Diskussion:Restitution (Kunst)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Munfarid1 in Abschnitt oft auch 'Repatriierung' genannt

verschiebung Bearbeiten

bevor ein weiteres hin- und hergeschiebe entsteht: das lemma hier kann nicht lauten Restitution (Kunst), denn hier wird hauptsächlich auf rechtliche artikel verwiesen: offene vermögensfragen, militärgesetze, wiedergutmachung u.a. behandeln zwar auch kunst, aber in der hauptsache ging es um andere vermögen, wie rückgängigmachung von enteignungen, z.b. grundstücke, firmen usw. mir ist auch der grund / die notwendigkeit der verschiebung nicht deutlich. bitte mal hier kommunizieren. viele grüße --emma7stern (Diskussion) 12:13, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

das eine schliesst das andere nicht aus: es ist kein problem, auch einen artikel zu allgemeinen rechtlichen fragen zu machen, (soferne das wirklich unter den begriff Restitution fällt). die rückgabe von kulturgut ist trotzdem sowieso ein eigenständiger sachverhalt, der dringend ausserhalb der NS-thematik behandelt gehört: dass der artikel nicht so aussieht, ist nach diesem stande eines BKS-hybrids kein wunder --W!B: (Diskussion) 12:44, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Einleitungssatz Bearbeiten

Schon der erste Satz mit der Definition des Begriffs Restitution als Rückerstattung von Kulturgütern ist ein Trauerspiel. Damit ignoriert der Verfasser ganze Bibliotheken, die sich mit der Rückerstattung anderer Vermögenswerte wie Bankguthaben, Forderungen aus Lebensversicherungen, Immobilien, Unternehmen usw. befassen. Restitution von Kulturgut ist nur eine Teilmenge des gesamten Problems. Es ist – solange ein Artikel über Restitution allgemein nicht zu umfangreich ist – kein Grund ersichtlich, dieser Teilmenge einen eigenen Artikel zu widmen. Wenn dies dennoch geschieht, dann muss der Einleitungssatz zwingend geändert werden. Dass es nach der Verschiebung in der deutschsprachigen Wikipedia keinen Artikel über die Rückgabe geraubter anderer Vermögensgegenstände mit dem Stichwort Restitution mehr gibt, ist unhaltbar. --Malabon (Diskussion) 23:13, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Da es im Übrigen schon den Artikel Restitution von Raubkunst gibt, ist dieser Artikel mit diesem Lemma redundant.--Malabon (Diskussion) 18:20, 11. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Restitution von Kulturgütern Bearbeiten

Neben der zumindest ansatzweise bestehenden Beschreibung des Komplexes "Restitution von NS-Raubkunst" (So wäre das Lemma zutreffender benannt.) ist ein gesonderter Artikel über die Restitution von Kulturgütern aus Afrika durch europäische Sammlungen sinnvoll. Seit November 2018 hat dieses Thema vor allem durch die Studie hierzu in Bezug auf Frankreich und die klare Zusage über Restitution durch Emmanuel Macron auch in Deutschland neue Erklärungen von Kulturpolitikern hervorgerufen. Ich bin daran, einen solchen Artikel zu verfassen. Munfarid1 (Diskussion) 20:48, 20. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Siehe auch hierzu die --> ersten Kommentare. --Emeritus (Diskussion) 21:21, 26. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

oft auch 'Repatriierung' genannt Bearbeiten

Die Zurückführung von Kunst, Kulturgütern etc wird oft auch Repatriierung genannt. Speziell dann, wenn sie/es einem Land zurückgegen wird - nicht einem Beraubten bzw. dessen Erben (wie bei Raubkunst). --178.203.114.244 12:56, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Quelle? --Julius1990 Disk. Werbung 12:59, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Es gibt zu Repatriierung eine BKS https://de.wikipedia.org/wiki/Repatriierung Darin steht kein Hinweis auf synonyme Verwendung mit "Restitution". Dies ist auch der international gebräuchliche Begriff, so dass ich nicht verstehe, warum wir die beiden Begriffe vermischen sollten. (nicht signierter Beitrag von Munfarid1 (Diskussion | Beiträge) 13:04, 12. Jun. 2019 (CEST))Beantworten