Diskussion:Direkte Demokratie in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Über-Blick in Abschnitt Präzision nötig
Dieser Artikel hat am 20. Schreibwettbewerb in der Sektion Gesellschaftswissenschaften teilgenommen und den 1. Platz belegt.
Dieser Artikel wurde für den Zedler-Preis 2015 vorgeschlagen.

Eckige Klamern auf dem Abstimmungszettel Bearbeiten

Hallo Armin, wg. deiner Änderung: Die Eckigen Klammern markieren die Stellen, an denen man sein Kreuz setzen konnte, also etwa so:

Sind Sie für einen Friedensvertrag und Abzug des Besatzungstruppen []
oder für EVG, Generalvertrag und Belassung der Besatzungstruppen für 50 Jahre []?

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie man das am besten handhabt, sowas ist mir bisher noch nicht untergekommen. Ein kleines Problem ist mMn, dass die Kästchen mitten im Satz stehen. Wenn man sie rausläßt, muss man denken, dass man diese Oder-Frage gar nicht mit dem üblichen Kreuzchen beantworten konnte. Vielleicht ist es am besten, ich formuliere das ganze um, so dass die Frage nicht mehr als Zitat vorkommt. --Nicolai P. (Disk.)Mach mit beim Schreibwettbewerb! 17:44, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Änderungen der Gliederung durch Einfügung neuer Abschnitte Bearbeiten

Hallo Lokiseinchef. Vielen Dank für die Überarbeitungen des Artikels. Ich wollte dich ohnehin noch fragen, ob du den Artikel mal reviewen magst. Die Gliederung ist bei einem solchen Überblicksartikel ziemlich schwierig. Ich habe mir lange darüber Gedanken gemacht und die Struktur auch noch einmal geändert. Deshalb wäre es gut, Änderungen der Gliederung vielleicht erstmal zu besprechen.

Was die konkrete Einfügung des Abschnitts Nachkriegszeit in den Geschichtsteil angeht: Meine Überlegungen waren, alles was vor der Bundesrepublik liegt, in diesem Teil unterzubringen (für die DDR: vor dem Beitritt zur Bundesrepublik). Insofern ist es natürlich konsequent, alles bis 1949 dort abzuhandeln. Allerdings sind die Pfadabhängigkeiten mMn wesentlich wichtiger. Die Verfassungen der Länder in den Westzonen gehören eindeutig zur Entwicklung der Bundesrepublik. Weder lassen sich die vorgrundgesetzlichen Länderverfassungen aus der Geschichte der Bundesrepublik separieren (auch wenn es hinsichtlich der Verankerung der direkten Demokratie in den Ländern eine Zäsur gibt), noch die Entwicklung in der SBZ von der in der DDR. Die Frankfurter Dokumente, die Rittersturz-Konferenz, der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee und der Parlamentarische Rat stehen ja auch bei der Vorgeschichte der Bundesrepublik und können m.E. gar nicht woanders stehen, wenn man es nicht künstlich kompliziert machen will. Man kann aber schlecht begründen, warum man eine Länderverfassung von 1948 nicht zur Geschichte der Bundesrepublik zählt, den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee aber wohl. Wenn dann auch noch die Verfassung von NRW von 1950 im Nachkriegsteil genannt wird, ist es mit der Konsequenz ohnehin vorbei. Und dann gibt es noch die Dopplung zwischen dem Abschnitt Entwicklung in den Ländern, wo man die vorgrundgesetzlichen Länderverfassungen auch nicht einfach nicht erwähnen kann. So sind die Entwicklungen zwischen 1945 und 1949 jetzt sogar auf mindestens drei z.T. weit auseinanderliegende Abschnitte verteilt. --Nicolai P. (Disk.) 11:32, 17. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Angeregt durch deine Änderung habe ich nochmal über die Gliederung nachgedacht und sie noch einmal komplett umgeworfen: Sie ist jetzt viel stärker chronologisch. Die Entwicklung in der Bundesrepublik habe ich in den Geschichtsteil eingefügt. Dafür sind jetzt die thematischen Verknüpfungen etwas geringer, stand doch etwa die Entwicklung der direktdemokratischen Verfahren auf kommunaler Ebene bei der Ausgestaltung von Bürgerbegehren und -entscheid. Aber ich glaube, es ist besser, logischer und verständlicher so und es gibt nun weniger Redundanzen. --Nicolai P. (Disk.) 11:28, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Hallo und sorry, den neuen Abschnitt hätte ich vermutlich zuerst hier besprechen sollen. Ich komme leider im Augenblick vom Wochenende mal abgesehen allenfalls morgens dazu ein paar Minuten reinzuschauen, was vielleicht die eine oder andere hastige Überarbeitung erklärt. Ich finde Deine Argumente gegen einen Abschnitt Nachkriegszeit aber überzeugend und die jetzige Gliederung schlüssig. Überhaupt möchte an dieser Stelle mal sagen: Wirklich sehr schöner Artikel! Gerne lese ich die kommenden Tage noch gegen, größere Änderungsvorschläge bespreche ich aber vorher hier - versprochen :) beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 07:31, 19. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Review zum Schreibwettbewerb Bearbeiten

Kopie aus dem Wikipedia:Review/Schreibwettbewerb/Sektion3:

Wird erstmal im BNR erarbeitet. Hinweise sind auch jetzt schon willkommen.

Gliederung

Nachdem ich verschiedene Gliederungen erwogen habe, soll die Artikelstruktur nun aus drei Hauptabschnitten bestehen:
a) Die Geschichte der direkten Demokratie in Deutschland. Dieser Teil konzentriert sich auf die Ereignisgeschichte.
b) Die (rechtliche) Ausgestaltung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Dieser Teil soll einen Überblick bieten und Zusammenhänge herstellen. Er geht aber nicht so sehr ins Detail, da es zu allen direktdemokratischen Instrumenten auf diesen Ebenen bereits ausführliche und gute Artikel gibt. Auch Artikel Direkte Demokratie in... gibt es für einige Bundesländer schon, für die anderen sind sie vorgesehen.
c) Die Debatte um Volksentscheide auf Bundesebene. Gehört streng genommen teilweise zur Geschichte, aber erstens sind Geschichte und Gegenwart hier schwer voneinander zu trennen und zweitens würde der Geschichtsteil ganz unübersichtlich, wenn alle relevanten Aspekte der Debatte bis hin zu Umfrageergebnissen und Vereinen zu Förderung der direkten Demokratie dort aufgeführt würde. Schließlich geht es in diesem Abschnitt eher um theoretische Überlegungen.

Obwohl es für die Länder- und kommunale Ebene bereits viele Artikel gibt und die direkte Demokratie auf Bundesebene praktisch nicht vorhanden ist, wird der Artikel wahrscheinlich trotzdem recht lang, da es sich doch um einen Überblicksartikel über ein großes Thema handelt. Deshalb überlege ich, eine Liste der Volksentscheide und Referenden in Deutschland gleich von Anfang an auszulagern.
--Nicolai P. (Diskussion) 14:16, 1. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Vielleicht wäre es besser die Debatte vor die Ausgestaltung zu ziehen. Dann dürfte einiges an der (Nicht-)Ausgestaltung verständlicher sein.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 09:16, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das stimmt sicher für die Debatte im Parlamentarischen Rat. Der Artikel soll aber mindestens ebensosehr die Entwicklung der Debatte seitdem beleuchten und dafür muss man, glaube ich, erstens die Geschichte kennen und zweitens wissen, dass es nicht nur keine direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene gibt, sondern dass das (inzwischen) auch in einem doch recht krassen Gegensatz zu dem politischen System in den Ländern steht. Deshalb hatte ich mich (vorläufig) dafür entschieden, die Entscheidungen des Parlamentarischen Rats im Geschichtsteil unterzubringen, die eher demokratietheoretischen Argumente aber erst später zu bringen. Mal sehen, der Debattenteil wird am schwierigsten zu schreiben sein. Erstmal arbeite ich die harten Fakten ab. --Nicolai P. (Diskussion) 10:18, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Habe den Artikel noch einmal gründlich umstrukturiert und dabei auch Kriddls Vorschlag berücksichtigt. Artikel ist jetzt im Artikelnamensraum. Nun liegen noch einige Wälzer auf meinem Schreibtisch, die ich zur Überprüfung/Ergänzung/Korrektur des bisherigen Artikels durchgehen werde. Hoffentlich werden nicht allzu viele Erweiterungen nötig sein, der Artikel hat jetzt schon 97 Kb (tut mir Leid, liebe Jury!). Dabei habe ich mich schon sehr bemüht, in diesem Überblicksartikel alles möglichst knapp zu halten. Vieles könnte man noch deutlich ausbauen, insbesondere wäre da die Weimarer Republik zu nennen. Hier ist eine Auslagerung Direkte Demokratie in der Weimarer Republik mittelfristig sicher ein sinnvolles Projekt. Auch die Artikel Parlamentarischer Rat, Gemeinsame Verfassungskommission u.a. habe ich für umfangreiche Ergänzungen im Kopf. --Benutzer:Nicolai P. (Disk.)Mach mit beim Schreibwettbewerb! 16:24, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten

wow! Schöner Artikel! Vielleicht sollte der erste Satz des Artikels den Gegenstand des Artikels erst kurz umreißen, definieren oder bestimmen, bevor eine Aussage über die Bundesebene kommt. ((Allerdings gibt es so einen frischen Start wie bei einer Kurzgeschichte.)) Viel Erfolg weiterhin. :)--Pacogo7 (Diskussion) 17:02, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Vielen Dank! Über deinen Vorschlag werde ich nachdenken. Ich bin nicht ganz sicher, ob man hier eine Definition wiederholen sollte, die beim übergeordneten Artikel Direkte Demokratie zu finden ist. Auch dir viel Erfolg, --Nicolai P. (Disk.)Mach mit beim Schreibwettbewerb! 17:12, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Großartiger Artikel, keine Frage. Und ich habe, allerdings als Laie, nichts zum Meckern gefunden. Einzig die Erwägung, ob nicht ein Hinweis auf die Urabstimmung angebracht wäre. Nicht wegen der staatstragenden Rolle der Gewerkschaften, sondern weil Urabstimmungen im Streik- und Tarifrecht vorgesehen sind. --Cimbail (Diskussion) 05:48, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das ist ein guter Hinweis, vielen Dank. Bisher stehen nur Urabstimmungen in Parteien im Artikel. --Nicolai P. (Disk.) 09:40, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Ende der Kopie.

Zustimmung statt Beteiligung Bearbeiten

"Nur dasjenige zur Fürstenenteignung und das Volksbegehren gegen den Young-Plan schafften es bis zum Volksentscheid, beide konnten das Beteiligungsquorum von 50 Prozent jedoch nicht überwinden."

Faktisch zutreffend, aber für diese beiden verfassungsändernden Abstimmungen nicht maßgeblich. Das Kritierium für Ihre Annahme war aufgrund des verfassungsändernden Charakters die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten, nicht eine Beteiligung von 50 Prozent. Exakt müsste es heißen:"...beide konnten die für Verfassungsänderungen erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten nicht erreichen." Wenn es keine gegenteiligen Meinungen gibt, würde ich den Sachverhalt im ersten Absatz und weiter unten demnächst ändern. (nicht signierter Beitrag von Valtental (Diskussion | Beiträge) 21:02, 11. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Stimmt, beide Volksentscheide wurden als verfassungsändernd eingestuft, auch wenn das jeweils umstritten war. --Nicolai P. (Disk.) 02:11, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Kandidatur zum exzellenten Artikel (4. bis 25. Mai 2014) Bearbeiten

Geschichte, heutige Ausgestaltung und nicht zuletzt die Debatte um die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene. Die SW-Jury merkte an, dass der Artikel durch die Ergänzung um demokratietheoretische Debatten, besonders über das Verhältnis von repräsentativen und direktdemokratischen Elementen weiter gewinnen könne. Darüber habe ich – schon beim Schreiben – lange nachgedacht. Demokratietheoretische Argumente beanspruchen i.d.R. Allgemeingültigkeit und gehören deshalb m.E. in den übergeordneten Artikel Direkte Demokratie. Aus diesem Grund konzentriert sich das Debattenkapitel des Artikels „Direkte Demokratie in Deutschland“ in erster Linie auf die „Weimarer Erfahrungen“ und die Systemverträglichkeit (v.a. Föderalismus, Verfassungsvorbehalt). Um dies zu verdeutlichen, stand lange in der Einleitung Die demokratietheoretischen Argumente unterscheiden sich in der deutschen Debatte nicht grundsätzlich von der in anderen Ländern. Hatte ich dann wegen Banalitätsverdachts wieder rausgenommen. Ich habe mir aber fest vorgenommen, den Artikel Direkte Demokratie speziell hinsichtlich der demokratietheoretischen Pro- und Contraargumente zu überarbeiten, brauche aber erstmal eine kleine Pause. Ich bin gespannt auf die Reviews der Juroren.

Die Abschnitte zur Ausgestaltung der direktdemokratischen Verfahren sind vergleichsweise kurz gehalten, da es dazu schon sehr gute und ausführliche Artikel in der Kategorie:Instrument der direkten Demokratie (Deutschland) gibt und hier deshalb nur ein Überblick gegeben werden soll. Um den Geschichtsteil nicht zu sprengen, wurde ein eigener Artikel Direkte Demokratie in der Weimarer Republik ausgelagert, der freilich noch Futter vertragen kann. Ebenfalls ausgelagert wurde eine Liste der Volksabstimmungen in der Bundesrepublik, die inzwischen von Benutzer:Lokiseinchef durch eine viel bessere Liste der Plebiszite in Deutschland ersetzt wurde, die auch gerade kandidiert (s.o.). --Nicolai P. (Disk.) 12:02, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten

  • Aus meiner Sicht wäre ein „ideengeschichtlicher“ Part mit Bezug zur deutschen Debatte wichtig. Wünschenswert wäre hier eine kompakte Darstellung der Argumente, die deutsche Akteure in der langen Zeit seit Napoleon gebraucht haben, wenn sie sich für direktdemokratische Verfahren aussprachen (Geschichte der Ideen historischer Akteure). Und es geht um den Nachvollzug der politikwissenschaftlichen Debatte in D. zu diesem Thema (Forschungsdiskurs, forschungsgeschichtlicher Diskurs).
  • Ferner wäre zu prüfen, ob direktdemokratische Verfahren in Vereinen Bedeutung haben. Ich weiß nicht, ob das im wissenschaftlichen Diskurs eine Rolle spielt. Ich weiß nur, dass Vereine für das Leben demokratischer – und auch direktdemokratischer Konzepte – eine zentrale Rolle spielten und noch immer spielen.
  • Zudem wäre aus meiner Sicht interessant, warum es überhaupt in D. zu einer Grenze direktdemokratischer Wünsche kommt, wenn das Haushaltsrecht des Parlaments berührt wird. Haushaltsrecht gilt Parlamentariern in D als heilig. Hier würde ich mir wünschen, wenn der Artikel den Leser an dieser Stelle noch etwas besser „mitnimmt“.
  • Ansonsten gilt natürlich: Ein starkes Stück Wikipedia, für den ich meinen Dank ausspreche. Atomiccocktail (Diskussion) 12:55, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Die Darstellung der ideengeschichtlichen Debatte ist in den Abschnitten Direktdemokratische Forderungen im 19. und frühen 20. Jahrhundert und Entwicklungen in der Politik- und der Rechtswissenschaft zugegebenermaßen sehr knapp. Neben der grundsätzlichen Überlegung, den übergeordneten Artikel für Allgemeingültiges zu reservieren, spielt natürlich auch eine Rolle, dass ich den Artikel übersichtlich halten wollte. Er hat ja trotz der Auslagerungen schon 117 Kb.
Ja, Vereine wären wirklich interessant, aber dass es beachtenswerte Literatur zu diesem Thema gibt, ist mir nicht bekannt. Auch zur direkten Demokratie in Parteien und Gewerkschaften gibt es wenig, so dass dieser Abschnitt momentan vielleicht etwas abfällt und ein bißchen additiv in der Luft hängt. War mir aber wichtig. Zu Urwahlen gibt es mehr, aber die werden ja ausdrücklich nicht berücksichtigt, weil Direktwahlen überwiegend nicht zu den direktdemokratischen Verfahren gezählt werden.
Der kategorische Ausschluss der „Finanztrias“ ist wirklich sehr interessant und bedeutsam. Da könnte man tatsächlich mehr zu schreiben, dieses Thema wird in der Literatur (meist kritisch) schon sehr breit erörtert. Bemerkenswert ist auch, dass der Ausschluß im Gegensatz zur Schweiz steht, wo es in einigen Kantonen (allerdings nicht auf Bundesebene) sogar ein obligatorisches Finanzreferendum gibt. Ich werd's mir für einen Ausbau vormerken.
--Nicolai P. (Disk.) 14:12, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Exzellent Ein wichtiges Thema, sehr gut aufbereitet. Ich habe einiges beim Lesen gelernt. Der Artikel war auch mein Favorit beim Schreibwettbewerb.--Berita (Diskussion) 19:39, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten

  • Hallo Nicolai P., vorweg danke für diesen Artikel und Glückwunsch zum hart errungenen Sieg (wenn du wüsstest, wie hart ;) ) Ich gebe zu, der Artikel war nicht mein Favorit und mir fehlt zu dem Thema und damit zu dem Artikel auch weitestgehend der Zugang - das kann ich allerdings den Autoren nicht anlasten. Mir persönlich war der Artikel mit dem Lemma zudem zu historisch dominiert (also eher eine "Geschichte der ...") und die von Atomiccocktail angesprochene politikwissenschaftliche Beschäftigung und Grundlage kam mir im Vergleich zu kurz. Nach langer Diskussion habe auch ich mich überzeugen lassen, dass dies eine gering einzuschätzende Schwäche ist - und im Kontext der Mammutarbeit, die ein solches Thema bedeutet, möchte ich ihm mein Exzellenz-Votum nicht versagen. Nur eine Bitte: Lässt sich die Verlinkung zur Liste der Plebiszite in Deutschland anders als über dieses Anhängsel "Siehe auch" lösen? -- Achim Raschka (Diskussion) 23:28, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Hast du eine Idee, wie ich diese zentrale Liste in den Fließtext einbinden könnte, so dass man ihn leicht findet und man aus der Formulierung des Textes ohne Kryptoanalyse sofort erkennt, dass es sich um eine Liste der Plebiszite in Deutschland handelt? Ich nicht, ehrlich gesagt. --Nicolai P. (Disk.) 22:59, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Leider nciht wirklich, sonst würde ich dir was vorschlagen ... nur so ist auch ungünstig. -- Achim Raschka (Diskussion) 23:28, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Exzellent. Aus meiner Sicht neben Armins Percy Ernst Schramm der beste Artikel des Schreibwettbewerbs. Schade, dass nicht beide gemeinsam auf Platz 1 gesetzt wurden. Bei dem hier zur Auszeichnung vorgeschlagenen Artikel Direkte Demokratie in Deutschland überzeugt imo vor allem die Verbindung von umfassender, stilistisch glänzender Darstellung mit der mehr als gediegenen Einarbeitung komplexer Literatur (alleine schon die Habilitationsschrift von Johannes Rux hat es in sich), die im besten Sinne leserfreundlich paraphrasiert wird. Ganz großes Kompliment an den Hauptautor, dass er unsere Enzyklopädie um dieses Juwel bereichert hat. -- Miraki (Diskussion) 08:24, 5. Mai 2014 (CEST)Beantworten

  • Gleichfalls: Exzellent. Richtig ist freilich, dass es zwei Desiderate gibt (falls die nicht seit der Wettbewerbsversion ausgeräumt worden sind), nämlich:
In der Einleitung ist „Direkte Demokratie“ zwar verlinkt, ich wünschte mir aber trotzdem, dass bereits dort eine wenigstens knappe Erklärung des Terminus ausformuliert stünde.
Und den wesentlich(st)en, in Fachwissenschaft und Publizistik (West-)Deutschlands über Jahrzehnte immer wieder betonten Kompetenzkonflikt repräsentativ ↔ plebiszitär, der bisher über drei „späte“ Kapitel verstreut (dezente Andeutung in „Demokratietheoret. Überlegungen ...“, etwas mehr in „Frage der Systemverträglichkeit“, weiters in „Entwicklungen in Politik- und Rechtswissenschaft“) auftaucht, muss der Autor an einer Stelle konzentrieren und ihn auch bereits in der Einleitung kurz erwähnen.
Dennoch auch von mir noch mal ein Glückwunsch zu diesem Artikel nebst seinen Ablegern. --Wwwurm 11:56, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Die Anregungen will ich gerne aufnehmen. Du meinst konkret v.a. die Legitimität, Verbindlichkeit und Unantatsbarkeit der Ergebnisse von Volksentscheiden, die wiederholt durch Parlamente mißachtet oder umgangen wurden, oder? Um zu diesem Komplex einen eigenen Absatz zu schreiben (würde mMn schon in die drei genannten Kapitel, v.a. in das zur Systemverträglichkeit gehören), muss ich dann aber nochmal die Literatur sichten und das kann dauern. Einstweilen und auf die Schnelle schonmal diese kleine Ergänzung. --Nicolai P. (Disk.) 13:47, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Nein, mir geht es eher um die grundsätzlichen politikwissenschaftlichen Argumente und Kontroversen, weniger um die konkrete Praxis – obwohl auch Letztere durchaus ein (Unter-)Kapitel wert wäre. Aber nur Erstere hat uns beim „Jury-Endkampf“ so viel Zeit gekostet. --Wwwurm 14:24, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Klar kann ich auch hier nochmal alle bekannten grundsätzlichen Argumente Pro und Contra aufschreiben. Ich sehe da aber, wie geschrieben, eindeutig Redundanzen zum (noch recht schlechten) übergeordneten Artikel Direkte Demokratie – m.E. sogar nicht zu rechtfertigende Redundanzen. Da würden auch keine Autoritätenbeweise à la Fraenkel wies darauf hin... helfen, denn ich wüßte nicht, dass man in dieser demokratietheoretischen Frage die „Erfindung“ eines Arguments einem Deutschen zuweisen kann, das nicht vorher schon ein Franzose, Amerikaner, Schweizer etc. formuliert hätte. --Nicolai P. (Disk.) 15:11, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Du sollst auch keinen Gessler-Hut grüßen; aber Dein Artikel heißt nun mal „DD in D“, und ich erinnere seit meinem Studium in den frühen 1970ern, dass diese Kontroverse auch in D (West) eine zentrale Rolle gespielt hat. --Wwwurm 15:29, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ich bestreite nicht, dass die demokratietheoretischen Argumente in Deutschland eine zentrale Rolle spielten, im Gegenteil: sie werden und wurden selbstverständlich immer und überall angeführt, es gibt in Deutschland oder sonstwo schlechterdings keine Diskussion ohne diese grundsätzlichen Argumente. Ich bin einfach nur der Meinung, dass man sie nicht in jedem Artikel Direkte Demokratie in XY auf's Neue aufführen muss, sondern sie durch den Hauptartikel als hinreichend dargestellt betrachten kann. Wenn es aber allgemeine Meinung ist, dass es besser wäre, ihnen in diesem Artikel nochmal einen eigenen Abschnitt zu widmen, werde ich das gerne tun. Noch bin ich nicht so richtig überzeugt. --Nicolai P. (Disk.) 18:17, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Es gibt sicher deutsche Autoren, soziale und politische Gruppierungen, die nicht zentral im internationalen wissenschaftlichen Diskurs stehen. Beispielsweise gibt es auch viele bedeutende Ausführungen zur Selbstverwaltung der Communities in den USA, die in Deutschland überhaupt keine Rolle spielen. Da es solch ein Modell hier gar nicht gibt. Mir fehlt - wie auch tatsächlich in zentralen Artikeln wie Demokratie - eine erschöpfende Antwort auf die Frage Warum (oder warum nicht) will das wer (nicht). Grüße−Sargoth 19:03, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Man hat ja nicht den objektivsten Zugang zu seinem eigenen Text, deshalb kann ich mich natürlich irren, aber eigentlich finde ich, dass der Artikel die grundsätzlichsten Fragen der Demokratietheorie trotz meines Versuchs, Redundanzen zu vermeiden, gar nicht vernachlässigt. Herausgegriffen sei aus dem Kapitel, das ja auch mit Demokratietheoretische Überlegungen... überschrieben, also leicht zu finden und in diesem Abschnitt konzentriert ist:
Das Volk sei als Masse leicht verführbar, ihm gehe grundsätzlich die Kompetenz ab, komplexe Entscheidungen zu überblicken, es sei weniger dem Gemeinwohl als den eigenen Interessen verpflichtet und neige zu Stimmungsschwankungen. Direktdemokratische Verfahren seien kompromißfeindlich, das Mehrheitsprinzip könne bei Volksentscheiden minderheitenfeidliche Gesetze zur Folge haben. Gegner von Volksentscheiden auf Bundesebene gehen davon aus, dass sich das repräsentative System der Bundesrepublik bewährt habe und Änderungen vor allem eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie sowie für den Föderalismus darstellen. (...) Heute betont die empirische Demokratieforschung eher die strukturkonservierende und integrierende Funktion der Direktdemokratie (...). Eine positive Haltung zu direktdemokratischen Verfahren resultiert häufig aus der Diagnose einer in Deutschland weit verbreiteten und seit langem wachsenden Politik- und vor allem Parteienverdrossenheit, die sich von einer Außenseiterposition seit den frühen 1990er Jahren zum Allgemeingut entwickelt habe. Das Repräsentativsystem sei in einer Krise, die demokratische Kontrolle der politischen Klasse funktioniere nicht mehr, parlamentarischen Entscheidungen mangele es an Legitimität, die politische Elite handele selbstbezogen, so dass es zu Reformblockaden komme. Als einer der Hauptgründe wird angeführt, dass auf Bundesebene über die Bundestagswahl alle vier Jahre hinaus keine Teilhabe des Wahlvolkes an politischen Entscheidungen vorgesehen ist. Das Fehlen bundesweiter Volksentscheide und Referenden wird deshalb teilweise als Demokratiedefizit oder Partizipationsdefizit bewertet.
Und das ist ja nun bei weitem nicht alles zu den Argumenten, ich will hier nur nicht noch mehr zitieren. Noch konzentrierter geht es doch kaum? Ehrlich gesagt hätte nicht erwartet, dass, wenn ich ein Drittel des Artikels (35 Kb) allein der Debatte widme, ausgerechnet dort Lücken bemängelt würden und nicht bei den hard facts der politischen Praxis und rechtlichen Ausgestaltung oder des Geschichtsteils. --Nicolai P. (Disk.) 19:47, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Auf der anderen Seite habe ich schon Biografien erlebt, die wunderbar den interessanten Lebenslauf und die verschiedenen geografischen Stationen der Protagonistin nachzeichnen, aber komplett aufs Werk verzichten. Wenn sich jemand fragt, warum beispielsweise in den Europäischen Verfassungsverträgen als Goodie Plebiszite eingebaut wurden, müsste er doch anhand Deines Artikels rausfinden können, wie es dazu kommt, was der Hintergrund ist, welche Entwicklung und Stärke darin liegt (oder nicht) und den akademischen und politisch-sozialen Diskurs nachzeichnen können. Der Bezug Direktdemokratie↔Parteienherrschaft ist sicher erwähnt, doch gab es ja zu den Anfangszeiten der BRD sowie historisch ja auch andere Systemmodelle, die Räterepubliken, die Sovjets etc., zu denen Direktdemokratie in anderen Bezügen steht. Super ist übrigens die Übersicht im Abschnitt Direkte_Demokratie_in_Deutschland#Volksgesetzgebung, die Direkte_Demokratie_in_Deutschland#Umfrageergebnisse sind eher schwer zu interpretieren. −Sargoth 22:09, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Das verstehe ich nicht ganz. Der Verfassungsvertrag hatte doch gar keine Plebiszite vorgesehen oder habe ich da eine grobe Wissenslücke? Und was folgt aus dem Beispiel mit der Biographie für diesen Artikel? Auch bei den Umfrageergebnissen kann ich irgendwie nicht das Problem nachvollziehen. --Nicolai P. (Disk.) 00:01, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten
In der Tat, da hat mich mein Gedächtnis getäuscht. Im Vertrag steht nur, dass die Bürgerinitiative die Kommission zu neuen Vorschlägen auffordern darf. Das wurde seinerzeit als direktdemokratisches Element vermarktet. Die Biografie sollte nur einen Vergleich darstellen. Die Umfragergebnisse sind sicher sinnvoll dargestellt, nur nicht eingeordnet in den Kontext größerer Entwicklungen oder mit Hinweisen auf den Wortlaut der Frage. Grüße −Sargoth 09:45, 8. Mai 2014 (CEST) Achja darf ich noch ein Exzellent?Beantworten
Die Europäische Bürgerinitiative wurde ja auch ohne die Verfassung eingeführt. Da es sich nur um ein sehr schwaches direktdemokratisches Instrument und zudem um eine andere politische Ebene handelt, ist sie im Artikel nur kurz erwähnt. Weil es in Deutschland auch keinen großen Diskurs darüber gab, findet sich dort auch nichts zur Entstehungsgeschichte, über die ich übrigens auch noch nie etwas gelesen habe. --Nicolai P. (Disk.) 13:45, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Exzellent. Ein schwieriges, da vielschichtiges Thema, welches meiner Meinung nach sehr verständlich für den Leser aufbereitet wurde, danke für diesen Artikel. Zu der „Siehe-auch-Frage“, wäre es eine Idee, bereits in der Einleitung auf die Liste der Plebiszite in Deutschland zu verlinken? Viele Grüße, --A doubt (Diskussion) 11:31, 10. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Theoretisch ja, praktisch fällt mir da aber auch keine Lösung ohne Verrenkungen ein. Wenn die Liste nur Volksabstimmungen der Bundesrepublik umfassen würde, wäre eine Formulierung wohl möglich, aber eine Liste, die alle Plebiszite der Weimarer Republik, der Nazi-Zeit, der DDR, des Saarlandes und der BRD aufführt, vermag ich nicht sinnvoll in Fließtext zu integrieren. --Nicolai P. (Disk.) 14:40, 10. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Grossartig, hatte ich mir nach dem ersten Lesen notiert. Und auch nach der intensiven Diskussion in der Jurysitzung halte ich den Artikel noch immer für genau das. Als Laie habe ich die nur ansatzweise erwähnte demokratietheoretische Debatte nicht vermisst, es wäre aber schön, wenn die Anregung aufgenommen wird. Besonders gelungen finde ich den Geschichtsteil, allerdings frage ich mich, wieso dieser Teil etwas überraschend mit der Restaurationszeit anfängt. Davon abgesehen, dass man den Begriff "Restauration" auch erklären könnte, gab nicht direkt davor im Zuge der Französischen Revolution Bestrebungen zu einer Demokratie auf deutschen Boden (z. B. Mainzer Republik?). Auch nicht ideal finde ich es, dass der Begriff "direkte Demokratie" nicht am Anfang definiert wird. Aber das sind wirklich nur Kleinigkeiten in einem ansonsten runden Artikel. Ganz klar Exzellent! --Andibrunt 21:55, 11. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Anregungen. Speziell die Rezeption der Plebiszite im Zuge der französischen Revolution (französische, batavische und helvetische Verfassungen) wäre in der Tat interessant. Obwohl allein die Bücher von Rux, Wiegand und Schwieger zusammen über 2000 Seiten Verfassungsgeschichte bieten, findet sich dazu dort allerdings wenig. Wie und an welcher Stelle ein ideengeschichtlicher Abschnitt möglich ist, der vor der Debatte in der Bundesrepublik ansetzt und über die knappen Angaben im Geschichtsteil hinausgeht, werde ich gerne überlegen. Beide Ergänzungen sind aber nicht so leicht und damit nicht schnell umsetzbar. Während dieser Kandidatur wird das nicht klappen. --Nicolai P. (Disk.) 01:58, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
  • Lesenswert: Zu exzellent reicht es mir bislang nicht. Das Inhaltsverzeichnis ist ausufernd, entsprechend verliert sich auch der Artikel oft in Details. Das mag für Recherchezwecke eines Journalisten zu Kern- und Eckdaten des Themenbereiches hilfreich sein, der bündigen Darstellung steht es leider entgegen. Die ideengeschichtliche Betrachtung fällt mir – wie auch Atomiccocktail – zu knapp aus. Dazu gehört unter anderem die Frage, wie sich die fixe Idee der Demokratietheoretiker seit Rousseau (man könnte es auch einen feuchten Traum nennen) zu spezifisch deutschen Ideen und Denktraditionen verhält. Ich habe auch das Gefühl, dass der Artikel implizit voraussetzt, dass direkte Demokratie a) etwas Gutes ist und b) tatsächlich „direkt“ sein kann. Potential bestünde also neben der Straffung des Gesamtartikels und der Vertiefung der politiktheoretischen Aspekte auch bei der Frage, wie sich direktdemokratische Elemente denn auf das (weitgehend repräsentativen) Institutionengefüge der BRD auswirken würde. vgl. hierzu z.B. die Debatte um eine Direktwahl des Bundespräsidenten, der damit in Konkurrenz zum primär legitimierten Bundestag träte. Ansonsten aber eine anerkennenswerte Aufarbeitung eines sehr komplexen Themas, die viele positive Impulse für den Fachbereich liefert und ihn durchaus voranbringen dürfte. Vielen Dank dafür! -- Alt 16:19, 18. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ich glaube, ihr macht euch falsche Vorstellungen, was die deutsche Ideengeschichte angeht. Vor der Weimarer Republik gibt es da keinen so großen Diskurs. Einzelstimmen, weitgehend folgenlos, gegenüber französischen u.a. Theoretikern nicht besonders eigenständig. Die wichtigen Namen und ihre Verortung stehen ja im Artikel, darüber hinaus wäre eine Auswalzung m.E. nicht angemessen.
Die potenziellen Auswirkungen auf das Institutionengefüge, die Systemverträglichkeit beanspruchen schon deutlich mehr Raum als beispielsweise die harten Fakten zur Entstehung des Grundgesetzes oder zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Der Artikel hat ja gerade da seinen Schwerpunkt: Was wäre wenn, wie wird diese Diskussion geführt. Wie ich oben schon schrieb, hätte ich erwartet, dass bemängelt werden könnte, dass gerade das zu ausführlich sei gegenüber Geschichte, Recht und tatsächlichem politischem System.
Direktwahlen werden, wie im Artikel ja ausgeführt, in der Politologie nach herrschender Meinung nicht zu den direktdemokratischen Instrumenten gezählt. Im Sinne einer straffen Artikelführung habe ich es deshalb bei einer Klarstellung dieser politikwissenschaftlichen Position belassen. --Nicolai P. (Disk.) 22:42, 18. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Ohne Zweifel ein Exzellenter Artikel. Eine kleine Klarstellung hätte ich noch als Vorschlag: „Dennoch sieht das Grundgesetz nur in zwei sehr eng eingegrenzten Fällen Volksabstimmungen vor: Zum Einen bei der Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung, zum Anderen im Falle einer Neugliederung des Bundesgebietes.“ - Alles richtig, jedoch beträfe die Volksabstimmung nur die von der Neugliederung betroffenen Gebiete. Bsp.: Baden und Württemberg zu Baden-Württemberg. Kannste aber auch so lassen, falsch ist es ja nicht. VG --Eishöhle (Diskussion) 14:44, 23. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Genau das hatte ich auch erwogen. Im Abschnitt Die Stellung von Volksabstimmungen im Grundgesetz heißt es ja etwas präziser (...) bei einer Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 GG, bei dem lediglich die wahlberechtigten Bürger in den betroffenen Gebieten stimmberechtigt sind, (...). In der Einleitung hatte ich mich dagegen für eine knappere Formulierung entschieden. Aber du hast wahrscheinlich Recht, dass das durchaus eine wichtige Einordnung ist. Ich werde es ändern. Gruß, --Nicolai P. (Disk.) 17:04, 23. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Artikel in dieser Version trotz kleinerer Beanstandungen Exzellent, die durch den Hauptautor jedoch gut argumentiert wurden, ist! Danke für diese Arbeit! --Austriantraveler (Diskussion)Wünsch dir was! 12:42, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Direkte Demokratie in Deutschland ist Verboten Bearbeiten

Allein die Allgemein Kandidatur zum Bundestag oder Landtag und so weiter ist Verboten. Es darf nur in Sperrbezirken abgestimmt werden, was sie als Wahlkreis dar stellen und das ist nicht Freizügig in Deutschland (nicht signierter Beitrag von 87.184.134.248 (Diskussion) 20:00, 14. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Grenzen der Direkten Demokratie in Deutschland Bearbeiten

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 20.01.2015 unter Hinweis auf den Vorrang des Grundgesetzes, konkret des Rechtsstaatgebotes, Grenzen der Direkten Demokratie in Deutschland aufgezeigt. Bis auf den Hinweis zum Vorrang des Grundgesetzes in der Einleitung findet sich dazu im Artikel nichts. Meiner Meinung nach vor dem Hintergrund der zunehmenden Instrumentalisierung von Bürgerentscheiden zur Durchsetzung von Einzelinteressen ein wichtiges Thema. (nicht signierter Beitrag von 79.229.31.201 (Diskussion) 14:03, 16. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 19:08, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Danke! Bearbeiten

Ein sehr schöner, sehr aufschlussreicher Artikel! Vielen Dank an die Ersteller! --217.9.49.1 12:14, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Stellung von Volksabstimmungen im Grundgesetz / Grundgesetz und Verfassung Bearbeiten

Zitat: "Für zwei Fälle sieht das Grundgesetz ein obligatorisches Referendum vor: erstens bei einer Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 GG, bei dem lediglich die wahlberechtigten Bürger in den betroffenen Gebieten stimmberechtigt sind, und zweitens bei der Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung (Art. 146 GG)."

Im letzten Teil, wurde eine falsche Forumulierung verwendet. Das Grundgesetz ist eine Verfassung, woran sich auch nicht zweifeln lässt. Die verwendete Formulierung ist daher einfach falsch. Wenn das hier nicht Wikipedia wäre, hätte ich gesagt, dass es von einem Reichsideologen stammen müsste. Ich hoffe sehr, dass der Fehler bald behoben wird, damit die Reichsideologen auch noch mit Wikipedia als "Beweis" "argumentieren".

Beste Grüße Die IP --79.201.133.127 19:49, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

=> Seh ich nicht so. Da liegt ihr leider objektiv falsch. Das GG ist eben KEINE Verfassung. Konstituierendes Merkmal einer Verfassung ist die Beschlußfassung des Volkes, eines jeden Bürgers also, und nicht die Setzung durch Besatzungsmächte oder das kleine, fremdgesteuerte Klübchen, das den ersten Entwurf geschrieben hat. Im GG selbst ist auch das so festgehalten (ua. Artikel 146). Ein weiteres zentrales Merkmal, wenn auch nicht konstituierend, ist die Verbriefung INDIVIDUELLER Rechte ad personam. Das GG ist weitgehend ein kollektivistisches Machwerk, das durch Regierung und Justiz ziemlich frei interpretiert werden kann. So läßt sich z.B. ALLES auf Artikel 1 zurückführen. Die "Würde" ist undefiniert (und undefinierbar) und kann somit berührt sein oder nicht - je nach Gusto. Reichsideologen finden immer einen Anker oder schaffen sich einen. Das muß man außer Acht lassen. (nicht signierter Beitrag von 193.158.100.19 (Diskussion) 12:16, 9. Mär. 2017 (CET))Beantworten

"(...) zu bewirken, kam Art. 146 GG bislang nicht zum Tragen. Unabhängig davon gebietet er aber weiterhin, dass eine umfassende Revision des Grundgesetzes oder die Ausarbeitung einer neuen Verfassung obligatorisch in einem bundesweiten Verfassungsreferendum bestätigt werden müsste."

Ich habe diesen Teil angepasst, da mit der Wiedervereinigung dieser Artikel nicht mehr zum tragen kommt gemäß Beschluss des Bundestages, leider gestaltet sich eine Quellenrecherche hier als schwierig.

Zudem habe ich den Satz folgenden Satz entfernt da es sich hier eindeutig um eine Meinungsäußerung handelt, wie man ihn aus dem Bereich der Staatsleugner kennt: "Unabhängig davon gebietet er aber weiterhin, dass eine umfassende Revision des Grundgesetzes oder die Ausarbeitung einer neuen Verfassung obligatorisch in einem bundesweiten Verfassungsreferendum bestätigt werden müsste."


Lieber User über mir, der Beitragsersteller hat schon Recht. Natürlich ist das deutsche GG eine Verfassung. Da ich Jurist bin, kenne ich mich nicht nur in dem Thema aus, sondern habe zum Glück auch Zugriff auf einschlägige Fachliteratur, um meine Aussagen zu belegen.

Eines vorweg: Es ist in Lehre; Literatur und Rechtssprechung nicht umstritten, dass das GG die deutsche Verfassung ist.

Zwar stimmt es, dass das GG ursprünglich nur als Provisorium gedacht war. In "Staatsrecht, 21. Auflage (Ekkehart Stein, Götz Frank), Mohr Siebeck" wird auf Seite 10 erklärt: "Die Ministerpräsidenten hofften noch auf die Möglichkeit einer gesamtdeutschen Lösung und wollten daher nur einer provisorischen Regelung für Westdeutschland zustimmen. Ihr provisorischer Charakter sollte sowohl in ihrer Bezeichnung als auch in dem Verfahren ihrer Verabschiedung zum Ausdruck kommen. Daher empfahl sie die Bezeichnung "Grundgesetz" an Stelle von "Verfassung", die Ausarbeitung durch Vertreter der Länder und die anschließende Annahme durch die Länderparlamente anstelle der Beschlussfassung durch eine verfassungsgebende Nationalversammlung.

Wie das deutsche GG vom Provisorium zur endgültigen, gesamtdeutschen Verfassung wurde, wird in "Kommentar zum Grundgesetz, 13 Auflage, Schmidt-Bleibtreu, Hofmann, Henneke (Hrsg.), Carl Heymanns Verlag" sehr gut erklärt: Im Abschnitt "III. Das GG als deutsche Verfassung" (Seite 25) wird zuerst in den Randziffern 93 bis 130 die historische Entwicklung vom "Besatzungsstatut" bis zum "Beitritt der DDR zum 3.10.1990, Herstellung der Verfassungseinheit" abgehandelt.

Daraufhin wird in Randziffer 131 erklärt: "Das Grundgesetz war zur endgültigen gesamtdeutschen Verfassung geworden und hatte seinen Übergangscharakter verloren."

Ein weiteres Beispiel ist "Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht" von Ipsen, Sechzehnte, überarbeitete Auflage, Luchterhand". Dort wird unter "§ 2 Das Grundgesetz als Verfassung Deutschlands" unter Randziffer 26 erklärt: "Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands (geworden)."

In diesem Lehrbuch auch von Randziffer 36 bis 40 im Abschnitt "III. Die zukünftige Verfassung Deutschlands" auf den Art 146 GG eingegangen. Dort ist zu lesen: "Die Diskussion, ob Art. 146 GG auch nach Vollendung der staatlichen Einheit den Weg zur Schaffung einer neuen Verfassung innerhalb eines Legalitätszusammenhangs offenhalten würde, ist - nach kontroverser Diskussion im Schrifttum - durch den verfassungsändernden Gesetzgeber selbst entschieden worden. Art. 146 GG wurde die Bestimmung hinzugefügt, dass das Grundgesetz "nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk" gelte, hat im übrigen aber seine frühere Fassung behalten, so dass es seine zeitliche Geltung nach wie vor begrenzt und die Möglichkeit eröffnet, dass eine neue Verfassung "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen" wird.

Dass das deutsche Volk nach Art. 146 GG eine neue Verfassung beschließen kann, bedeutet also gerade nicht, dass das GG keine Verfassung wäre, sondern nur, dass eine neue (!) Verfassung beschlossen werden kann, wenn das deutsche Volk dies will.

Zusammengefasst: Dies sind nur einige wenige Beispiele aus dem umfangreichen Schrifttum zur deutschen Verfassung, dem Grundgesetz. Es besteht in der rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung kein Zweifel darüber, dass das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist.


Zunächst: Mein Vorredner hat Recht. Grüße von einem Verfassungs- und Völkerrechtler, der an einer deutschen Universität sein Geld verdient. ;-) Ich würde im Satz schlicht ergänzen, dass eine Volksabstimmung dann notwendig ist, wenn das GG durch eine "neue" oder eine "andere" Verfassung ersetzt wird. Denn das Grundgesetz ist jedenfalls eine Verfassung. Konstituierendes Merkmal für eine Verfassung ist auch nicht, wie die IP zwei Beiträge über mir irrig annimmt, eine Beschlussfassung des Volkes. Im Gegenteil ist (und das bringt der entsprechende Artikel nebendrann halbwegs brauchbar zum Ausdruck, konstituierend für eine Verfassung schlicht ihr Wesen (materieller Begriff, Verfassung regelt die grundlegende Organisation eines Staates), sowie ggf. ihre formelle Entstehung, d.h. letztlich die (rechtstheoretische) Zurückführung auf die "Grundnorm" (vgl. v.a. Hans Kelsen). Dass aber eine Pflicht für jede Verfassung bestünde, auf einen Volksentscheid zurückzugehen, ist schlicht keine haltbare Behauptung. Es gibt auf der Welt Verfassung von Gottes Gnaden (unter welchem Namen auch immer "Gott" da gerade auftritt oder -trat), Verfassungen, die Königen oder Fürsten abgerungen wird (bestes Beispiel: England) und viele weitere Modelle. Einige davon sind nicht einmal vollständig aufgeschrieben und ebenso gibt es "Verfassungen", die über eine Menge verschiedener Gesetze und Dokumente verteilt sind, aber dennoch als "Verfassung" im Sinne der "grundlegenden Regelung der Organisation des Staates" angesehen werden.

Für Deutschland gibt es lediglich eine Regelung für eine künftige Verfassung. Das GG ist die Verfassung Deutschlands. Wenn es für Deutschland eine andere Verfassung als das GG geben soll, dann muss es eine Volksabstimmung geben. Im Übrigen ist sog. "herrschende Lehre" in der deutschen Rechtswissenschaft, dass eine Volksabstimmung über das Grundgesetz regelmäßig alle vier Jahre "mit den Füßen" stattfindet, nämlich bei der Bundestagswahl: Indem eine Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung sich genau so verhält, wie es im GG beschrieben ist, stimmt es dem GG offensichtlich zu.

Fazit: GG ist die Verfassung. Solange es keine neue Verfassung geben soll, die das GG ablöst, ist Art. 146 GG unwichtig. Art. 146 GG wird wichtig, wenn es eine neue Verfassung geben soll, die die alte Verfassung, also das GG, ablösen soll. Dann muss es eine Volksabstimmung geben. --93.221.170.192 16:49, 23. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

kleine Verbesserung zum Thema Grundgsetzt und Artikel 146 Bearbeiten

"(...) zu bewirken, kam Art. 146 GG bislang nicht zum Tragen. Unabhängig davon gebietet er aber weiterhin, dass eine umfassende Revision des Grundgesetzes oder die Ausarbeitung einer neuen Verfassung obligatorisch in einem bundesweiten Verfassungsreferendum bestätigt werden müsste."

Ich habe diesen Teil angepasst, da mit der Wiedervereinigung dieser Artikel nicht mehr zum tragen kommt gemäß Beschluss des Bundestages, leider gestaltet sich eine Quellenrecherche hier als schwierig.

Zudem habe ich den Satz folgenden Satz entfernt da es sich hier eindeutig um eine Meinungsäußerung handelt, wie man ihn aus dem Bereich der Staatsleugner kennt: "Unabhängig davon gebietet er aber weiterhin, dass eine umfassende Revision des Grundgesetzes oder die Ausarbeitung einer neuen Verfassung obligatorisch in einem bundesweiten Verfassungsreferendum bestätigt werden müsste."

Präzision nötig Bearbeiten

siehe: Diskussion:Volksgesetzgebung#Präzision nötig

postfaktische Lemma-Betitelung ?

--Über-Blick (Diskussion) 19:20, 26. Jan. 2023 (CET)Beantworten