Diskussion:Bundeswaldinventur

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Markus Bärlocher in Abschnitt Inhalte und Ergebnisse

Wiederholung der Bundeswaldinventur

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Die Wiederholung der Bundeswaldinventur 2001/3 wurde nicht wegen der Wiedervereinigung notwendig, sondern sie soll alle 10 Jahre durchgeführt werden. --Typeidea 20:26, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Im BWaldG §41a(1) steht als letzter Satz: "Bei Bedarf ist die Inventur zu wiederholen." Die deutsche Wiedervereinigung war war eine wesentliche Begründung für den Bedarf, denn damit war die erste Bundeswaldinventur nicht mehr auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, wie es im ersten Satz des BWaldG §41a(1) steht. Es gibt bislang keine Festlegung für einen 10jährigen Turnus der Bundeswaldinventur.--HPolley 13:08, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Diese Information ist veraltet, vgl. BWaldG §41a (1): "Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Gesetzes (...) ist (...) alle zehn Jahre eine auf das gesamte Bundesgebiet bezogene forstliche Großrauminventur auf Stichprobenbasis (Bundeswaldinventur) durchzuführen." --84.160.70.174 18:29, 12. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich stimme dem Benutzer Typeidea vollkommen zu, und dessen Beitrag ist bereits fünf Jahre alt. Die Waldinventur 2001/3 war nicht wegen der Wiedervereinigung notwendig, sondern einzig wegen dem Bundeswaldgesetz sowieso längst überfällig. Der irreführende Satz in diesem Artikel sollte korrigiert werden. --Swisscott (Diskussion) 12:18, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Inhalte und Ergebnisse

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Was sind denn die Inhalte? Was waren die wichtigsten Ergebnisse? und wie haben sich diese verändert? Reicht denn unser Holz, um nachhaltig auf Pelletheizung umzustellen? Gruss, --Markus (Diskussion) 22:24, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten