Diskussion:Verbrauchsgüterkauf

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hans Eo in Abschnitt zum Klopapier

Werden hier nicht Ver- und Gebrauchsgüter verwechselt? -> habe ich auch falsch gedacht. Habe deshalb die Definition vor die Quelle Herkunft gelegt (bzw ist noch ungesichtet); Eventuell bitte darauf hinweisen das es nicht nur für Verbrauchsgüter wie Klopapier gilt (sondern auch für z.b. PCs) (nicht signierter Beitrag von 141.84.69.20 (Diskussion) 15:00, 7. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Mir scheint, als seien hier Gebrauchsgüter gemeint.

Sollte jedoch diese Unterscheidung von Juristen leichtfertig "verwaschen" werden (sofern sie denen überhaupt bekannt ist), wäre das mal wieder eine Bestätigung dafür, daß Juristen eben doch die Detailkenntnisse dafür fehlen, worüber sie zu befinden und sogar zu richten haben.


Der Begriff "Verbrauchsgüterkauf" wird im BGB für alle Verträge verwendet, bei denen ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (siehe § 474 Abs. 1 S. 1 BGB). Es wird also nicht zwischen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern unterschieden, sondern es soll nur verdeutlicht werden, dass an dem Kauf ein Verbraucher beteiligt ist. Die Begriffswahl ist angesichts der an die Gesetzgebung anzulegenden Maßstäbe hinsichtlich Exaktheit nicht glücklich, wie der obige Beitrag beweist. --Leptos 12:11, 19. Dez 2005 (CET)

Sollte evtl. darauf hingewiesen werden, dass der Käufer einer sach- oder rechtsmangelhaften Sache zwar nicht den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels beweisen muss (§ 476 BGB), wohl aber, dass überhaupt ein Mangel vorliegt? Der BGH hat ja (umstrittenerweise) festgehalten, dass der § 476 BGB lediglich eine zeitige Regelung darstellt und gerade nicht eine Regel, ob der Schaden überhaupt vorliegt.

(du meinst sicher: "eine zeitLICHE Regelung darstellt.."?)

zum Klopapier Bearbeiten

interessant, dass Juristen einen Unterschied zwischen Gebrauchs- und Verbrauchs-Ware diskutieren. Ich ver-brauche Klopapier immer, nach dem Ge-brauch weg damit, es ist ver-braucht.

Es gibt natürlich Ge-brauchsdinge, wie z.B., um beim Thema zu bleiben, die Klobürste. Sicher sind die Anforderungen an Gewährleistung für beide Dinge verschieden. Wie gesagt, interessant! --Hans Eo (Diskussion) 16:06, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten