Diskussion:Finanzausschuss

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 84.141.25.91 in Abschnitt Deutschland- bzw. Bundestaglastig → Verschiebewunsch

Deutschland- bzw. Bundestaglastig → Verschiebewunsch Bearbeiten

...Allein ein Blick auf die Ergebnisse einer Volltextsuche läßt ahnen, wo überall es einen Finanzausschuss gibt – und auch, wieviel Wasser noch diverse Flüsse hinunterfliessen muss, bis das alles enzyklopädisch befriedigend in einen einzigen Artikel gegossen ist und dieser eine allgemeine Definition eines Finanzausschusses vorhält (wenn es überhaupt dazu kommt).

Daraus folgt: Solange der umseitige Artikel einzig den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages behandelt, sollte der Artikel auch entsprechend – also Finanzausschuss (Deutscher Bundestag) – heißen und Finanzausschuss auf Ausschuss weiterleiten.

Dem Nutzer, der einen bestimmten Finanzausschuss sucht, ist dort mehr geholfen. Er findet von dort problemlos z.B. zum (internationalen) Parlamentsausschuss und auch zum (deutschen) Bundestagsausschuss, von wo zu den verschiedenen Ausschüssen verlinkt wird bzw. gehört.

Andernfalls ist jemand, der sich z.B. (wie z.B. ich gerade) über den Finanzausschuss des Österreichischen Nationalrates informieren möchte und im Suchfenster verständlicherweise lediglich Finanzausschuss eintippt, erstmal „gefangen in der Suchhölle“. --84.141.25.91 23:43, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten