Diskussion:Fußverkehr

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Fspade in Abschnitt § 25 ist missverständlich

Lesenswert-Diskussion Bearbeiten

Fußverkehr ist das Zurücklegen von Wegen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

  • Pro Fundierte Zusammenstellung; guter Einstieg in das Thame durch entsprechende Fachliteraturhinweise - lesenswert
  • Pro Schade, dass der Gehweg ausgelagert wurde, ansonsten lesenswert Kellerkind 00:04, 27. Aug 2005 (CEST)
  • pro --Historiograf 00:06, 27. Aug 2005 (CEST)
  • Pro Lomis 00:32, 27. Aug 2005 (CEST)
  • Pro --AndreasPraefcke ¿! 12:20, 27. Aug 2005 (CEST)
  • Pro -- Bo Kontemplation 14:51, 29. Aug 2005 (CEST) Super auch allem die ganzen Grafiken.
  • Klasse -- Achim Raschka 21:50, 28. Aug 2005 (CEST)
  • Pro Lediglich frage ich mich, warum das steht "Kleiner geschichtlicher Rückblick" statt "Geschichtlicher Rückblick". Ich änder das mal. --Johannes Ries 15:48, 31. Aug 2005 (CEST)

Meines Erachtens muss es nicht Fußverkehr sondern Fußgängerverkehr heißen. Fußverkehr wird in der Schweiz verwendet. -- Wolf Meusel 13:43, 2. Dez 2005 (CET)

  • Fußverkehr ist auch in Deutschland ein gebräuchlicher Name, lass mal Fußverkehr durch google laufen -- Andreas56 17:08, 2. Dez 2005 (CET)
  • sollte evt. mit "Fußgänger" zusammengefasst werden? 3.4.06

nach Redundanz Bearbeiten

die redundanzdisk:

beide jahrealt und komplett redundant ... Hafenbar 00:11, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Die Überschneidung der beiden Artikel ist offensichtlich und sicher verzichtbar. Innerhalb eines Artikels sollte eine klare Trennung zur verkehrsrechtlichen Betrachtung vorgenommen werden. Vom Fußverkehr spricht niemand, Fußgängerverkehr ist jedoch gebräuchlich. Somit kann am Ende der Fußgänger-Artikel als Gesamtartikel übrig bleiben. --Backlit 15:08, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Rad- und Fußverkehr, passen täts lemma schon.. --W!B: 05:39, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

auch sagt Codeispoetry 2008-04-13T15:13:41

Der Artikel ist eher ein Essay und aus meiner Sicht ein Abwahlkandidat. Der Abschnitt „Geschichtlicher Rückblick“ hat Verdacht auf Urheberrechtsverletzung


den vorrednern kann ich mich vollinhaltlich anschliessen

  • zumindest zeigt sich nach dem zusammenlegen (etliches geschwurbel hab ich entsorgt) eine gewisse grundstruktur des artikels
    • aber, in unterschied zu Backlit zeigt sich doch Fußverkehr als der rote faden, sowohl im kulturgeschichtlichen, wie auch im rechtlichen sinne: ich wüsste also nicht welches das beste Lemma wäre - man könnte natürlich auch diese zwei aspekte trennen - eine trennung in Fußgänger als Person und Verkehr kann ich mit dem vorhandenen material nicht sehen
  • ausserdem hab ich noch {Lückenhaft} (kulturgeschichte) und {deutschlandlastig} (betrifft Kulturgeschichte, Verkehrsdaten und die fehlenden rechtsabschnitte at, ch, li, stir) gesetzt
  • mich störts nicht, wenn dieser artikel in dem zustande lesenswert ist - hab aber {Lesenswert Abwahl}-Antrag der form halber gesetzt

--W!B: 07:51, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

PS: ich gegensatz zu Flaneur, der, wenn auch etwas poetisch-essayistisch, so doch ansprechend zu lesen ist, und auch literarisch fundiert, würd ich für Passant einen LA (Geschwurbel, unbelegt, TF) vorschlagen: der einzige aspekt, der irgendwie interessant erscheint, ist der Passant als zielgruppe der werbung: und was darüber dort steht, ist durchwegs verzichtbar --W!B: 08:07, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

GEscheiterte KLA Wiederwahl vom 26. August 2008 Bearbeiten

siehe Diskussion:Fußverkehr#nach Redundanz --W!B: 10:36, 18. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

ich hoffe, das ist ist so korrekt gemacht
  • Kontra, und zwar n dickes. Gründe:Keine Struktur im Artikel. Was hat der Freizeitsport dort zu suchen? Der wird doch nicht als Fußverkehr bezeichnet? Warum werden in den Ländergesetzesvergleichen nur diese und nicht andere erwähnt - bzw. warum beschränkt man sich nicht auf die deutschsprachigen Länder? Die Einleitung ist viel zu kurz und würde nach heutigen Maßstäben nicht mehr reichen (gut, der Artikel ist 2005 - damals noch unter ganz anderen Voraussetzungen lesensert geworden, aber wir müssen ja nicht alle Altlasten mittragen). Insgesamt ein - zwar in einigen Abschnitten nicht schlechter - aber eben in seiner Gesamtheit kein Lesenswerter Artikel. --Grüße aus Memmingen 10:51, 18. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
  • Kontra. Ähnliche Argumente wie mein Vorredner, tlw. unbelegte Behauptungen, die Klammern bei den ref gehören weg. --servus ad disputationem 14:39, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
  • Kontra. Bei dem Lemma dachte ich ganz kurz an etwas unanständiges. Ist das nicht eine Begriffsfindung? --92.75.235.103 22:16, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ganz ehrlich dachte ich auch erst an Begriffsfindung. Richtigeres Lemma wäre für mich Fußgängerverkehr oder Fußgänger... --Grüße aus Memmingen 22:19, 19. Aug. 2008 (CEST) Beantworten

Rad- und Fußverkehr, passen täts lemma schon.. (hoffentlich denkt 92.75.235.103 da an nicht noch was unanständigeres) --W!B: 05:38, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Bei dem Lemma "Fußverkehr" habe ich auch zunächst an "Geschlechtsverkehr" gedacht. Wie peinlich für mich! --KLa 09:47, 20. Aug. 2008 (CEST) Beantworten
bei der menge an artikel, die wir über innovative spielchen haben, keine schande für Dich.. was ist dann von "Autoverkehr" oder gar "gemischter Auto-Fußverkehr" zu halten ;)
  • Verbesserungsversuch wurde unternommen. Artikel besteht zu weiten Teilen aus Listen. Belege für diverse Aussagen fehlen, obwohl sie faktisch nötig währen. Leider Kontra. Marcus Cyron 10:01, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
  • Pro Besonders viele Listen kann ich nicht (mehr?) erkennen. Gefällt mir so, auch wenn mir die Begriffe "Fußverkehr" und "Fußgeher" nicht geläufig sind. Lesenswert, wenn auch sicher nicht exzellent. -- DrTom 14:24, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Artikel ist abgewählt (Version)--Ticketautomat 15:48, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

unbegründetes Stehenbleiben Bearbeiten

Die Fußnote ↑ Unbegründetes Stehenbleiben auf Gehsteigen, gajwien.at hätte ich ja gerne mal nachgelesen, aber Link put ... --Mueck 03:13, 17. Mai 2010 (CEST)Beantworten

wer sucht, kann finden: Verhalten auf Gehsteigen und Gehwegen in Ortsgebieten in der österr. StVO, § 78: Auf Gehsteigen und Gehwegen in Ortsgebieten ist verboten:

a) Gegenstände, insbesondere solche, die scharf, spitz oder sonst gefährlich sind, so zu tragen, daß andere Straßenbenützer gefährdet werden können, b) blendende Gegenstände unverhüllt zu tragen, c) den Fußgängerverkehr insbesondere durch den Verkauf oder die Verteilung von Programmen oder Eintrittskarten vor Theatern und Vergnügungsstätten, durch das Verstellen des Weges, durch das Tragen von Reklametafeln sowie durch den Verkauf von Druckschriften, durch das Mitführen von Tieren oder durch unbegründetes Stehenbleiben zu behindern. --Rustikal (Diskussion) 17:24, 8. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Verhalten Bearbeiten

Es gibt seit den 60ern Forschungen zum Verhalten von Fußgängern, um Verkehr zu optimieren. Im Internet lässt sich nur schwierig recherchieren. Ich habe den Artikel aufgerufen, um darüber zu erfahren, der Artikel konnte mir aber nicht helfen. Schwatzwutz 19:44, 1. Jun. 2010 (CEST)SchwatzwutzBeantworten

