Diskussion:Dienstgruppenleiter

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 176.94.48.75 in Abschnitt Überarbeiten (Beschreibung)

Überarbeiten (Beschreibung) Bearbeiten

Die Beschreibung einer DGL-Funktion mag ja für manche Dienststellen in Deutschland zutreffend sein, aber bestimmt nicht für solche in Nordrhein-Westfalen. Als Beispiel laufen die Notrufe ausnahmslos auf den Einsatzleitstellen auf. Die DGL dort werden bis A13 bewertet und mit Sicherheit nicht von einem Wachleiter vertreten. Die DGL der Polizeihauptwachen nehmen zum größten Teil völlig andere Tätigkeiten war, als in dem Artikel beschrieben und sind dem Leiter der Hauptwache oder Wache immer unterstellt. Der Artikel entspricht in keinster Weise der Realität und das Foto des Arbeisplatzes eines DGL zeugt von einer sehr ländlichen Sicht des polizeilichen Alltags.

siehe auch http://steel.twoday.net/stories/5204728/ --Qbi 13:55, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Beschreibung des DGL ist aufgrund der wandelnden Zeit sicher schon überholt. Mittlerweile gibt es in den meisten Polizeien der Länder die zweigeteilte Laufbahn, so dass der DGL im gehobenen Dienst angesiedelt ist. Selbst bei der dreigeteilten Laufbahn wie z.B. bei der Bundespolizei, wird der DGL im gehobenen Dienst mit A 12 bzw. A 13 dotiert. Der DGL ist verantwortlicher Polizeiführer seiner Dienstgruppe und leitet diese. Der Aufgabenbereich unterscheidet sich aufgrund der vielfältigen Aufgabengebiete und Orte der Polizeien.

Bei der Bundespolizei ist der DGL auch 1. Beurteiler seiner DG. Außerdem stehen ihm in seiner Aufgabenwahrnehmung noch ein v.DGL u. Gruppenleiter zur Seite. Dienstgruppenstärke bei der Bundespolizei (Flächeninspektionen) bis über 50 PvB. Stand 2009 (nicht signierter Beitrag von 84.182.234.67 (Diskussion) 16:17, 7. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Mir scheint, das der Erste Schreiber, selbst genannt Kubienziel, Tatsächlich Polizist ist ( auch wenn es nicht Nachgewiesen werden kann),.. zumindest ist alles Richtig.. und der Zweite hat überhaupt keine Ahnung,.. denn es hat sich nicht im laufe der Zeit geändert.

Das war schon immer so, das ganze mit der Aufgabenwahrnehmung,.. hat hierbei auch nichts mit den Verantwortungsbereich der Flächen,... in Quadratkilometern oder so zu tun zu tun, so etwas ist Quark.

Denn wieweit der Zuständigkeitsbereich,.. des jeweilig eingeteilten Polizisten ist,... wird auf "Ministerebene" entschieden.

Hat allerdings für denn Dienstgebrauch,.. nur Zweitrangig zu tun,... denn der Streifenwagen, wird im äußersten Fall,.. nicht an der Grenze stehen bleiben,... am besten Mitten auf der "Bahn",.. "Lampe aus erledigt"--176.94.48.75 01:02, 26. Nov. 2019 (CET) Gruß BanjoBeantworten