Diskussion:Störfall-Verordnung

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Hermann oh in Abschnitt Einleitung

Einleitung

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Der zweite Satz ist m.E. inhaltlich schwierig und im Detail nicht wirklich richtig.

Es sollte genauer definiert werden, für welche Betriebe bzw. Anlagen die Störfallverordnung überhaupt gilt, nämlich ausschließlich für solche, die einen Betriebsbereich im Sinn der Störfallverordnung darstellen. Dazu müsste im Artikel der Begriff "Betriebsbereich" definiert werden. Der derzeitige Verweis auf das Stichwort "Betrieb" ist nicht hilfreich, sondern eher irreführend - bei weitem nicht alle Betriebe sind Betriebsbereich im Sinn der 12. BImSchV.

Mithin sollte die Einleitung umgeschrieben werden, vielleicht derart, dass erst dargestellt wird, - was die 12.BImSchV ist (Verordnung des Bundes zur Umsetzung der RL 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - wozu sie dient (einerseits Anlagensicherheit, andererseits Information der Öffentlichkeit) - welcher Ansatz verfolgt wird (nämlich Anlagen bzw. Betriebe mit besonders hohem Risiko für Menschen, Umwelt und Sachgüter zu identifizieren und Vorschriften für diese aufzustellen) Dann erst kann der Geltungsbereich abgegrenzt werden und aufgezeigt werden, wann ein Betrieb/eine Anlage einen Betriebsbereich nach StörfallV darstellt.

Ein m.E. recht guter Ansatz findet sich auf der Website des LANUV NRW: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/industrieanlagen/anlagensicherheit/stoerfall-verordnung

Ich finde im Augenblick nicht die Zeit, den Artikel anzupassen, daher verweise ich auf das Problem vorerst nur hier in der Diskussion. --Hermann oh (Diskussion) 12:35, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten