EU-Beamter

überstaatliche Beamte der Europäischen Union

EU-Beamte sind überstaatliche Beamte der Europäischen Union, die unterschiedliche Aufgaben bearbeiten. Sie prüfen beispielsweise EU-Beitrittskandidaten und erstatten Bericht. Die Beamten arbeiten etwa für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder den Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie genießen Immunität in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. EU-Beamte sind je nach ihrer Behörde mit der Ausführung und Kontrolle von europäischem Recht betraut und arbeiten dabei oft mit den Mitgliedstaaten zusammen. So überwacht die Kommission die Einhaltung der EU-Verträge und kann dabei gegen Unternehmen ebenso rechtlich vorgehen wie gegen einzelne Regierungen.

Die EU-Beamten gehören zum europäischen öffentlichen Dienst.

Europäisches Dienstrecht Bearbeiten

Das europäische öffentliche Dienstrecht (kurz: das europäische Dienstrecht) hat im Bereich des öffentlichen Dienstrechts sowie bei der Entwicklung individualschützender Grundsätze in der Richterrechtsprechung eine Vorreiterrolle eingenommen. Zu nennen sind hier die Grundsätze der Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot, die Fürsorgepflicht der Anstellungsbehörde, die verwaltungsrechtliche Selbstbindung, der Vertrauensschutz und der Grundsatz von Treu und Glauben; auf Verfahren bezogen kommen das Anhörungsrecht und die Begründungspflicht hinzu.[1]

Dem europäischen Dienstrecht wird eine starke Ausstrahlung auf die Angleichung des innerstaatlichen Dienstrechts und eine Vorbildrolle bei der europäischen Integration zugesprochen.[2]

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten war das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zuständig.

Status Bearbeiten

EU-Beamte unterliegen eigens einem besonderen europarechtlichen Statut.[3]

Die Gehaltsentwicklung ist nach einem Indexverfahren gemäß der Kaufkraftentwicklung festgelegt.

EU-Beamte ebenso wie diejenigen, die nicht gemäß dem EU-Beamten-Status beschäftigt sind (Agents contractuels), sind von den durch das jeweilige Arbeits- oder Sozialrecht ihres Entsendungs- oder Wohnlandes gegebenen Schutzbestimmungen ausgenommen.[4] Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Bewerbern daher die soziale Absicherung für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Rente für den Fall ihrer Rückkehr nach Deutschland zu prüfen und eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, eine Anwartschaft bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, eine freiwillige Pflegeversicherung und ggf. freiwillige Nachzahlungen zur deutschen Rentenversicherung in Betracht zu ziehen.[5]

In der Gewerkschaft Union syndicale sind 1.067 der 10.000 EU-Beamten zusammengeschlossen, die in Luxemburg beschäftigt sind.[6]

EU-Beamtengehälter (nicht jedoch andere Einkommensarten von EU-Beamten, z. B. Mieteinnahmen oder Zinsen) sind von nationalen Einkommensteuern befreit. Stattdessen unterliegen die Beamtengehälter einer progressiven Gemeinschaftssteuer, die abhängig vom Gehalt zwischen 8 und 45 Prozent liegt und wieder dem EU-Haushalt zugeführt wird.[7]

Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem für die Organe der Europäischen Gemeinschaften (GKFS) sichert im Ruhestand befindliche Beamte sowie gemäß Statut unterhaltsberechtigte Personen. Es stützt sich auf Beiträge der aktiven und pensionierten (aus dem Dienst ausgeschiedenen) Mitglieder sowie auf Beiträge der Organe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber.[8] Nach Angabe der Gewerkschaften gibt es private Zusatzversicherungen, um die Lücken dieser Absicherung zu überbrücken.[9][10]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Johannes Saurer: Der Einzelne im europäischen Verwaltungsrecht: Die institutionelle Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation der Europäischen Union in individueller Perspektive, Mohr Siebeck, 2014, ISBN 978-3-16-151958-1, S. 207–208.
  2. Meinhard Schröder: Der europäische Dienst im Spannungsfeld staatlicher und überstaatlicher Konzeptionen. In: ZBR. 22, 1974, S. 173–179. Zitiert nach: Hans-Heinrich Lindemann: Allgemeine Rechtsgrundsätze und europäischer öffentlicher Dienst. Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-45941-4, S. 19– (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, abgerufen am 30. Dezember 2011
  4. Gk, Gewerkschaften werfen EU-Kommission Mangel an Sozialdialog vor. EU-Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen. In: Tageblatt. 6. April 2004.
  5. Soziale Absicherung: Wissenswertes für Bewerberinnen und Bewerber bei Internationalen Organisationen. In: auswaertiges-amt.de. 13. Juli 2020, abgerufen am 26. September 2020.
  6. Jérôme Wiss: Luxembourg, capitale de l’EU en sursis? In: l’essentiel. 18. Januar 2012 (französisch, lessentiel.lu).
  7. http://ec.europa.eu/civil_service/job/official/index_de.htm
  8. Antwort von Herrn Šefčovič im Namen der Kommission auf die Anfrage von Ingeborg Gräßle (PPE) zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission nach Artikel 117 der Geschäftsordnung. ABl. C 365 E vom 15/12/2011. In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 4. Juni 2011, abgerufen am 26. September 2020.
  9. File on supplementary health insurance policies offered to the officials and other agents of the European Institutions. In: SC/1802 EN. Association des Seniors de la Fonction Publique Européenne (SEPS/SFPE), 1. Februar 2019, abgerufen am 27. September 2020 (englisch).
  10. Insurance policies to supplement JSIS (RCAM), Accident insurance policy, Assistance Insurance. Fédération de la Fonction publique européenne (FFPE), 30. September 2018, abgerufen am 27. September 2020 (englisch).

Weblinks Bearbeiten