Fahrradparken auf Gehweg Bearbeiten

Im Text heißt es derzeit: "Fahrräder dürfen jedoch auf Gehwegen abgestellt werden, wenn der Verkehr nicht behindert wird." Als Quelle wird ein Urteil angegeben, welches aber nur den ersten Teil des Satzes beinhaltet. Dass abgestellte Fahrräder den Fußverkehr nicht behindern dürfen kommt in dem Urteil nicht vor. Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist somit wohl eine gleichberechtigte Nutzung zum Gehen, so dass dieser Zusatz nicht stimmen dürfte. Man kann dies also nur aus § 1 folgern, so dass der Satz dann heißen müsste: "Fahrräder dürfen jedoch auf Gehwegen abgestellt werden, wenn der Verkehr nicht mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Wenn keiner widerspricht, sollte dies geändert werden.--Blechlawinenhund 20:02, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

§ 2 I StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen…“ Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. --Backlit 07:47, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Lieber Blacklit, bitte schau Dir das Urteil an. Darin wird genau ausgeführt, dass man aus § 2 StVO nicht darauf schließen kann, dass Fahrräder nicht auf Gehwegen abgestellt werden müssen. § 2 StVO hilft also nicht weiter.--Blechlawinenhund 11:54, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Hier [1] geht es weiter. --Backlit 14:53, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Mitfahrerunfälle und Fußgängerunfälle Bearbeiten

Folgenden Abschnitt verstehe ich nicht: "Nach den jährlich veröffentlichten Erhebungen des Statistischen Bundesamts[20] findet seit einigen Jahren in Deutschland eine Ursachenverschiebung des Unfallgeschehens mit Kindern in Richtung der Mitfahrerunfälle in Kraftfahrzeugen statt. Diese erreichten 2007 an den tödlich verlaufenen Unfällen einen Anteil von 43 %[21] und übertrafen damit sowohl die Radfahr- als auch die Fußgängerunfälle. Dem wird durch eine konsequente Fußgängererziehung und Maßnahmen wie der Propagierung des Karlsruher 12-Schritte-Programms und des Erwerbs des Fußgängerdiploms seitens der Schulen entgegengearbeitet.[22]." Den ersten Satz ("Ursachenverschiebung") verstehe ich so, dass die Anzahl der im Verkehr verletzten zu Fuß gehenden Kinder im Verhältnis zu den im verletzten im Auto mitfahrenden Kindern zurückgegangen ist. Das ist doch in Hinsicht auf die Fußgängersicherheit ein Fortschritt, oder? Jedenfalls lässt sich daraus keine Erhöhung des Risikos im Fußverkehr ablesen. Warum soll dem also durch "konsequente Fußgängererziehung ... entgegengearbeitet" werden? (nicht signierter Beitrag von 147.47.241.103 (Diskussion) 23:27, 2. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Du hast recht. Der Satzübergang ist missverständlich. Es fehlen fünf Wörter, damit es einen Sinn ergibt. Schau mal in die Überarbeitung. Ich denke, so ist die Aussage stimmig. --Aeranthropos 22:56, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

schwere Qualitätsmängel und falsches Lemma Bearbeiten

"Im rechtlichen Sinne ist er das Zurücklegen von Wegen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen." - steht in welcher Rechtsquelle? So ist das reine WP:TF.

Rechtlich definiert ist nur der Fußgänger bzw. zu Fuß Gehende. Auch handelt der Artikel mit seiner Kulturgeschichte des Gehens vom Fußgänger und nicht vom "Fußverkehr". Daher - und wegen des allgemeinen Sprachgebrauchs - gemäß WP:NK auf Fußgänger verschieben und Abschnitte entsprechend anordnen.--Chianti (Diskussion) 11:59, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten

§ 25 ist missverständlich Bearbeiten

§ 25 »... Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. ...«
Das lässt viel Raum für Interpretationen:

  • Was ist eine Fahrbahn und was nicht?
  • Was macht den Unterschied zwischen einer Ortschaft und einer geschlossenen Ortschaft aus?
  • Durch ›oder‹ und ›wenn das zumutbar ist‹ wird das ›muss‹ zu einem ›kann‹.

Dann bleibt nicht viel übrig, was dieser Absatz vorschreibt.
Sollte § 2 nicht auch für Fußgänger Bedeutung haben und wenn ja, wie wirkt sich die aus?
Was ist, wenn sich zwei Fußgänger entgegen kommen: Einer links und der andere rechts gehend? Wer muss nach welcher Regel ausweichen und wer hat ein Anrecht auf ›seiner‹ Seite weiterzugehen?
Was ist, wenn der Andere ein Radfahrer ist, dem § 2 vorschreibt »Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr«!? Frank Spade (Diskussion) 11:28, 3. Apr. 2021 (CEST)Beantworten