Diskussion:Brandmelder

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Woelle ffm in Abschnitt Brandmelder
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Versicherungstechnische Fragen Bearbeiten

Wichtig wären Informationen inwieweit das Fehlen von Rauchmeldern ( bzw defekte, etwa leere Batterien) in Privatwohnungen, von Versicherungen genutzt werden können um sich im Schadensfall der vertraglichen Pflichten zu entziehen. ? 91.36.176.133 10:18, 23. Nov. 2007 (CET)HausbesitzerBeantworten

Die in einigen Bundersländern vorgeschriebenen Rauchwarnmelder dienen nicht dazu, Sachwerte zu schützen, sondern Leben zu retten. Sollte es bei einem Wohnungsbrand zu Verletzten oder gar Toten kommen und es war trotz Vorschrift kein funktionsfähiger Rauchwarnmelder installiert, kann voraussichtlich der Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden. Meines Wissens gibt es dazu in Deutschland aber noch keine Präzendenzfälle. Auf die vertraglichen Pflichten der Sachversicherungen sollte das Vorhandensein von funktionsfähigen Rauchwarnmeldern nach meinem Verständnis aber keinen Einfluß haben, da diese nicht dem Sachschutz dienen.
Diese persönliche Interpretation in den Artikel einzubauen wäre verfrüht. --TdL 10:56, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Wer überprüft denn behördenseitig die Übereinstimmung mit der Landesbauordnung, also bei der Bauabnahme das Vorhandensein und später im Betrieb die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder? Der Schornsteinfeger? Dann käme im Versicherungsfall von Personenschäden doch auch diese Person/Behörde als Haftender in Betracht, oder? --Emil Bild 17:50, 13. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Da die Landebauordnungen keine Anforderungen an Rauchwarnmelder stellen, lassen sich auch keine Kriterien überprüfen. Es ist also auch nicht möglich, Rauchwarnmelder bei der Bauabnahme 'abzunehmen'. Lediglich das Vorhandensein lässt sich feststellen. Es wird daher versicherungsrechtlich auch nicht möglich sein, Versicherungsleistungen bei fehlenden oder nicht funktionierenden Meldern zu verweigern. Ich verweise hierzu auf die Literaturangabe im Artikel.-- 193.109.238.130 14:53, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Laut eines Artikels des Mannheimer Morgens vom 18.12.2009 wird in neuen Verträgen auf die gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften verwiesen. Wenn also in der Landesbauordnung Rauchwarnmelder vorgeschrieben sind, könnten die Versicherungen versuchen, bei fehlenden Rauchwarnmeldern den Versicherungsschutz zu verweigern! Ob das aber wirklich zulässig ist, wird sich wohl erst mittels mindestens einem Gerichtsverfahren durch mehrere Instanzen hindurch klären lassen... -- TdL 11:44, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die Allianz-Versicherung zumindest hat das richtig erkannt und schränkt den Versicherungsschutz nicht ein. Zitat: "Wenn ein Rauchmelder Alarm meldet, brennt es meistens schon." [...] "Ein Rauchmelder soll nicht vor Sachschäden schützen, sondern Menschenleben retten. Daher wird die Allianz deutschlandweit auch bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht den Versicherungsschutz in vollem Umfang bieten." https://www.allianzdeutschland.de/news/news-2012/16-08-12-allianz-gewaehrt-versicherungsschutz-bei-verstoss-gegen/
Interessant könnte werden, welche Probleme auf einen Vermieter zukommen, der seine vermietete Wohnung nicht mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet hat. Sollte ein Mieter bei einem Brand zu Schaden kommen, kann ich mir gut vorstellen, dass der Staatsanwalt die Montage- und Wartungsberichte genau anschauen will. --Larsind (Diskussion) 23:27, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Hier ist noch ein interessanter Link, aus dem hervorgeht, dass es ohne Rauchwarnmelder Probleme mit dem Versicherungsschutz geben könnte: http://www.mein-finanzbrief.de/finanzinfo/rauchwarnmelder.htm --TdL (Diskussion) 11:48, 25. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Rauchmelderpflicht Bearbeiten

  • Können Behörden kontrollieren, ob der Rauchmelderpflicht nachgekommen wird? Die Antwort sollte erwähnt werden.
  • Was passiert bei Verstößen gegen die Rauchmelderpflicht? Bußgeld, Verlust des Versicherungsschutzes? Das könnte auch geklärt und erwähnt werden.

--84.161.211.46 21:34, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Diese Fragen können momentan noch nicht abschließend beantwortet werden, bislang sind mir jedenfalls keine Informationen bekannt. Man wird hierzu vermutlich auf das erste Gerichtsurteil warten müssen. Und das auch erst dann, wenn es irgendwo gebrannt hat, es Tote oder Verletzte gab und und im Nachhinein festgestellt wurde, dass keine Rauchwarnmelder installiert waren. Bis dahin könne nur Vermutungen abgegeben werden, und die haben in der Wikipedia nichts verloren. --TdL 10:54, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten
selbstverständlich können die abschließend beantwortet werden. Die Unverletzlihckeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz gedeckt und kann NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN und dann auch nur durch EINZELRICHTERLICHEN BESCHLUSS außer Kraft gesetzt werden. Was wir hier erleben, ist die Übernahme von Stasimethoden durch die aktuelle Regierung, wen wunderts. Und wen wunderts, dass die Piraten einen Höhenflug erleben. Gruß von einen neuem Piratenmitglied. --79.221.94.46 14:01, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Dein Grundgesetz auf Unverletzlichkeit der Wohnung kann ich als Einsatzleiter der Feuerwehr bei einem Brand einfach aufheben und Deine Wohnung zum Löschen betreten (lassen). Dein Grundrecht auf Eigentum setze ich ebenfalls außer Kraft, wenn ich beispielsweise das Wasser aus Deinem Swimmingpool zum Löschen benötige. Solltest Du mir bei einem Einsatz dann nervend zwischen den Füßen herumlaufen kann ich das Grundgesetz auf "Freiheit der Person" aufheben und Dir einen Platzverweis (sogar aus Deiner Wohnung/Deimen Grundstück) aussprechen. Und das geht alles OHNE richterlichen Beschluss, weil es so in einem Gesetz steht. Und jetzt komm mal wieder runter von Deinen "Stasi"-Vorstellungen. Jiver (Diskussion) 18:30, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Im Brandfall ja, aber nicht davor. Es ist ja auch schon allerhand, wenn die Kaminkehrer aktuell rumlaufen und jeden einzelnen Ofen mit Nennleistung registrieren. Und als einsatzleiter bist sowieso müßig, kostete meinem Vater 10.000 von Euro, weil die Versicherung noch einen Restwert feststellte, der leider nicht mehr verbrannte, aber ebenso nutzlos ohne den Rest war. auf alle Fälle ist die Rauchmelderpflicht überall bei der FDP auf dem Mist gewachsen, wahrscheinlich wieder, um irgendwelchen klammen Spezeln aus der patsche zu helfen (nicht signierter Beitrag von 93.207.161.31 (Diskussion) 22:27, 21. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Der Kaminkehrer läuft bei mir nicht durch die Wohnung, weil er Zutrittsverbot hat (ausser Heizungskeller zur Prüfung des Abgaswertes. Bekomme dafür keinen Feuerbescheid, aber damit kann ich leben.) Und dem vorlauten Feuerwehrhäuptling sei gesagt, dass er sich gegebenenfalls eine blutige Nase holt, wenn er da unnütz aktiv wird. Wie schon ausgeführt, wenns brennt, brenen lassen sonst hat man mit der Versicherung Scherereien und durch das Löschwasser ist noch mehr kaputt als durchs Feuer, weil das Löschwasser auch durch die Decke die unteren Wohnungen versaut. Leute aus der Wohnung holen und gut sein lassen, verraucht ist sowieso schon alles und das Feuer hört in modernen Wohnblocks von selber auf, wenn nichts brennbares mehr da ist.----Dieter Börner (Diskussion) 12:40, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten

In der Tabelle steht für Rheinland-Pfalz, die Pflicht gelte nur für Neu- und Umbaubauten. Im zitierten Text unter der Tabelle und in der entsprechenden Landesbauordnung finde ich jedoch keinen solchen Hinweis. --Animiertes Fleisch (Diskussion) 16:56, 18. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das ist auch ein Auszug aus der Landesbauordnung und soll ein Beispiel für die Formulierung sein. Möglicherweise stehen die Fristen nicht in der Landesbauordnung selbst, sondern werden in einem anderen Gesetzestext veröffentlicht. --TdL (Diskussion) 10:02, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Die Frist ergibt sich aus der Vorgehensweise der Gesetzgebung. Die Änderung der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz wurde am 4. Juli 2007 im Landtag verabschiedet. Da wurde der letzte Satz im Absatz 8 aufgenommen ("Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend auszustatten"). Inkraft trat das dann am 12. Juli 2007, also ein Tag nach Verkündigung im “Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz” am 11. Juli 2007. --Andybopp (Diskussion) 09:50, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

zu Niederösterreich z.Z. gibt es m.W.n. keine Pflicht für Rauch/Brandmelder in Wohnungen von Ein-/Zweifamlienhäusern. Hab jedenfalls nichts gefunden/gehört. --Hannes 24 (Diskussion) 18:42, 19. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Funktionsprüfung Bearbeiten

Unter "Probleme mit Rauchwarnmeldern" wird angeschnitten, dass von einem Test mit Zigarettenrauch abzuraten ist. Trotzdem bleibt das Thema Funktionsprüfung im privaten Bereich größtenteils offen. Eine Batterie kann am ersten Tag einer Urlaubsabwesenheit zur Neige gehen. Ist nach 3 Wochen Urlaub noch irgendetwas von diesem Rauchmelder zu hören? Auch die Vertrauenswürdigkeit von Testknöpfen ist fraglich. Bei einem älteren Modell von Siemens wurde mechanich eine reflektierende Fläche in den Strahlengang geschwenkt. Die Elektronik "wusste davon nichts" und wurde somit realitätsnah geprüft. Modernere Rauchmelder haben einenn elektrischen Knopf, von dem ich nur hoffen kann, dass er nicht nur die Batteriespannung auf die Sirene gibt während die Elektronik schon längst ausgefallen ist. --77.22.66.50 11:41, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Gemäß der DIN EN 14604 muss ein Rauchwarnmelder eine Prüfeinrichtung besitzen, mittels der "Rauch in der Messkammer mechanisch oder elektrisch simuliert werden kann". Das ist in der Regel der genannte Knopf, auf den man drückt und dann einen Alarmton hört, wenn alles in Ordnung ist. Dass hier eine sinnvolle Simulation stattfindet, wird z.B. durch den VdS geprüft ist am Prüfzeichen zu erkennen. Mechanische Prüfungen sind meines Wissens bei den gängigen Rauchwarnmeldern nicht üblich, da dies technisch aufwendig ist und den Preis deutlich erhöhen würde. Eine Batterie entleert sich bei einem sonst funktionierenden Rauchwarnmelder auch nicht innerhalb von drei Wochen vollständig, die Warnung wird also nach dem Urlaub noch zu hören sein. Durch die Norm vorgeschrieben sind mindestens 30 Tage. --TdL (Diskussion) 10:58, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Vielen Dank! Dann bin ich ja beruhigt. Vielleicht ein paar Kernaussagen in den Artikel einbauen oder ist ein allgemeines Interesse nicht gegeben? In einer von Skandalen, Skandälchen und Verschwörungstheorien geprägten Zeit mit zunehmender Rauchmelderpflicht halte ich meine Fragen für naheliegend. --77.22.66.50 20:42, 21. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Welche Informationen genau würdest du gerne eingebaut sehen? Mir fehlt anscheinend auch die Fantasie für Verschwörungstheorien zum Thema Rauchmelder-Prüfung. Vielleicht kannst du uns dazu erhellen, damit diese Theorien gezielt aus der Welt geschafft werden können. --TdL (Diskussion) 13:43, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Mal ins Unreine gesprochen (und aus deiner Antwort zusammengefaßt): 1) Die Batteriekapazität wird von der Elektronik regelmäßig geprüft und ggf. erfolgt eine Signalisierung. Da eine Batteriewarnung entsprechend Norm mindestens 30 Tage lang hörbar sein muss, besteht sie aus kurzen Signaltönen und nicht aus dem Alarmton für Brände. Die Batteriewarnung aktiviert eine möglicherweise vorhandene Vernetzung mehrerer Rauchmelder nicht. (ist doch so, oder?) 2) Mit einem Prüfknopf kann eine Funktionsprüfung durchgeführt werden. Mit dem VdS-Prüfzeichen ist sichergestellt, dass der Prüfknopf eine technisch sinnvolle Simulation abruft. (Empfehlung in welchen Zeitabständen man den Knopf drücken sollte?) 3) Zuletzt fällt mir noch ein, dass manche Rauchmelder ganz ohne Batterie nicht mehr montiert oder geschlossen werden können. Wider dem Vergessen eine neue Batterie besorgen zu wollen. --77.22.66.50 12:36, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Zu dieser disk - where is her the message ??? - ich glaube dies ist eine Frage nach urbaner Meinung eines Benutzers vom Lande Achim Berg (Diskussion) 23:07, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht woher die Info kommt, dass die Heimraumelder einen Prüfknopf haben müssen. Denn ich kenne zwar die EN nicht, habe aber selbst genormte ohne Knopf - siehe auch http://www.rauchmeldershop.at/FlammEx-Rauchmelder/Fire-Angel/ gibts nirgends einen Prüfknopf. Es stimmt dass bei fast leerer Batterie, ein Warnton mit einem Piep so alle Minuten kommt (nicht gemessen ;-) --K@rl 00:09, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten
zur Info [1] Achim Berg (Diskussion) 11:00, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten
K@rl - Ich weiß nicht, welchen Melder genau du hast, aber auf der von dir genannten Webseite haben alle Rauchwarnmelder eine Prüftaste bzw. eine Alarm-Stopp-Taste mit der gleichen Funktion. Schau dir deinen Melder vielleicht nochmal genauer an, oftmals wird einfach das gesamte Gehäuse gedrückt, auf den Abbildungen scheint die Taste aber immer in der Mitte zu sitzen. --TdL (Diskussion) 08:52, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten
@77.22.66.50: Prinzipiell ist das so wie von dir zusammengefaßt. Die technische Durchführung, die Prüfabstände, die Batteriemontage bzw. Kapazität und die Funkweiterleitung werden aber von jedem Hersteller anders umgesetzt bzw. empfohlen. Das muß dann schon in der jeweiligen Anleitung nachgelesen werden und gehört nicht notwendigerweise in den Artikel, der ohnehin schon etwas unübersichtlich geworden ist. --TdL (Diskussion) 08:59, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

ICD-Graphiken zu Brandtoten Bearbeiten

Hierher kopiert von der Diskussionsseite von Heimschützenzentrum, damit sich noch andere User beteiligen können.

Es wurden zwei neue Statistik-Graphiken unter Brandmelder#Rauchwarnmelderpflicht_in_Deutschland eingetragen. Aus deren Legende geht leider nicht hervor, was dort überhaupt dargestellt ist. Mit "X00", "X02" etc. kann niemand etwas anfangen. Falls du die Bedeutung dieser Parameter kennst, kannst du diese bitte in einer überarbeiteten Graphik nachtragen? Danke! Kommt von dir keine Reaktion hierauf, werde ich die beiden Graphiken mangels Relevanz für den Artikel leider löschen müssen. --TdL (Diskussion) 09:26, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

hi Tdl! also X00 und so bezieht sich auf den ICD-10 Kapitel XX, was sowohl aus dem Datei-Namen als auch aus der Bildbeschreibung hervorgeht, so dass du es auch selbst im Artikel deinem Gutdünken nach verändern könntest... ich habe es jetzt einmal ergänzt... --Heimschützenzentrum (?) 11:49, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten
hier findet sich das, was die WHO dazu schreibt: http://apps.who.int/classifications/icd10/browse/2010/en#/X00 soll das auch im Artikel verlinkt werden oder findet man das selbst? --Heimschützenzentrum (?) 12:28, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ich habe es jetzt verstanden. Allerdings habe ich noch zwei Probleme mit den Graphiken:

  • Die Bedeutungen der Codes findet man erst, wenn man einem externen Link in einem anderen Artikel folgt. Das ist nicht der Sinn der Wikipedia, es sollen Informationen, die zum Verständnis der Artikel benötigt werden, auch in der Wikipedia zu finden sein. Könntest du die jeweilige Bedeutung nicht in die Legende hineinschreiben?
  • Mir ist nicht klar, was mit diesen beiden Graphiken überhaupt ausgesagt werden soll. Welcher Teil des Textes wird hiermit verdeutlicht, über die anderen Graphiken hinaus? Die Aufteilung der Todesarten würde ich aus weiteren Gründen sogar anzweifeln, das ginge aber zu weit.

Wie kann das verbessert werden? --TdL (Diskussion) 13:09, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

1. das wär zuviel Text für die kleine Legende... 2. es ist auch nicht so erheblich wofür z B X00 genau steht... 3. wichtig ist, dass man die Verschiebung von X00 nach X09 seiht, und dass man sieht, dass es nich besser wird... 4. letzteres ist zentrales Thema in dem Abschnitt (z B ist in den USA im gleichen Zeitraum der gleiche Rückgang wie in der B.Rep.Deut zu sehen...)... --Heimschützenzentrum (?) 13:21, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Zu 1. gebe ich dir recht. Deine Argumentation von 2 und 3 verstehe ich aber nicht. Wenn man nicht weiß, wofür X00 steht, ist es auch unerheblich, dass eine Verschiebung nach X09 stattfindet, denn die Bedeutung davon ist unklar. Davon abgesehen halte ich diese Unterteilung sowieso für fraglich, die Verschiebung kann auch an einer unterschiedlichen Erhebung der Daten bzw. deren Klassifizierung liegen. Daher würde ich diese Graphiken wieder löschen. Anscheinend geht es dir aber eher darum, darzustellen, ob die Zahl der Brandtoten und die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht miteinander korrelieren. Dies lässt sich aus deinen Graphiken weder belegen noch beweisen. Auch daher würde ich die Graphiken wieder löschen.

Es soll in der Wikipedia keine Theoriefindung stattfinden, siehe Wikipedia:Keine Theoriefindung. Wenn du also belegbare Beweise hast, und damit meine ich nicht die Interpretation von Statistiken einzelner Bundesländer, dann schreibe doch einen eigenen Unterabschnitt mit Links auf externe Quellen.

Gibt es noch andere Stimmen hierzu? --TdL (Diskussion) 08:59, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten

1. nocheinmal: zentrales Thema in dem Abschnitt ist die Einführung der Rauchmelderpflicht und der Rückgang der Rauch-/Feuer-/Flammen-Toten... über die Ursachen für einen Anstieg/Rückgang spekulieren weder der Text noch die Grafiken noch die Legenden (nur der Staat und seine Feuerwehrleute tun das...)... 2. dass die Bedeutung der ICD-10 Codes sich gewandelt hat, ist wohl eher ausgeschlossen... da würd ich eher glauben, dass die Ärzte sich vertan haben, um es der Politik recht zu machen... --Heimschützenzentrum (?) 11:43, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Die ICD-Codes haben sich natürlich nicht verändert. Aber es ist für mich wahrscheinlicher, dass hier andere Personen und/oder nach anderen Vorgaben die Brandtoten klassifiziert haben. Anders lassen sich die starken Veränderungen zwischen den Klassen bei gleicher Gesamtzahl von einem Jahr zum anderen nicht glaubwürdig erklären (Ockhams Rasiermesser). Jedenfalls glaubwürdiger als durch die Auswirkung der über mehre Jahre stufenweise durchgeführte Einführung von Rauchmeldern bei einem Bruchteil der Bevölkerung (die in Gebäuden der Wohnbaugesellschaften). Eine weitere Erklärung für die sprunghaften Änderungen wäre noch die zu niedrige Fallzahl pro Jahr. Aber auch das ist dann ein Argument gegen die Verwendung dieser Graphiken.

OK, es bleibt also bei meiner Frage, was sollen diese Graphiken ausdrücken, welchen Erkenntniswert bringen sie dem Leser? Wir sind uns ja anscheinend einig, dass wir hier nicht spekulieren wollen und sollen und das den Politikern etc. überlassen, die ja bekanntermaßen geübter darin sind. Die Graphiken in der Wikipedia sollen Aussagen aus dem Text verdeutlichen oder verbildlichen, und das sehe ich nach dieser Diskussion noch immer nicht. --TdL (Diskussion) 14:16, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten

versteh ich den Abschnitt irgendwie falsch? es geht da doch insbesondere um die Anzahl der Rauch-/Feuer-/Flammen-Toten pro Jahr und pro Land... und genau das stellen doch die beiden Bildchen dar... bloß eben für zwei Bundesländer... ich hab's sogar in den richtigen Unterabschnitt einsortiert... :) --Heimschützenzentrum (?) 18:04, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ich denke, diese Diskussion führt nicht weiter, wenn sich sonst niemand dafür interessiert und beteiligt. Dann lassen wir die Graphiken jetzt halt drin, obwohl ich sie nach wie vor für sinnlos halte. --TdL (Diskussion) 08:56, 21. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Es ist absolut nicht zielführend, hier in der Diskussion die Legende der Grafiken zu erläutern. Wenn die Bilder drinbleiben sollen, muss die Anleitung zum Lesen im Artikel stehen - im Klartext. In der jetzigen Form sind die Bilder nicht hilfreich, sondern irreführend und sollten raus. Was die Interpretation betrifft: Wir betreiben hier keine Forschung und keine Mutmaßungen. Entweder gibt es Quellen, die die Interpretation liefern, oder wir müssen darauf im Artikel verzichten. Bis diese Frage geklärt ist, nehm ich die Bilder erst mal raus. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 20:32, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Deutscher Rauchmeldertag Bearbeiten

Der deutsche Rauchmeldertag wird erwähnt, ja das Lemma leitet sogar auf diese Seite/Abschnitt weiter. Zu dieser Einrichtung selbst ist auch bei den Initiatoren-Webseiten recht wenig Info zu finden - jedenfalls derzeit nicht genug, um eine eigene Wikiseite zu rechtfertigen. Die bisherigen Tage scheinen gewesen zu sein: 13.03.2009, 13.08.2010, 13.05.2011, 13.04.2012, 13.09 oder 13.12.2013?, 13.06.2014 und für 2015 konnte ich ich keinen Termin ergooglen. Scheint mir insgesamt eine weitgehend unbekannte und somit eher zweifelhafte Einrichtung zu sein. Aufgrund der wenigen Quellen und Infos zu Veranstalter und Hintergrund bin ich mir nicht mal sicher, ob eine Erwähnung unter dem Lemma Brandmelder gerechtfertigt ist. ---- mhi Noch Fragen? 13:28, 29. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Meines Wissens werden diese Infoveranstaltungen von den lokalen Feuerwehren organisiert, einen übergeordneten Veranstalter gibt es da wohl nicht. Das könnte der Grund dafür sein, dass sich nur in Online-Seiten der Lokalzeitungen etwas dazu finden lässt. --TdL (Diskussion) 08:46, 30. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Was ist ein Brandmelder? Bearbeiten

Eine Frage bleibt offen: Was ist ein Brandmelder? Nun ja, wie der Name schon sagt, aber weit unten wird erklärt, dass Rauchwarnmelder im Gegensatz zu Rauchmeldern eine Sirene oder auch zusätzliche Signalgeräte eingebaut haben. Jetzt frage ich mich ob Brandmelder nur dann Brandmelder sind, wenn sie eine externe Signaleinrichtung auslösen oder sonstwie anders als durch eine eingebaute Sirene warnen? --Diwas (Diskussion) 22:31, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Genau das. Brandmelder sind Teil der Brandmeldeanlage, für die Auslösung des wie auch immer gearteten Alarms bzw. der Signalisierung ist die zugehörige Brandmelderzentrale zuständig. Der Einleitungssatz ist hierzu etwas uneindeutig, da auch noch die historische Verwendung des Begriffes abgedeckt werden soll. --TdL (Diskussion) 16:55, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Vielleicht kann man in der Einleitung etwa schreiben: Diese Melder lösen den Alarm in einer Brandmeldeanlage aus, im Gegensatz dazu haben Warnmelder eingebaute Sirenen, mit denen sie eigenständig Alarm geben.

oder den Satz über den Sinn integrieren: Diese Melder lösen den Alarm in einer Brandmeldeanlage aus, um Personen innerhalb eines Gebäudes zu warnen und zu wecken, Maßnahmen zur Brandbekämpfung einzuleiten und, zum Sach- und Personenschutz, meist zuständiges Sicherheitspersonal oder auch die Feuerwehr zu alarmieren. Im Gegensatz dazu haben Warnmelder eingebaute Sirenen mit denen sie eigenständig Alarm geben, vor allem, um gefährdete Personen zu warnen und zu wecken. --Diwas (Diskussion) 21:37, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Überarbeiten.... Wikipedia als Ratgeber? Bearbeiten

Im Abschnitt Brandmelder#Installation in Wohnräumen werden lauter Hinweise gegeben was man tun sollte und was "richtig" ist. So " sollte in jedem Geschoss ", "Küche und Bad können ...", sollte dieser zwischen 30 und 50", "Anstreichen des Rauchmelders mit Farbe muss..." (auch gleich noch in fett, womit der Ratgeber perfekt wird) ... - WP will aber ausdrücklich kein Ratgeber sein (Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist.
Leider ist das ganze auch weitgehend quellenlos (außer einer Seite der Gother-Versicherung; unten rechts gibts dann auch direkt den link um einen Berater zu finden .oO )
ich würde mich freuen wenn jmd. fachkundiges das mit guten quellen überarbeiten könnte.
...Sicherlich Post 17:03, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Rauchmelder - Rauchwarnmelder Bearbeiten

Ich finde nicht den Unterschied zwischen Rauchmelder und Rauchwarnmelder bzw. wie gibt der Rauchmelder seine Messung weiter, wenn nicht durch Signalton? Oder habe ich da was überlesen? --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 09:15, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Rauchmelder ist der Oberbegriff. Alle Rauchwarnmelder sind Rauchmelder, aber nicht alle Rauchmelder sind Rauchwarnmelder. Letztere zeichnen sich wie im Artikel beschrieben dadurch aus, dass sie eine eigene Hupe o.ä. "an Bord" haben. Bei Rauchmeldern, die per Kabel oder Funk mit der Brandmelderzentrale verbunden sind, entscheidet diese ob und wie alarmiert wird. In der Regel steuert sie von den Rauchmeldern unabhängige Sirenen an und alarmiert die Feuerwehr. --TdL (Diskussion) 11:20, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Wäre schön, wenn das auch im Artikel ständ. --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 11:53, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Beide Begriffe sind Synonyme für die Version mit akustischem Alarm. Die Geräte für Brandmeldeanlagen nennt die Fachwelt Rauchschalter, denn sie schalten ja nur ein Signal. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 17:12, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Auch hier ist die aussage, dass Rauchschalter Rauchmelder sind schlichtweg falsch. Warum schreibt man das, wenn sogar im verlinkten Artikel was ganz anderes steht? Rauchschalter sind Geräte für das Schließen von Türen mit Feststellanlage bei Branderkennung. --Janui 13:37, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Rauchwarnmelder: schwammige gesetzliche Anforderungen Bearbeiten

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“[36]

Was heißt das? Steht in der Norm eine exakte Zeit, oder ist es Richtern überlassen fallweise festzustellen, was "frühzeitig" bedeutet?

Normen sind leider nicht kostenlos einsehbar. Weiß hier jemand, ob in der Norm was über die Reaktionszeit der Rauchwarnmelder steht?

Ein batteriebetriebener Rauchmelder mißt garantiert nicht kontinuierlich, das würde zu geringer Lebensdauer der Batterie führen. Die Elektronik verbraucht während der optischen Messung relativ viel Strom, im Standby sehr wenig. Wenn eine Messung 1 Millisekunde dauert, und man einmal pro Sekunde mißt, hat man den Batterieverbrauch um fast Faktor 1000 reduziert, ohne menschlich wahrnehmbare Verzögerung der Warnung. Mißt man im Minutenabstand, spart man nochmal Faktor 60 mehr Strom, aber die Rauchwarnung kann bis zu einer Minute verzögert werden. Reicht eine Messung alle 5 Minuten? Wohl eher nicht, da könnte die Wohnung schon vollgequalmt sein, bevor die Warnung kommt.

Batterieverbrauch ist kein großes Problem bei wechselbaren Batterien, aber bei teuren festeingebauten nicht wechselbaren Langzeitbatterien soll natürlich der Rauchmelder z.B. 8 Jahre funktionieren, und da wird wohl die Zeit zwischen den Messungen deutlich gestreckt. 213.157.0.100 11:53, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bezweifle, dass irgendwo exakt definiert ist, wie die Begriffe zu verstehen sind. Eine zu präzise Vorgabe ist oft nicht praxisgerecht. Ein originalverpackter Brandmelder im Wäscheschrank wird die Vorgaben eher nicht erfüllen.
Ziel ist es, Brände möglichst früh zu endecken, damit sie rasch gelöscht werden können und der Schaden möglichst gering ist.Falls doch was passieren sollte, wird es um die Haftungsfrage gehen: War die Montage sachgerecht? Hätte ein an anderer Stelle montierter Brandmelder den Schaden verhindern oder zumindest mindern können? Haben die Mieter den Vermieter auf eine falsche Montage hingewiesen? Usw.
Wenn hier Bedenken aufkommen, könnte es Probleme geben, z.B. Teilschuld oder Schadenersatzpflicht. Das muss dann aber das Gericht entscheiden.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:33, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe mich etwas sachkundiger gemacht.
Der Verband deutscher Sachversicherer hat über die Norm hinausgehende Anforderungen: | VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder. Darin wird u.a. eine festeingebaute, nicht leicht wechselbare Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer verlangt.
Im Datenblatt eines veralteten Chips (nicht für Neuentwicklungen) fand ich Zeiten:
Alle 10sec Prüfung auf Rauch, alle 46 Sekunden Selbsttest, alle 86 Sekunden Batterietest, 9-Minuten Timer für reduzierte Empfindlichkeit. Wenn man einen Alarm abschalten möchte, schaltet man diesen Timer ein. Der gewährleistet automatische Wiedereinschaltung des Alarms. :: | CMOS Low Voltage Photoelectric Smoke Detector ASIC with Interconnect and Timer Mode 213.157.0.100 15:12, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Fehlalarm Bearbeiten

Gibt es statistische Daten und Analysen zu Fehlalarmen bei Rauchmeldern? Der Aufwand, der durch einen falschen Alarm verursacht wird, ist enorm, wenn man bedenkt, dass ein länger anhaltendes, lautes Signal zu nötigen Evakuierungen und entsprechendem Panikverhalten führt. Gerade bei älteren und kranken Personen. Wer kommt für das Chaos, das z. B. in einem 10-Parteien Haus eintreten kann, auf, bloß weil es eine (vergleichsweise) kleine technische Fehlleistung des Rauchmelders, die jedoch zeitlich länger anhalten kann, gibt? --87.184.154.148 10:21, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Von welcher Art Brandmeldern und von welchem Land sprichst du? --K@rl 11:54, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich spreche von normalen Rauchmeldern, die größtenteils in normalen Wohnungen installiert sind. Von welchem Land ich spreche? Sicher nicht von Papua-Neuguinea. Ich spreche von Deutschland. Warum meldest du dich, wenn du nichts konstruktives zu schreiben hast? Sorry, deine Fragen sind weder intelligent, noch informativ oder ironisch und wirken einfach nur überheblich. Eine Diskussion sieht anders aus. --87.184.154.148 12:16, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Also von Heimmeldern und nicht solchen, die nach außen melden. Weil du scheinbar den Artikel nicht genau gelesen hast und wir hier nicht nur deutsche sind - und eben Deutschland nicht der Nabel der welt ist auf deine komische Frage. --K@rl 12:59, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ja, von mir aus auch Heimmelder genannt. Geht, glaube ich, aus meiner "komischen" Frage aber auch hervor. Ich wollte dich als Österreicher auch gar nicht beleidigen, aber bei solchen Fragen, die im Stil "wovon sprichst du eigentlich?" und "was willst du?" geschrieben sind, wird man spitzhörig und leicht angefressen, da sie so von oben herab gestellt wirken. Man kann sowas schnell in den falschen Hals bekommen. Entschuldigung. Ich sehe jetzt, dass deine Frage ernsthaft gemeint ist. Und jetzt noch mal zum Thema: Gibt es Statistiken zu Fehlalarmen? Denn sollten z. B. 30% der ausgelösten Alarme falsch sein, so stellt es den Sinn von Rauch/Heimmledern doch in Frage.--87.184.154.148 13:44, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Von den Heimmeldern kann ich mir ehrlcih gesagt nicht vorstellen, da diese ja eben nirgends hingemeldet und damit aufgezeichnet werden. Es ist sicher auch nicht möglich, wieviele Brände sie gemeldet haben. Meines Wissens kannst du nur feststellen, wie es in Großbritannien war, die Todesopfer in bestimmten Zeiträumen feststellen wo sie nicht und wo sie schon vorgeschrieben waren. Das ist natürlich auch mit Vorsicht zu genießen, da sich im selben Zeitraum auch andere Faktoren, wie Brandschutzvorschriften ändern können. Ich selbst kann sie aus eigener Erfahrung aber nur 100 % empfehlen. --gruß K@rl 17:56, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Die Frage der IP halte ich für relevant und im Artikel unbeantwortet. Genaus das fehlt für einen exzellenten Artikel. Anekdotisch: Bei billigen Rauchmeldern sind Fehlalarme häufig und bei teuren kommen sie auch vor. Gute Erfahrungen habe ich dagegen mit Pyrexx und Hekatronik gemacht. Alex42 (Diskussion) 13:10, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Gehörschutz Bearbeiten

Es gibt Berichte von Hörschäden nach Wartung derartiger Melder. Man sollte sich diesen meines Erachtens daher nicht ohne Gehörschutz auf kurze Distanz nähern. Gibt es da Quellen? (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:D518:2060:65CF:7563:FBDF:AA02 (Diskussion | Beiträge) 11:15, 29. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Wenn es Berichte gibt, dann sind dies die Quellen. Wenn diese Berichte nicht zu finden sind, dann lautet die Antwort auf deine Frage nein. --TdL (Diskussion) 14:00, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Unterschied "Rauchwarnmelder" zu "Rauchmelder" (Kopie) Bearbeiten

Dies ist eine Kopie eines Disk.-Beitrags von Benutzer:Tom Tom auf meiner Disk.-Seite. Ich bin der Meinung, dass das Thema auch für andere am Artikel "Brandmelder" interessierte Autoren und Leser von größerem Interesse sein könnte und antworte deswegen hier.--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 06:50, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Unterschied "Rauchwarnmelder" zu "Rauchmelder"
Hallo Bestoernesto, ich habe eben Deine Änderung bei Rauchmeldern zurückgesetzt, da es tatsächlich diesen Unterschied zwischen autarken "Rauchwarnmeldern" (Heimrauchmeldern) und Rauchmeldern für die Indutrie gibt, die i.d.R. an eine Brandmelderzentrale angeschlossen sind. VG Tom Tom (Diskussion) 08:49, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Tom Tom, ich gehe mal davon aus, dass dein Revert betreffend Unterschied "Rauchwarnmelder" zu "Rauchmelder" von dir auch nur für diesen Punkt angedacht war, während das gleichzeitige Revertieren meiner fünf vorhergehenden Bearbeitungen nur ein Versehen deinerseits war.
Nun zum Thema: Unterschied "Rauchwarnmelder" zu "Rauchmelder" :
Das können wir nicht so stehen lassen ohne zu riskieren, dass die Wikipedia-skeptische Fraktion dies als weiteres Beweis-Beispiel dafür in ihre Sammlung aufnimmt, was bei WP für einen Unsinn geschrieben wird. Das Wort "Rauchmelder" dürfte einer der technischen Begriffe sein, der sich wohl in den Köpfen der meisten Bewohner in Deutschland fest verankert hat, nachdem seit gut 10 Jahren in abermillionen deutscher Wohnräume und Flure ein solches Gerät installiert wurde und wird. Die Zahl der "Rauchmelder" nach deinem Verständnis, auf eine reine Meldefunktion beschränkt, also ohne Alarmfunktion, dürfte da vergleichsweise ziemlich mickrig ausfallen. Gleichwohl sieht es z.B. im Internet danach aus, dass der Begriff "Rauchmelder" weit überwiegend für das Gerät mit Alarmfunktion steht. Somit gibt es auch beim Googeln mit der Genaue-Wortlautsuche "Rauchmelder" rund 6,3 Millionen Ergebnisse, bei "Rauchwarnmelder" nur knappe 0,6 Millionen. Würde die von dir forcierte Unterscheidung zutreffen, wäre das Zahlenverhältnis nicht nur umgekehrt, sondern höchstwahrscheinlich weitaus größer, vlt. 1 zu 100 oder gar 1000, da ich mir ein allgemeines und mediales Interesse an Rauchmeldern in deinem Sinne, die in irgendwelchen Fabrikhallen montiert sind, nicht im Geringsten vorstellen kann. Beim Überprüfen der ersten 100 Google-Ergebnisse zu "Rauchmelder" fand sich lediglich ein einziges Ergebnis (an 88. Stelle), das sich mit Rauchmeldern in dem von dir gemeintem Sinne befasste.
Der Duden kennt "Rauchwarnmelder" garnicht und zu "Rauchmelder" schreibt er: "Gerät, das bei der Bildung von Rauch Alarm auslöst", DWDS kennt zwar den "Rauchwarnmelder", zeigt aber nur 6 Korpustreffer und keine Bedeutung. Bei "Rauchmelder" sind es hingegen 606 Korpustreffer und die gleiche Bedeutung wie beim Duden. Weitere Beispiele dafür, dass unter "Rauchmelder" in der Regel das Alarmsignial gebende Gerät verstanden wird: Rauchmelderpflicht: Was in den Bundesländern gilt – Deutsche Handwerkszeitung, Rauchmelder: Gute Melder ab 20 Euro - der teuerste im Test versagt – Stiftung Warentest, Website des Vereins "Forum Brandrauchprävention e.V." (die ursprünglichen Initiatoren der aktuellen Rauchmelderpflicht), www.rauchmelder-experten.de/ Rauchmelder Experten (Onlineshop mit Spezialisierung auf Rauchmelder), Rauchmelder - Moderne Schutzengel gegen Feuer und Rauch – Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf)
Lange Rede kurzer Sinn, die Unterscheidung der beiden Begriffe auf Grund eines technischen Unterschiedes gibt es in der Realität nicht. Sollte es von irgend einer offiziellen Seite jeweils eine genormte Begriffszuordnung geben, was ja durchaus denkbar wäre, spricht natürlich absolut nichts dagegen dies im Artikel einzufügen, natürlich mit Quellenangabe belegt. Dazu müsste allerdings der ganze Artikel erstmal in der Hinsicht umstrukturiert werden, dass die ganzen Sensoren in die (auch DIN-mäßig unterschiedenen) Gerätschaften aufgegliedert bzw zugeordnet werden, die entweder zu einer Brandmeldeanlage zuzuordnen sind, oder aber zu der Gruppe der "Heimgeräte" für den Privateinsatz gehört. Das ist bisher nicht deutlich erkennbar--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 07:36, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Bestoernesto, danke für die ausführliche Antwort und vielmals Entschuldigung für das revertieren der anderen Inhalte. Dummer Fehler. Über die Wikipedia-skeptische Fraktion mache ich mir nicht groß den Kopf, denn was macht es für Sinn, Enzyklopadien, die von einer kleinne Readaktion betreut werden, als "Bibeln des Wissens" festzuschreiben und dagegen die von tausenden Usern aufgebaute und auch qualitätsmäßig gepflegte und diskutierte (siehe unsere Diskussion) Wikipeadia abzuwerten? Bei den Themen rund um den Brandschutz wird täglich so viel halbgares reingeschrieben, dass ich mich da inzwischen eigentlich raushalten wollte - die Artikel sind oftmals sehr rückständig und durcheinander in ihrer Struktur, dürftig im Inhalt und ihrer Qualität. Ich gebe Dir vollkommen recht: Dieser Artikel müsste komplett aufgeteilt werden in "Heimrauchmelder" (oder wie immer man die Haushaltsmelder auch nennen sollte) und "Branddetektoren für industrielle und andere kommerzielle Anwendungen" [Brandgasmelder, Ansaugrauchmelder, Flammen- und Funkenmelder, Rauchmelder (linear, Ionisations-, ...) Wärmemelder, Handfeuermelder ..], die es logischerweise unauffällig weit ab von öffentlichem Interesse im Gegensatz zu den in vielen Ländern und unseren Bundesländern verpflichtenden "Heimrauchmeldern" gibt. Ich glaube, in bin raus ... VG Tom Tom (Diskussion) 12:22, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe in meinem (einschlägigen) Studium auch gelernt, dass Rauchwarnmelder die Geräte für daheim sind und Rauchmelder diejenigen, die i.d.R. Teil einer BMA sind. Einen Beleg dafür habe ich aber auch nicht. Ich vermute, dass eine Definition in der DIN 14675 bzw. DIN 14676 zu finden ist, da ich jedoch keinen Einblick in diese habe, kann ich das auch nicht aufklären. Evtl. kann Benutzer:Stephan Wenzel hier Licht ins Dunkle bringen. --Christoph Ziehr (Diskussion) 22:05, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Seit wann entscheidet eine Google-Statistik, ob ein Enzyklopädie-Eintrag richtig ist? Sorry, Bestoernesto, aber das ist ja nun wirklich kein Argument.
Christoph Ziehr hat übrigens absolut recht, die Begriffe sind durch die DIN 14676, die DIN 14675 und die DIN EN Teil 54 vorgegeben. In allen Landesbauordnungen wird der Begriff Rauchwarnmelder benutzt. Das heißt also, die von dir gewünschte "genormte Begriffzuordnung" gibt es und sie wird über die verlinkten Normen hier auch zitiert. Nur weil der größte Teil der Bevölkerung den durchaus relevanten Unterschied nicht kennt, heißt das nicht, das in der Wikipedia etwas Falsches stehen muss. In der Tat sehe ich einen gewissen Lehrauftrag. Die Begriffe Heimrauchmelder oder gar "Haushaltsmelder" werden im technischen Brandschutz nicht oder bestenfalls umgangssprachlich genutzt. "Heimrauchmelder" wird im Artikel erwähnt und führt in der Suche auch auf diese Seite, das muss reichen. Ein komplette Umstrukturierung des Artikels, wie du sie ansprichst, weil die Fachbegriffe den meisten Benutzern nicht vertraut sind, wäre ein absolutes Novum für die Wikipedia, und ist abzulehnen. --TdL (Diskussion) 16:35, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nachdem es ja nicht nur um Deutschland geht, möchte ich meinen Senf dazu geben. IN der TRVB 122 S wird genau die Verwendung von Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten Einbau, Betrieb und Instandhaltung beschrieben siehe hier, auch wenn auch im ÖWB auch das Wort Rauchwarnmelder nicht vorkommt. --K@rl 18:48, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nun, ganz einfach: Beide Begriffe sind Synonyme für die Version mit akustischem Alarm. Die Geräte für Brandmeldeanlagen nennt die Fachwelt "Rauchschalter", denn sie schalten ja nur ein Signal. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 17:12, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Und wo kommt diese Theorie wieder her - die mit den Rauchschalter - ich habe den Begriff bei der Feuerwehr nach 50 Jahren noch nie gehört. --K@rl 18:55, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Rauchschalter habe ich auch noch nie gehört. --Christoph Ziehr (Diskussion) 23:42, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Nein Rauchschalter sind keine Rauchmelder. Ein Brandmelder Kenngröße Rauch aka. Rauchmelder meldet den Brand an eine BMZ. Die haben, IdR, insbesondere durch die Bussysteme, keine Schalter drin. Rauchschalter dürfen nicht an die BMZ angeschlossen werden, weil sie keine Zulassung für den Anschluss haben. Rauchschalter, Rauchmelder und Rauchwanrmelder haben nur gemein, dass die alle Rauch erkennen. Rauchschalter werden verwendet um eine Brandschutz-/Rauchschutztür mit Feststelleinrichtung im Brandfall schließen zu können, sie haben keine akustische Warnung wie ein Rauchwanmelder und innen nur ein Relais, wesswegen sie nicht ohne weiteres an einer BMZ angeschlossen werden können --Janui 10:09, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

