diese Einstufung scheiterte im Februar 2024 vor dem Verwaltungsgericht Köln.

„Es liegen auch hier hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt. Das propagierte Politikkonzept ist auf Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus zieht sich zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der „Flügel“-Vertreter. Einzelne Mitglieder des „Flügels“ weisen nach Informationen des BfV zudem Bezüge zu bereits extremistisch eingestuften Organisationen auf.“[58]

Im Oktober 2019 äußerte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang gegenüber dem Spiegel, Der Flügel werde „immer extremistischer“.[59]

Die Verdachtsfallbearbeitung ermöglicht eine personenbezogene Auswertung und die Speicherung von personenbezogenen Daten durch den Verfassungsschutz. Dieser kann auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.[60]

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat den Flügel und die JA am 22. Januar 2019 zu Beobachtungsobjekten erklärt,[61] was in Bayern der Einordnung als „Verdachtsfall“ entspricht.[62] Die Kategorie „Verdachtsfall“ gibt es in Bayern nicht.[63]

Laut dem Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2019 „verfolgt ‚Der Flügel‘ ein Politikkonzept, das primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten – insbesondere muslimischen Glaubens – und politisch Andersdenkenden gerichtet ist“. Dadurch verletze es „alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“.[64]

Gegen die Beobachtung ihrer Jugendorganisation und des Flügels durch das BfV hat die AfD im Januar 2020 eine Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht.[65]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sah im März 2020 seinen Anfangsverdacht vom Januar 2019 bestätigt, nach dem es sich bei dem Flügel um eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ handelt. Der Präsident des Dienstes Thomas Haldenwang berichtete auf einer Pressekonferenz am 12. März 2020, man habe in den zurückliegenden Monaten eine neue Dynamik im Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.[66] Da die Führungsfigur des Flügels Björn Höcke in Thüringen wirkt, stufte der Landesverfassungsschutz Thüringen den AfD-Landesverband Thüringen vom Prüf- zum Verdachtsfall hoch. Damit reagierte das Landesamt auf die neue Bewertung des Flügels durch den Bundesverfassungsschutz.[67] In einem 258-seitigen Gutachten kommt der Verfassungsschutz zu dem Schluss, dass sich die bisherigen Anhaltspunkte für Verfassungsfeindlichkeit zur Gewissheit verdichtet haben.[68] Der Chef des Landesamts Stephan J. Kramer sagte, das Bild des Flügels zeichne sich „durch eine Verschärfung, Radikalisierung und Verfestigung seiner rechtsextremistischen Positionen und Verbindungen in die rechtsextremistische Szene in den vergangenen Monaten aus“.[69]

Der Verfassungsschutz Brandenburg sprach von einer „Scheinauflösung“. Man gehe davon aus, dass sich die Anhänger weiterhin treffen und vernetzen. Insbesondere in Brandenburg sei „die AfD durch und durch verflügelt“.[29] Behördenchef Jörg Müller verglich den Flügel mit Aspirin: „Erst lag die Tablette neben dem Glas, jetzt löst sie sich im Glas auf. Und der Wirkstoff wirkt natürlich weiter“.[70]Stephan Kramer, Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, bezeichnete die Ankündigung der Auflösung als „szenetypisches Verhalten“ und nannte sie „nicht viel mehr als einen taktischen Schachzug“. „Das ist eine Nebelkerze“. Der Flügel werde pro forma aufgelöst, setze seine Arbeit jedoch fort. In ihrem Brief an die „Freunde des Flügels“ hatten Höcke und Kalbitz diese zwar aufgefordert, Aktivitäten einzustellen, ihre Arbeit aber sollten sie weiterführen. Dazu schrieben Höcke und Kalbitz: „Jede Organisationsform kann nur Mittel zum Zweck sein. Der politische Einsatz geht weiter und fordert unsere ganze Kraft.“[71]

Im Oktober 2020 sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang, dass es innerhalb der aufgelösten Gruppierung weiterhin einen engen Zusammenhalt und einen Austausch gebe. Der Einfluss des Flügels, z. B. bei parteiinternen Wahlen, werde größer, auch wenn laut Haldenwang „in der AfD versucht wird, klar erkennbare Rechtsextremisten wie den früheren ‚Flügel‘-Wortführer Andreas Kalbitz aus der Partei zu entfernen“. Für die zunehmende Bedeutung des Flügels in der Gesamtpartei spielt Haldenwang zufolge der Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke eine zentrale Rolle.[72]

