Diskussion:Mannesmann-Prozess

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Unverständliche Formulierung

Walzverfahren Bearbeiten

Mannesmann Prozess war mal die Bezeicnung für ein Walzverfahren von Röhren... ;)

Prima. Schreib mal was darüber auf Mannesmann-Prozess (Walzverfahren)! --Martin Roell 13:18, 29. Dez 2005 (CET)
Soweit ich das im Mannesmann-Artikel las, handelt es sich dabei um das Mannensmann-Walzverfahren. Das Walzen auch ein Prozess ist, mag sein, sollte aber weiterhin Mannesmann-Verfahren genannt werden. --Indyaner 23:05, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Folgende Passage wurde von mir gelöscht:

   „Das ist das einzige Land, wo diejenigen, die erfolgreich sind und Werte schaffen, deswegen vor Gericht stehen.“
          Josef Ackermann (Chef der Deutschen Bank als Angeklagter im Mannesmann-Prozess)

Begründung: Die Einleitung eines Artikels sollte eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Artikelinhalts enthalten. Diese grundsätzlich diskussionswürdige Äußerung hat meiner Meinung nur am Rande mit dem Mannesmann Prozess zu tun und gehört in einem Artikel, welcher sich mit der Person und dem Innenleben eines Josef Ackermann beschäftigt.

Vielleicht kann man es ja noch bei seiner Vita als Wiki Quote gebrauchen.--MissParker 13:22, 29. Nov. 2006 (CET)

Bearbeitung durch eine IP Bearbeiten

Eine IP hat mehrfach folgenden Absatz eingefügt: Die Konsequenzen der Prozeßeinstellung sind absehbar: Aufsichtsräte und Vorstände (verschiedener AGs) werden fortfahren, sich gegenseitig - quasi über Kreuz - Prämienzahlungen und Abfindungen zu genehmigen und das Niveau solcher Zahlungen weiterhin schrittweise hochzuschrauben. Wenn Klaus Esser 60 Millionen Euro Abfindung bekommt (und nach Gerichtsbeschluss behalten darf), kann Joseph Ackerman in vergleichbarer Situation von der Deutschen Bank das Doppelte fordern. Das ist sein gutes Recht. Kein Vandalismus. Meines Erachtens ist das ein unenzyklopädischer, unsachlicher und POV-lastiger Kommentar, der nicht in den Artikel gehört und auch sachlich falsche Behauptungen enthält (der Gerichtsbeschluss, mit dem das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt wurde, hat nicht darüber entschieden, ob Klaus Esser die Abfindung behalten darf oder nicht, das müsste ggf. ein Zivilgericht entscheiden). Ich habe den Kommentar jedesmal entfernt, die IP hat ihn immer wieder eingefügt, ohne auf der Diskussionsseite die Änderung zu begründen und die Diskussion zu suchen. Ich habe daher jetzt die Halbsperrung des Artikels beantragt. -- Thomas Dancker 09:02, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Tatvorwurf Bearbeiten

Folgende Passage wurde von mir geändert

"...tatsächlich bezweckt hätten, die freundliche Übernahme durch Vodafone zu fördern und die Empfänger unrechtmäßig zu bereichern."

Entgegen der in den Medien immer wieder verbreiteten Meinung die Prämienzahlungen sollten "die freundliche Übernahme fördern" ging die Anklageschrift von diesem Sachverhalt nicht aus, sondern sah die Zahlungen "nur" als nutzlos für die Mannesmann AG an.

--Petli 15:31, 24. Dez. 2006 (CET)

Unverständliche Formulierung Bearbeiten

Im Abschnitt Revisionsurteil des Bundesgerichtshof steht im zweiten Absatz der Satz:

Im übrigen hob der BGH das Urteil mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurück.

Dieser Satz ist unvollständig: Mit welchen Feststellungen verwies der BGH die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurück? --Jochen (Diskussion) 18:50, 18. Aug. 2014 (CEST) Nachtrag: der Texteintrag stammt von Benutzer Thomas Dancker vom 14. Dezember 2006, 08:57 Uhr. --Jochen (Diskussion) 19:00, 18. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Wörtlich zitiert aus dem Urteiltenor (siehe dort). Gemeint sind die Tatsachenfeststellungen, die die Grundlage der fehlerhaften rechtlichen Würdigung bildeten. --Lexberlin (Diskussion) 01:07, 1. Jul. 2023 (CEST)Beantworten