Diskussion:Wehrpflicht

Letzter Kommentar: vor 7 Tagen von 2003:E7:7F3E:DB01:CDDC:6046:A53:831B in Abschnitt Einleitung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wehrpflicht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Da sollte noch der Charakter des Dienstes ergänzt werden Bearbeiten

In vielen Ländern muss der Militärdienst weder zwingend Uniform noch Waffe bedeuten: Auf Kuba etwa betreibt die Armee etliche Hotels - und auf Nachfrage erfährt man schon mal, dass der Barkeeper ein Feldwebel ist, der aber nur einmal im Jahr für zwei Wochen die Uniform anzieht. In anderen Ländern betreibt die Armee Forschungseinrichtungen - und so mancher hochkarätige Universitätsprofessor ist "nebenbei" Oberst. In wieder anderen sind Ordnungsbehörden wie die Gendarmerie Teil der Streitkräfte und dort dienen mitunger auch Wehrpflichtige - das sollte man ergänzen; etwa, wie viele der Soldaten tatsächlich überwiegend Dienst an der Waffe oder im Tarnanzug leisten. (nicht signierter Beitrag von 80.142.97.234 (Diskussion) 20:38, 10. Aug. 2023 (CEST))Beantworten

Wehrpflicht in der Türkei – Auflösung innerhalb der nächsten drei Jahre? Bearbeiten

Mir ist nicht bekannt, dass das der Fall sein soll – auch im entsprechenden Abschnitt ist davon nichts zu lesen. Hat jemand eine Quelle für diese Aussage? Ansonsten gehört die Karte korrigiert – keine Ahnung, wie das gehen soll. (nicht signierter Beitrag von Friggy;-) (Diskussion | Beiträge) 07:35, 21. Jan. 2018 (CET))Beantworten

Kriegseinsätze der russischen Armee Bearbeiten

Zu Russland (aus aktuellem Anlass):

In Kriegseinsätze werden heute nur noch Freiwillige („Kontraktniki“) geschickt.

Gibt es Quellen dazu, die erklären, wie das mit der »Sonderoperation« in der Ukraine ist, die in Russland ja nicht Krieg genannt werden darf? Es ist m. E. enzyklopädisch relevant, ob dort russische Wehrpflichtige zum buchstäblichen Kriegsdienst verpflichtet sind oder nicht. —ThorstenNY (Diskussion) 22:29, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Polen und Tschechien Bearbeiten

werden hier als Länder mit Wehrpflicht aufgeführt. - In einem Quiz auf SPIEGEL ONLINE am 07.03.23 steht. Ihre Antwort: Polen Falsch In Polen gibt es einen freiwilligen Grundwehrdienst. Dort wurde, wie auch Tschechien, die Wehrpflicht abgeschafft. In Finnland besteht dagegen weiterhin eine Wehrpflicht für männliche Staatsbürger (Stand: Februar 2023). --2001:9E8:260:B000:B8CF:5C24:E2EE:7291 01:47, 7. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Vielleicht ist das so zu verstehen, dass die Wehrpflicht, wie in der Übersicht ersichtlich, "de facto" nicht existiert, aber "de jure" eben schon (noch). Ist ja in Deutschland ebenso der Fall. Umgangssprachlich gibt es hierzulande keine Wehrpflicht mehr, sie ist aber halt doch nur "ausgesetzt" und nicht abgeschafft. MfG LukaJoM (Diskussion) 03:53, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Gliederung Bearbeiten

Hallo zusammen! Da in der Enzyklopädie üblicherweise die Kritik an einer Begebenheit am Schluss eines Artikels steht, also insbesondere erst nachdem das Lemma definiert und erklärt wurde, würde ich diesen Abschnitt gerne neu gliedern. Es bietet sich an, die Kritik entweder an das Ende des Artikels oder nach dem Abschnitt über die Schweiz zu stellen, sodass zumindest die Situation in den für DACH-Nutzer relevanten Gebieten erörtert wird. Gibt es dafür Konsens? --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 17:25, 12. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Abkommen zur Landesverteidigung zwischen der Schweiz und Liechtenstein Bearbeiten

"Ein Abkommen mit der Schweiz überträgt dieser die Pflicht der Landesverteidigung des kleinen Fürstentums."

Ich sehe nicht, wie die zitierte Quelle dies belegen soll.

Tatsächlich gibt es kein solches Abkommen (siehe z.B. hier).

Ich schlage vor, diesen Satz zu streichen. --AndreasBuechel (Diskussion) 10:07, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Danke für die Info! --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 22:05, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Norwegen und Schweden Bearbeiten

Es kann einerseits zwischen einer allgemeinen Wehrpflicht [...] oder einer selektiven Wehrpflicht unterschieden werden, wenn nur ein Teil der Bevölkerung wie eine bestimmte Anzahl der Bürger [...] oder bestimmte Bildungs- und Berufsgruppen zum Dienst herangezogen werden, wie dies in Norwegen und Schweden der Fall ist.

=> Im Artikel steht, dann aber unter Norwegen und Schweden leider nicht, welche Bildungs- und Berufsgruppen denn gesondert gemeint sind. Es wäre schön, wenn das noch ergäzt werden könnte. Grüße, --Urgelein (Diskussion) 09:19, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wehrpflicht in Deutschland Bearbeiten

Da steht "Am 15. Dezember 2010 wurde durch das Bundeskabinett eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen." Als Quelle ist nur eine - aktuelle - Infoseite der Bundesmarine(!) angegeben, wo natürlich nichts dergleichen steht. Zudem hat hierzulande auch das Parlament (Bundestag) normalerweise noch ein Wörtchen mitzureden, wenn die Regierung (Kabinett) irgendetwas beschließt. Im verlinkten Hauptartiikel "Wehrpflicht in Deutschland" scheint die Darstellung insoweit zutreffender.

> ggf. anpassen? --2001:9E8:209:C900:E981:E5F4:3703:874B 22:46, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 18:12, 8. Apr. 2024 (CEST) (Danke, hab es korrigiert.)

Einleitung Bearbeiten

In der aktuellen Version heißt es in der Einleitung: "Die Wehrpflicht ist die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in den Streitkräften oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen." Das hört sich nun aber so an, als müßten die Staatsbürger für die Staatsregierung bzw. deren Behörden und Streitkräfte lediglich etwas arbeiten bzw. Dienstleistungen erbringen, aber in Wirklichkeit ist es doch viel gravierender, und zwar so, daß der Staat sich im Wege der Statuierung einer Wehrpflicht nicht nur Verfügungsmacht über die Arbeitszeit und Arbeitskraft seiner Bürger anmaßt, sondern daß der Staatsapparat sich darüber hinaus auch Verfügungsmacht über die Existenz und das Leben seiner Staatsbürger (Sein oder Nichtsein) inwoweit anmaßt, als daß die Staatsführung die Menschenleben der Soldaten gegebenenfalls gefährdet oder gar opfert, die Staatsgewalt sich also (wie es unter Kaiser Wilhelm 1914 - 1918 geschehen ist, und wie unter Hitler 1939 - 1945) das Recht herausnimmt, auch seine eigenen Soldaten in den Tod zu treiben bzw. in den Tod zu schicken, so daß also das heutzutage eigentlich doch verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Leben insoweit doch faktisch entwertet oder eingeschränkt wird, obwohl das Grundrecht auf Leben im Grundgesetz ja doch nicht mit einem Gesetzesvorbehalt versehen ist. Zum Einen sollte man also am Besten schon in der Einleitung klarstellen, daß Wehrpflichtige nicht nur Arbeitszeit und Arbeitskraft hergeben müssen, sondern gegenenfalls auch ihr Leben (oder ihre Gesundheit), und zum anderen sollte man die verfassungsrechtlich Problematik ansprechen.--2003:E7:7F3E:DB01:CDDC:6046:A53:831B 21:45, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten