Diskussion:Schule in öffentlicher Trägerschaft

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Eduevokrit in Abschnitt Überarbeiten

Erziehung zur Toleranz als Beispiel für staatliches Bildungsziel Bearbeiten

Eine IP hat hier gemeint, dies sei nicht im Schulgesetz enthalten. Bildungsziele werden jedoch nicht nur im Gesetz formuliert, sondern auch in Ministerialerlaß. Auf S. 85 unter "Human and Social Development" wird die Entwicklung von Toleranz zu einem Bildungsziel der öffentlichen Schulen erklärt. Ich werde also die Änderung der IP rückgängig machen.--Bhuck 12:18, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Foto Bearbeiten

Ich bin ja für Bilder in der Wikipedia, aber was soll das jetzige Bild da? Erstens sehen auch Privatschulen unter Umständen so aus und zweitens gibt es keinen typischen Schulbau oder eine typische Architektur für staatliche Schulen. Hier sollte das Foto rausgenommen werden, weil es ohne jede Aussagekraft ist und keine Verbesserung des Artikel darstellt. --85.177.118.112 16:32, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Überarbeiten Bearbeiten

Diverse Fehler im Artikel – so werden hier alle öffentlichen Schulen mit staatlichen Schulen gleichgesetzt – die meisten Schulen sind aber in kommunaler Trägerschaft und die Kommunen sind per definitionem nicht Staat. Ebenso ist es z.B. falsch, dass öffentliche Schulen immer überkonfessionell seien. Das ist auch falsch – zumindest in einigen deutschen Bundesländern (so z.B. in NRW) gibt es konfessionelle Schulen in kommunaler Trägerschaft, z.B. Katholische Grundschulen. Weiter habe ich den Artikel noch nicht auf Fehler untersucht, aber er sollte im ganze durchgesehen werden. --Lutheraner (Diskussion) 00:12, 4. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Es gilt zu berücksichtigen, dass hier nicht nur die Verhältnisse in Deutschland beschrieben werden sollen. Der Oberbegriff soll auch für andere Länder gelten. Eventuell wäre es hilfreich, wenn man die ähnlichen Begriffe (die nicht unbedingt Synonyme sein müssen) wie „staatliche Schule“, „kommunale Schule“ und „öffentliche Schule“ dort definiert, wo sie auch vorkommen. Als Anregung mal ein Zitat aus dem Bayerischen Erziehungsgesetz:
Art. 3 Öffentliche und private Unterrichtseinrichtungen
(1) 1 Öffentliche Schulen sind staatliche oder kommunale Schulen. 2 Staatliche Schulen sind Schulen, bei denen der Dienstherr des Lehrpersonals der Freistaat Bayern ist. 3 Kommunale Schulen sind Schulen, bei denen der Dienstherr des Lehrpersonals eine bayerische kommunale Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk oder Zweckverband, ein Kommunalunternehmen oder ein gemeinsames Kommunalunternehmen) ist. 4 Öffentliche Schulen sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten.
(2) 1 Private Schulen (Schulen in freier Trägerschaft) sind alle Schulen, die nicht öffentliche Schulen im Sinn des Absatzes 1 sind. 2 Sie müssen eine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit öffentlichen Schulen ausschließt.
Weitere Hinweise finden sich in der Löschdiskussion. -- Eduevokrit (Diskussion) 16:59, 11. Jun. 2022 (CEST)Beantworten