Am 8. März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln über die Einstufung des Flügels. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dürfe den Flügel als Verdachtsfall einstufen. Eine Einstufung durch das BfV als „gesichert extremistischen Bestrebung“ sei jedoch nach der formalen Auflösung des Flügels zum 30. April 2020 nicht mehr zulässig.[73] Hierzu schrieb das Gericht: „Denn bei der Einstufung als gesicherte Bestrebung muss auch eine Verdichtung zur Gewissheit bestehen bzw. muss ‚gesichert‘ sein, dass der einzustufende Personenzusammenschluss (noch) existiert.“[74] Im entsprechenden Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sind für den 27. Februar 2024 und ggf. für den 28. Februar 2024 Termine zur mündlichen Verhandlung angesetzt.[75]

Ebenfalls am 8. März 2022 verbot das Verwaltungsgericht Köln dem BfV öffentlich bekanntzugeben, „die Mitgliederzahl des sog. ‚Flügels‘ habe bis zur sog. ‚Auflösung‘ zum 30. April 2020 ‚etwa 7.000 Mitglieder‘ betragen bzw. betrage weiterhin ‚etwa 7.000 Mitglieder‘“.[76]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b Lucke wehrt sich gegen Rechtsruck. In: FAZ. 21. März 2015, abgerufen am 22. März 2015.
  2. „Der AfD-,Flügel‘ ist eine Strömung, keine Gliederung der Partei. Er kennt keine Mitgliedschaften, sondern Zugehörigkeit.“ „Zwischen dem ,Flügel‘ und der Gesamtpartei sind keine klaren Trennlinien zu ziehen“ Jan Sternberg: Vom Verfassungsschutz beobachtet: Wer gehört zum „Flügel“ der AfD?. RND, 12. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
    „Der ,Flügel‘ ist kein Verein, er hat keine Struktur, nur ein kleines Machtzentrum. Bei den Zusammenkünften werden Handynummern ausgetauscht, Mailadressen, man kann sich in Whatsapp-Gruppen eintragen lassen.“ Maria Fiedler: Björn Höcke sucht seinen Weg aus der Deckung. Der Tagesspiegel, 29. November 2017, abgerufen am 14. Mai 2020.
  3. „lose Vereinigung“ die „selbst keine eigene Mitgliederstruktur hat“: Parteivorstand will Auflösung des „Flügels“. Die Zeit, 20. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
    „zählt nicht zu den offiziellen Parteigliederungen“ AfD-„Flügel“ löst sich offenbar auf. Bayerischer Rundfunk, 21. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  4. Benjamin Konietzky: Diesmal könnte es die AfD zerreißen. n-tv, 20. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  5. Rechter AfD-„Flügel“ sammelt seine Bataillone von Rainer Roeser Blick nach Rechts 11. November 2016
    Marcel Lewandowsky: Alternative für Deutschland. In: Frank Decker, Viola Neu (Hrsg.): Handbuch der deutschen Parteien. 3. Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2018, OCLC 1002248818, Die Parteien A – Z, S. 168, doi:10.1007/978-3-658-17995-3_6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    Matthias Quent: «Die AfD wird als rechtsradikale Partei gewählt». In: Basler Zeitung. 2. September 2019, abgerufen am 28. Februar 2020 (Vincenzo Capodici im Gespräch mit Matthias Quent).
  6. Joachim Seeger vom BfV: „den Flügel, den relevantesten Personenzusammenschluss innerhalb der AfD“ In: ntv Nachrichten: Live: Der Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ der AfD um B. Höcke als Beobachtungsfall ein. 12. März 2020, 7:10, abgerufen am 12. März 2020.
    tagesschau24: „Der rechtsnationale Flügel gilt als eine der einflussreichsten Gruppierungen in der AfD“ und wird von der Parteiführung wohlwollend geduldet. Schwerpunkt: Verfassungssschutz will „Flügel“ der AfD beobachten. In: ARD-Mediathek, 12. März 2020, 00:06, abgerufen am 12. März 2020.
  7. Tilman Steffen: Übernimmt der Flügel? In: Die Zeit. 15. Juli 2019, abgerufen am 15. Juli 2019.
  8. AfD. Verfassungsschutz stuft „Flügel“ als rechtsextrem ein, Spiegel Politik, 12. März 2020
  9. Die „Erfurter Resolution“ – Wortlaut und Erstunterzeichner. AfD, 14. März 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Januar 2016; abgerufen im Jahr 2020.
  10. Melanie Amann: Angst für Deutschland, die Wahrheit über die AfD: wo sie herkommt, wer sie führt, wohin sie steuert. Droemer, München 2017, ISBN 978-3-426-27723-2, S. 148.
  11. Die „Erfurter Resolution“ und der Gründungsimpuls der AfD. Der Flügel, 25. März 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. März 2019; abgerufen am 8. Mai 2016.
  12. Erfurter Resolution: Drei AfD-Abgeordnete stellen sich gegen Höcke. Thüringer Allgemeine, 19. März 2015, abgerufen am 21. Januar 2017.
    Götz Kubitschek – der Stratege der Neuen Rechten. In: Der Tagesspiegel. 8. September 2018, abgerufen am 20. Mai 2020.
  13. Scharfmacher an vorderster Front. In: Der Spiegel. 1. Dezember 2019, abgerufen am 15. März 2020.
  14. Maria Fiedler: Höcke-Rede in Dresden: „Völkische Deutung als normal etablieren“. Tagesspiegel, 21. Januar 2017. (Interview mit Extremismus-Forscher Steffen Kailitz)
  15. Höckes „Flügel“ kämpft um Einfluss in der AfD. n-tv, 22. Januar 2019, abgerufen am 30. Januar 2019.
  16. Gregor Mayntz: Verfassungsschutz beobachtet in NRW 1000 AfD-Mitglieder. In: Bonner General-Anzeiger, 22. Februar 2020, abgerufen am 29. Februar 2020.
    Thomas Hummel: Ist Gauland ein Rassist? „Ich fürchte, ja“. In: Süddeutsche Zeitung, 24. Januar 2019, abgerufen am 29. Februar 2020.
    afp: AfD-Vize Pazderski betont Bedeutung des Rechtsaußen-„Flügels“ in der Partei. In: Die Welt, 11. Juli 2019, abgerufen am 29. Februar 2020.
    Jörg Köpke: AfD-Ärger bei Maischberger: „Ich fürchte, Herr Gauland ist Rassist“. In: Ostsee-Zeitung. 24. Januar 2019, archiviert vom Original am 30. Mai 2019; abgerufen am 30. Mai 2019.
  17. 40 Prozent der AfD-Mitglieder im Osten gehören rechtem „Flügel“ an. In: Der Spiegel. 14. Juli 2019, abgerufen am 15. März 2020.
  18. a b Christine Reißing: Nach „Flügel“-Auflösung: Verfassungsschutz beobachtet weiter, MDR, 7. Mai 2020, abgerufen am 31. Mai 2020.
  19. Jan Schumann: „Flügel“ unter Beobachtung: Jetzt steht auch der AfD-Nachwuchs unter Druck. 12. März 2020, abgerufen am 13. März 2020.
  20. a b "Flügel" der AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet (Memento vom 29. Januar 2021 im Internet Archive)
  21. So kämpft der „Flügel“ der AfD ums Überleben, 20. März 2020 FAZ
  22. a b Ann-Katrin Müller: Der Flügel flattert weiter. In: Der Spiegel. 21. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  23. AfD-"Flügel" löst sich offenbar auf. Bayerischer Rundfunk, 21. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  24. a b Benjamin Konietzky: Diesmal könnte es die AfD zerreißen. n-tv, 20. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  25. Höcke löst völkisch-nationalistischen „Flügel“ auf. Der Spiegel, 21. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  26. a b Machtspiele in der AfD // Frontleute rufen AfD-„Flügel“ zur Beendigung der Aktivitäten auf. Deutsche Welle, 25. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  27. Nach Aufforderung durch Parteiführung. AfD-„Flügel“ löst sich auf. Tagesschau.de, 21. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  28. Kalbitz: AfD-„Flügel“ wird Beschluss zu Auflösung umsetzen. www.welt.de, 24. März 2020
  29. a b c AfD-Flügel geht offline – Verfassungsschutzchef spricht von Scheinauflösung. Die Welt, 1. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  30. Rechtsextremismus: AfD wirft Andreas Kalbitz aus der Partei. In: Zeit Online, 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
  31. dpa: Andreas Kalbitz darf vorerst in der AfD bleiben. In: Die Zeit, 19. Juni 2020, abgerufen am 19. Juni 2020.
  32. Verfassungsschutz bezweifelt Auflösung des AfD-Flügels. MDR, 30. April 2020, abgerufen am 31. Mai 2020.
  33. Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2020, S. 94 f.
  34. Niedersächsischer Verfassungsschutzbericht 2020: „Junge Alternative“ und „Flügel“ Beobachtungsobjekte; Hemmschwelle zur Gewaltanwendung bei Linksextremisten weiter niedrig; Islamismus in Konsolidierungsphase | Nds. Ministerium für Inneres und Sport. Abgerufen am 6. Juli 2021.
  35. WDR: Recherchen von WDR und NDR - AfD-Flügel baut offenbar Strukturen wieder auf - Presselounge - WDR. 10. Juni 2021, abgerufen am 6. Juli 2021.
  36. Geheimtreffen: Der „Flügel“ plant die Unterwanderung der AfD. Abgerufen am 6. Juli 2021.
  37. AfD Niedersachsen: Bundesvorstand stellt sich gegen Flügel-Neugründung. 13. Juni 2021, abgerufen am 6. Juli 2021.
  38. tagesschau.de: AfD-Streit um den „Flügel“: Liegt Spaltung in der Luft? In: Tagesschau.de. Abgerufen am 26. März 2020.
  39. AfD-Spitze stößt sich an Spendensammlung von Höckes „Flügel“. MDR, abgerufen am 20. Januar 2019.
    Björn Höcke unter Verdacht: Droht der AfD der nächste Parteispenden-Skandal? In: Märkische Allgemeine. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Januar 2019; abgerufen am 20. Januar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.maz-online.de
  40. Martin Debes: Der Angriff gilt auch Höcke. Die Zeit, 18. Mai 2020, abgerufen am 18. Mai 2020.
  41. Bayern-AfD reagiert gefasst auf Flügel-Auflösung. Bayerischer Rundfunk, 27. März 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
  42. als Buch erschienen unter dem Titel Von Wutbürgern und Brandstiftern: AfD – Pegida – Gewaltnetze (Verlag für Berlin-Brandenburg, ISBN 978-3-945256-64-0)
  43. Politologe ergründet Radikalisierung der AfD. n-tv.de, 9. September 2016, abgerufen am 5. Februar 2018.
  44. Maria Fiedler: Verzicht auf NPD-Verbot gibt AfD Spielraum. Tagesspiegel, 17. Januar 2017, abgerufen am 25. Januar 2017.
  45. Sabine Am Orde: Rechtsextremismusexperte über die AfD: „Eine Art politisches Chamäleon“. taz, 1. Februar 2017, abgerufen am 12. Februar 2017.
  46. Marcel Lewandowsky: Alternative für Deutschland. In: Frank Decker, Viola Neu (Hrsg.): Handbuch der deutschen Parteien. 3. Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2018, OCLC 1002248818, Die Parteien A – Z, S. 168, doi:10.1007/978-3-658-17995-3_6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  47. Armin Pfahl-Traughber: Immer mehr extrem. In: Blick nach Rechts. 7. März 2017, abgerufen am 16. März 2017.
  48. Matthias Quent: «Die AfD wird als rechtsradikale Partei gewählt». In: Basler Zeitung. 2. September 2019, abgerufen am 28. Februar 2020 (Vincenzo Capodici im Gespräch mit Matthias Quent).
  49. Karin Priester: Die Alternative für Deutschland. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67, Heft 3 (2019), S. 443–453, hier S. 449 (abgerufen über De Gruyter Online).
  50. a b c Michael Stempfle: Gesamte AfD stärker beobachten?. Tagesschau.de, abgerufen am 14. Mai 2020.
  51. Matthias Meisner: Täuschungsmanöver „Flügel“-Auflösung // „Der AfD-Führung fehlt die Macht, um sich von Höcke zu trennen“. Der Tagesspiegel, 22. März 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
  52. Mely Kiyak: Ein total anderes Deutschland. In: Die Zeit. 25. Januar 2017, abgerufen am 25. Januar 2017.
  53. Analyse zur AfD: Kommt die Alternative zur Alternative? (Memento vom 20. Februar 2017 im Internet Archive), tagesschau.de, 13. Februar 2017, abgerufen am 19. Februar 2017.
  54. Johann Osel: Sie wollen ein anderes Land. In: Süddeutsche Zeitung. 15. September 2019, abgerufen am 15. März 2020.
  55. Henry Stern: Die Bayern-AfD bleibt auf Kurs nach ganz Rechtsaußen. In: Augsburger Allgemeine. 15. September 2019, abgerufen am 15. März 2020.
  56. Katja Bauer, Maria Fiedler: Die Methode AfD. Der Kampf der Rechten: Im Parlament, auf der Straße – und gegen sich selbst. Klett-Cotta, Stuttgart 2021, ISBN 978-3-608-98412-5, S. 271 f.
  57. Verfassungsschutz erklärt AfD bundesweit zum Prüffall. Spiegel Online, 15. Januar 2019, abgerufen am 15. Januar 2019.
  58. Pressemitteilung des BfV vom 15. Januar 2019
  59. Wolf Wiedmann-Schmidt: Verfassungsschutz-Chef sieht AfD-Rechtsaußen „immer extremistischer“. www.spiegel.de, 18. Oktober 2019
    Jost Müller-Neuhof: Höcke knickt ein: Verfassungsschutz darf AfD-„Flügel“ als „immer extremistischer“ bezeichnen. www.tagesspiegel.de, 13. November 2019
  60. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt das Prüfergebnis zu der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) bekannt (Memento vom 1. Februar 2019 im Internet Archive)
  61. Verfassungsschutz beobachtet Junge Alternative und „Flügel“. Die Welt, 23. Januar 2019, abgerufen am 30. Januar 2019.
  62. Glossar der Verfassungsschutzbehörden. Landesamt für Verfassungsschutz Bremen, abgerufen am 15. Januar 2019.
  63. Verfassungsschutz Bayern beobachtet AfD-„Flügel“. Bayerischer Rundfunk, 23. Januar 2019, abgerufen am 6. Februar 2019.
  64. Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2019 (Memento des Originals vom 15. Juni 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz-bw.de, S. 174
  65. Sabine am Orde: AfD klagt gegen Beobachtung. In: tageszeitung. 13. Januar 2020, abgerufen am 13. Januar 2020.
  66. Verfassungsschutz stuft „Flügel“ als rechtsextrem ein. In: Der Spiegel. Abgerufen am 12. März 2020.
    Bundesamt für Verfassungsschutz stuft AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Pressemitteilung vom 12. März 2020, Bundesamt für Verfassungsschutz (Memento vom 18. März 2020 im Internet Archive)
  67. Nach Hochstufung des AfD-„Flügels“: Gesamter Landesverband in Thüringen wird Verdachtsfall. 12. März 2020, abgerufen am 12. März 2020.
  68. Ansgar Siemens, Severin Weiland, Wolf Wiedmann-Schmidt: Der Höcke-Jäger. In: Der Spiegel. Nr. 12, 2020, S. 90 f. (online14. März 2020).
  69. Gesamter Thüringer AfD-Landesverband als Verdachtsfall eingestuft. Der Spiegel, 12. März 2020
  70. Sabine am Orde, Konrad Litschko: „Geschichtsvergessen und dumm“.taz, 11. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  71. Thüringer Verfassungsschutz sieht Flügel-Auflösung als "Nebelkerze". Die Zeit, abgerufen am 14. Mai 2020.
  72. Verfassungsschutz zur AfD: „Der Einfluss des ‚Flügels‘ wird größer“ www.tagesschau.de, 11. Oktober 2020
  73. Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen. Pressemitteilung. Verwaltungsgericht Köln, 8. März 2022, abgerufen am 15. Dezember 2023.
  74. VG Köln, Urteil vom 8. März 2022 - 13 K 207/20, Rn. 642.
  75. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Mündliche Verhandlung in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz. Pressemitteilung. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 7. November 2023, abgerufen am 15. Dezember 2023.
  76. VG Köln, Urteil vom 8. März 2022 – 13 K 325/21.