„Erfolg“smessung / erfundene Zahlen Bearbeiten

 

Hi! Wie kommt denn sowas?

  1. Diese Änderung ist wohl ohne WP:Q-konforme Quelle erfolgt. Oder ermittelt das Destatis die Anzahl der Wohnungen mit Rauchwarnmelder? Ich habe das mal durch das Gegenteil unter Bezug auf eine Grafik der Feuerwehr Kirchheim unter Teck ersetzt: Special:Diff/161405181...
  2. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht sogar soweit zu behaupten, es habe im Jahr 2000 „800 Brandtote“ gegeben, obwohl das Destatis nur 475 Tote durch akzidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen (X0 ICD-10) für das Jahr 2000 angibt.

Sollte man auf die „Erfolg“smessung und auf diesbezügliche Manipulations-Versuche im Artikel ausführlicher eingehen? Thx. Bye --Heimschützenzentrum (?) 06:34, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Beklagst du dich ernsthaft über eine nicht belegte Änderung (dein Punkt 1) und lieferst als "Gegenbeweis" eine selbst nicht referenzierte Graphik von der Webseite einer Provinzfeuerwehr??? Und selbst wenn die 5% dort stimmen würden, was ich bezweifle, ist dort auch kein Zeitraum genannt, für den diese Zahl gilt. Wir können sicherlich davon ausgehen, dass auch vor 2003 dieser Anteil stetig gestiegen ist. Für welches Jahr sind die 5% also gültig? Den von dir eingefügten Halbsatz werde ich aufgrund genauso unklarer Quellenlage entfernen. Somit bleibt nur die Aussage aus Destatis, die jeder selbst interpretieren kann.
Zu deinem zweiten Punkt: Auf was willst du da ausführlicher eingehen? Vermutlich gibt es verschiedene Quellen und verschiedene Interpretationen der Todesursachen. Beiden Statistiken ist ohne Kenntnis ihres Entstehens zu misstrauen. --TdL (Diskussion) 13:58, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten
1. es ist ja nich nur die eine Feuerwehr bei Stuttgart, sondern etliche... da scheint es eine gemeinsame Quelle zu geben... die Texte der Feuerwehren sind auch oft Wort für Wort gleich... die Feuerwehren wollen offenbar darauf hinaus, dass es ohne gesetztliche Pflicht auch heute noch nich mehr als 5% „geschützte“ Wohnungen gäbe... 2. wer außer den Ärzten, die die Totenscheine unterschreiben, könnte denn noch die Todesursache feststellen? eine Versicherung schonmal nicht, da die sich ja auch an den Arzt halten muss... genau wie die Polizei, die in ihrem Bericht ja nicht dem Arzt widersprechen kann (auch wenn er noch so viele Messer im Rücken des Pat'en übersehen hat, muss erst wieder ein Arzt den Totenschein korrigieren...)... mir fällt da beim besten Willen nicht ein, wer das sein könnte... der GDV muss also unfähig sein oder lügen, um so die RWM-Pflicht aus mir unklaren Gründen (wahrscheinlich besteht ein Interessenkonflikt bei den Verantwortlichen) zu erhalten... --Heimschützenzentrum (?) 14:12, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe keine Ahnung, wie, wann und von wem die Daten für die destatis erhoben werden und wie deren von dir angenommene Vollständigkeit sicher gestellt wird. Bevor ich dass nicht weiß, erlaube ich mir nicht, über irgendwelche Interessenkonflikte zu spekulieren.
Unrealistisch, wenn auch nicht wirklich nachgewiesen, scheint mir aber kausaler Zusammenhang von der Anwesenheit von Rauchwarnmeldern mit einem Rückgang der Brandopfer nicht zu sein. Ich habe aus beruflichen Gründen einen Google-Alert installiert, der mir täglich News zum Thema Feuerwehr und Rauchwarnmelder liefert. Beinahe täglich gibt es einen, wenn nicht zwei, Berichte von Beinahe-Todesfällen, in denen es wegen der Alarmierung nicht zum Schlimmsten kam. Angenommen, nicht alle Vorfälle kommen in die Zeitung, dann gibt es in Deutschland jährlich dank der Rauchwarnmelder ca. 300 Brandtote weniger. Die Größenordnung zumindest stimmt.
Sind wir uns soweit einig, den Text wie er jetzt ist stehen zu lassen? --TdL (Diskussion) 13:39, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
naja... die von Dir geschätzte Größenordnung passt zwar zum GDV, aber nich zum Bund... ich vermute, dass dem Bund sogar auffällt, wenn nur für einen einzigen Bürger keine Sterbeurkunde erfasst wurde... dafür haben wir ja das ganze Meldewesen und so... das Erfassen dauert für 2015 noch an... also die geben sich schon irgendwie Mühe... --Heimschützenzentrum (?) 18:13, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
ach so: noch was zur Methodik: nur weil jmd meint, ein Todesfall sei durch einen RWM zu einem „Beinahe-Todesfall“ geworden, heißt dies noch lange nicht, dass es auch stimmt (auch wenn er/sie es in nen Google-Alert reintippt...)... dazu müsste man entweder ne Art Zeitmaschine haben oder aber man versucht sehr komplizierte stochastische Betrachtungen (z. B. Wahrscheinlichkeit des tödlichen Ausgangs mit und ohne RWM... also die bedingte Wahrscheinlichkeit... dann taucht aber gleich die Frage auf, was denn in den Häusern mit RWM noch alles anders war, weil ja gefährlichere Brände (z. B. Betten-Brände) dort seltener sein könnten, weil die Einwohner ganz bewusst auf Sicherheit achten, weil sie sich aus Überzeugung son Ding gekauft haben, und weil sie im Bett daher nich rauchen, und weil sie die Anleitung gelesen haben (mir wurde die gar nicht erst gezeigt, aber dafür kam vor Kurzem son Onkel mit nem Stock, um zu sehn, ob die Dinger noch da sind...)...)... --Heimschützenzentrum (?) 19:20, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Was in dieser Diskussion noch gar nicht beleuchtet wurde, ist die Tatsache, dass die Zahl der Brände insgesamt zurückgegangen ist, z.B. weil immer weniger technische Geräte in Brand geraten. Dementsprechend ist es dann naheliegend, dass auch die Anzahl der Toten zurückgegangen ist. Ist also nicht nur ein Verdienst der Rauchwarnmelder. --Christoph Ziehr (Diskussion) 19:17, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
guter Punkt... gibt es zu der Zahl der Brände Statistiken? --Heimschützenzentrum (?) 19:20, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich würde mich ebenfalls sehr über aktuelle Statistiken freuen! Um hunderte Millionen Rauchwarnmelder herzustellen braucht man viele Tonnen an teilweise giftigen Rohstoffen. Nach spätestens 10 Jahren wird das ganze Plastik, die enthaltenen Halbleiter und Batterien wahrscheinlich einfach verbrannt - für "Asthmatiker" ist das bestimmt nicht so toll! In mein eigenes Haus kommen die Dinger deswegen nicht rein - für mich ist das zukünftiger Elektroschrott. Entsorgung und Opfer/Tote durch den Abbau von Rohstoffen wurde überhaupt nicht diskutiert!

Weiterhin: Ich hatte in 2020 einen Schwelbrand in der Elektrik einer Wohnung einer Mieterin und musste zu meinem Entsetzen feststellen, dass mein verstorbener Vater keinen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) in dieser Wohnung hat verbauen lassen. Mit dem FI wäre das nie passiert. Ich habe den nachgerüstet und dabei auch gleich mal die Verteilungen in den 3 Wohnungen meiner Mutter überprüft. Der FI fehlte in einer Verteilung zu einer Wohnung auch dort. Ich möchte auf diesem Wege nur mal anmerken, dass selbst "alte Sicherheitsgeräte und -Systeme" bis heute in Deutschland noch nicht vollständig verbaut sind und der Ausbau immer noch fortschreitet. Festzustellen welches System genau parallel zu anderen Systemen welchen Einfluss hat, dürfte nicht gerade einfach sein. Der Einfluss von Rauchwarnmeldern auf "Brandopfer" ist ja über den Brand und über die Summe der Brandwarner an sich verknüpft. Die Anzahl der Brandursachen und Brandvermeidungtechniken ist auch nicht zu unterschätzen. Der sicherste Schutz (Brandwarner) ist wahrscheinlich "der warnende Partner" oder auch der "jaulende oder bellende Hund". Die Anzahl der Hunde in Deutschland steigt. Die Anzahl der Single-Haushalte steigt wahrscheinlich auch.

Ich möchte nur einmal eine halbwegs vernünftige Abschätzung des minimalen und des maximal-möglichen Effekts auf die Opferzahlen sehen, denen die Toten, Verletzten und Kranken in dem Parallelsystem (Abbau, Transport, Anbringung, Entsorgung) gegenüber gestellt wird.

Ich würde mich nicht darüber wündern, dass zwar 100 Menschen nachts durch Rauchwarnmelder jährlich gerettet wurden, aber 2.000 Menschen sich bei der Montage von 400-500 Millionen Rauchwarnmeldern durch den berühmten Sturz von der Leiter das Genick gebrochen haben! Dass bei jeder 20-Tausendsten Installation ein schwererer Unfall passiert, dürfte nicht übertrieben sein. Was sagt Destatis im Bezug auf "Arbeitsunfälle" - gestiegen oder gefallen?

Den Leitersturz hatten wir nach drei piependen Jahren zum ersten Mal auf der Arbeit. In den Büros wurden aus "ökologischen Gründen" Akkus in den Rauchwarnmeldern verbaut. Alle paar Tage piepte es in einem Büro. Der "Facility Manager" wechselte dann die Akkus. Irgendwann hat's dann einmal gerumst...

Akku-/Batterietechnik und Netzgeräte sind verschwenderisch im Bezug auf Energie. Wir wollen CO² einsparen, aber verbauen eben mal hunderte Millionen mal diese Technik, die auch noch gewartet werden soll/muss.

Die Hin- und Rückfahrt der externer Wartungsdienste macht jährlich wie viele Menschen krank? In wie viele Auto-/Transportunfälle oder Arbeitsunfälle sind diese Unternehmen verwickelt? (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:10E1:CC00:10F9:852C:2FBA:B0C3 (Diskussion) 22:57, 17. Jul. 2021 (CEST))Beantworten

17.000 Tote durch Stürze, gegen 330 durch Feuer Bearbeiten

 
Tote durch Stürze und Feuer

Seit dem Jahr 2000 steigt die Zahl der Toten durch Stürze in Deutschland von 7.000 auf 17.000.
Dagegen sank die Zahl der Toten durch Rauch, Feuer und Flammen seitdem von 475 auf 330.
Die Zahl der Wohnungsbrände ist seit Jahren konstant bei ca. 190.000.
--Alex42 (Diskussion) 22:37, 18. Feb. 2022 (CET)Beantworten

CO2-Brandmelder Bearbeiten

Den folgenden Abschnitt habe ich aus dem Artikel entfernt, stelle ihn aber hier zur Diskussion:

Ein Kohlenstoffdioxid-Melder hingegen kann anders als optische, photoelektrische und Kohlenstoffmonoxid-detektierende Melder auch vor einem Feuer warnen, das weder Kohlenstoffmonoxid noch Partikulat produziert, wobei in Experimenten die Kohlenstoffdioxid-Wolke den Melder vor der Partikulat-Wolke und vor dem Auslösen eines Wärmemelders erreichte.[1]

Ich habe hiermit zwei Probleme: Erstens gibt es diese hier beschriebenen Kohlenstoffdioxid-Melder im Markt nicht, zumindest nicht als an eine Zentrale angeschlossene Brandmelder. Auch nicht als Feuer-Warnmelder für den Haushalt. Eine Erwähnung in diesem Artikel ist also verfrüht, denn so wird ein falscher Eindruck erweckt. Zweitens wird die Behauptung der schnelleren Ausbreitung in dem zitierten Artikel eines Herstellers nicht belegt. Hier wird auf eine Referenz [3] verwiesen, die es in dem Artikel überhaupt nicht gibt. Somit ist auch die Quellenlage unzureichend. --TdL (Diskussion) 13:58, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

1. also ich hab eins (sogar von demselben Hersteller (kein Interessenkonflikt, da ich das Ding schon vor Jahren zum Kleinkundenpreis gekauft hab)) und mit n paar Drähten und nem Akku und nem Horn warnt es mich lautstark von CO2-Werten über 1600ppm in 300mm „Höhe“ im Schlafzimmer... (einmal hat es mich vor vergessenem Lüften und einmal vor n paar Brocken Trockeneis (ich hab mir mal Speiseis per DPD kommen lassen...) im Bad gewarnt... *kicher*) 2. wegen dem ominösen Vermerk „ref.3“ habe ich gerade beim Hersteller nachgefragt... mal sehn, ob die sich zu genaueren Angaben herablassen... aber warum sollten die so plump lügen? sowas können die sich wahrscheinlich gar nich leisten (die tun nichmal so, als gäb es ne Referenz...)... *kicher* 3. Jedenfalls bin ich mit dem optischen Verfahren und den Ionisations Dingern komplett durch... :) --Heimschützenzentrum (?) 16:26, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Das Gerät, das du hast, ist aber kein CO2-Brandmelder, sondern ein Gerät zur Überwachung der Luftgüte. Die Position 30 cm über dem Boden ist dafür gut, nicht aber für eine schnelle (oder wie im zitierten Artikel angedeutet überlegen schnellere) Branddetektion. Daher bleibe ich zunächst bei meiner Aussage, dass es keine CO2-Brandmelder im Markt gibt. Auf die fehlende Referenz, die du angefragt hast, bin ich auch sehr gespannt. Eine Lüge möchte ich dem Hersteller senseair nicht unterstellen, allenfalls Schlampigkeit beim Publizieren des Dokumentes. Witzigerweise finden sich Kopien davon im Netz, aber niemand stört sich an der fehlenden Referenz. --TdL (Diskussion) 13:43, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

„Feuer, Rauch und Flammen“ sind eben n Sonderfall von „schlechte Luftgüte“... aber egal... senseair hat mir noch nich geantwortet... die stört es wohl auch nich, weil die wohl nich auf Kleinkunden angewiesen sind, sondern vielmehr mit Firmen zu tun haben, die etliche Parkhäuser/Hochhäuser mit Brandmelde- und Klimaanlagen ausrüsten... dann muss es wohl im Artikel bei dem Geschmiere vom SPIEGEL bleiben... --Heimschützenzentrum (?) 15:25, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Bitte auf Diskussionsseiten die ref-Tags entfernen oder eine Einzelnachweisliste einfügen. --Diwas (Diskussion) 03:14, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten
  1. CO2 is an excellent fire indicator. senseair AB, Dezember 2011, S. 4, abgerufen am 1. Februar 2017.
Hier das PDF von Senseair: [2]. Zitat: "In all cases of open test fires, according to the EN54 norm, CO2 was found to be the absolute best (=fastest) fire indica-tor (ref.3)." Nur leider ist (ref.3) nirgends aufgeführt.
Auch ganz interesannt: [3]. Verschiedene Testfeuer wurden gemacht und Temperatur, CO, Photoelektrischer und Ionisationsmelder ausgewertet. Alex42 (Diskussion) 13:10, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Quellenwarnung Hitzemelder Bearbeiten

Ich habe obige Quellenwarnung aus dem Artikel im Abschnitt Wärmemelder entfernt. Der Begriff Hitzemelder mag falsch sein, ist aber dennoch gebräuchlich, wie eine Google-Suche zeigt. Soll man nun eine Google-Suche als Quelle dafür, dass ein Wärmemelder auch Hitzemelder genannt wird, einfügen? Ich glaube nicht. Eine sinnvolle Quelle wird es ohnehin nicht geben, denn der Begriff ist ja falsch oder veraltet. Die Suche danach lohnt nun echt nicht. --TdL (Diskussion) 14:14, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Wie du selbst schreibst gebräuchlich, deshalb gehört auch ugs dazu um nicht falsche Infos zu verbreiten. --K@rl 14:21, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Google: Wärmemelder 72.700 vs. Hitzemelder 144.000 - Also durchaus gebräuchlicher Begriff. Alex42 (Diskussion) 13:10, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

nicht exzellent Bearbeiten

Fragwürdige, oft pauschal sinnfreie Aussagen, über einen Grossteil des Artikels völlig abwesende Einzelnachweise, vielfach fehlende Erläuterung von Aussagen, mangelhafter Stil. Hinweise selbst im Internet nach Videos zu suchen. Abstützung auf Begrifflichkeiten('Rauchgas') mittels anderer, selbst nicht belegter Wikiartikel. Hochgradig redundante Grafiken (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit...). Das ist alles, bloss nicht exzellent. Bin kurz davor Abwahlantrag zu stellen. --Itu (Diskussion) 12:28, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Du bist nicht der erste, der auf diese Idee kommt. Dabei bitte beachten: 2004, als der Artikel ausgezeichnet wurde, galten andere Standards. Dass die Ansprüche gestiegen sind ist kein Grund für eine Abwahl. 2012 wurde - trotz der Unzulänglichkeiten - der Status bestätigt (vgl. erfolgreiche Wiederwahl). Es steht Dir frei, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Hilfreicher wäre es natürlich, wenn Du an der Verbesserung des Artikels mitwirken würdest. Sei mutig!--Vertigo Man-iac (Diskussion) 20:24, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
"Dass die Ansprüche gestiegen sind ist kein Grund für eine Abwahl." - Wenn das wirklich eine gültige Regel sein sollte, dann ist sie ziemlich idiotisch. Dass allerdings der Artikel 2011 als exzellent bestätigt wurde, ist für mich sehr befremdlich; nach deinem Verständnis aber wahrscheinlich auch kein Grund die Standards von 2011 zugrundezulegen. --Itu (Diskussion) 10:30, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ihr habt beide recht, der Artikel hat viel Potential und entspricht vielleicht nicht mehr allen Ansprüchen. Durch einen Abwahlantrag wird er aber auch nicht besser. Ich habe gesehen, dass Itu in den Text Kommentare geschrieben hat, die ich gut nachvollziehen konnte. Warum nicht gleich verbessern? Die versteckten Kommentare liest niemand. --TdL (Diskussion) 08:40, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Stand heute ist der Artikel meiner Meinung nach nicht exzellent und hat aufgrund der falschen Struktur und Schwerpunktsetztung auch kein Potential dazu. Viele Abschnitte sind werblich geprägt. Es fehlt fundierte Kritik und negative Auswirkungen, wie Hörschäden, Überlastung der Feuerwehr durch Falschalarme, etc. Auch eine Betrachtung des Kosten/Nutzen-Verhältnis ist absent. Genau solche Punkte würden einen Artikel exzellent machen.
Obwohl ich sehr viel an dem Artikel gearbeitet habe, fällt mein Urteil leider so aus. Alex42 (Diskussion) 13:10, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Bearbeitungen 9. - 13. Oktober durch DrF Germany Bearbeiten

Die umfangreiche Bearbeitung (Diff) durch Benutzer:DrF Germany ist problematisch.

  • In 13 Absätzen wird der VdS erwähnt. Ein nunmehr privates Unternehmen, dass früher als Verband der Sachversicherer einen guten Ruf hatte.
  • Der VdS schreibt: Das Alarmsignal hat eine offiziell als "nervtötend" zertifizierten Frequenz, die selbst Tiefschläfer sicher weckt.
    • Leider falsch, denn wie man inzwischen weiß, werden Kinder durch dieses nervtötende Gepiepse nicht geweckt. [4]
  • Der Abschnitt "Smarte" Rauchmelder ist reine Werbung.
    • "VdS hat u.a. deshalb die Norm-Vorgaben in Einklang mit den Chancen der Technik gebracht: Die kostenlos verfügbare Richtlinien VdS 3438-3 bieten Herstellern präzise, normkonforme Hilfestellungen zur Gestaltung dieses Marktes"
  • Dopplungen. z.B. der Absatz zum "Blausäuregas". Oder das der Melder an der Decke installiert sein sollte.
  • Schaut man sich die Versionshistorie an, musste sehr viel nachgearbeitet werden.

Eine Kontakaufnahme war bisher erfolglos: Benutzer Diskussion:DrF_Germany.

--Alex42 (Diskussion) 17:27, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

PS: Das Einfügen von VdS-Links geht weiter.

Grundsätzlich ist der VdS im Bereich Brandschutz als Ersteller von Richtlinien für den Deutschen aber auch europäischen Markt federführend. Das bedeutet, dass wenn Anlagen geplant und umgesetzt werden, idR die VDS-Richtlinien zugrunde gelegt werden müssen und Prüfungen nach diesen Richtlinien (können aber auch von anderen unabhängigen Prüforganisationen durchgeführt werden) durchgeführt werden müssen um Reduzierungen der Prämien durch die Versicherer bekommen zu können. Im Brandschutz hat der VdS (und auch FM-Global) halt nen Status der die Konkretisierungen von Normen und auch eigene "Normen" zulässt. Daher denke ich, dass der VdS als Quelle erstmal nicht problematisch ist. Auch das erwähnen von neuen Vorschriften ist erstmal nicht problematisch. Bei einer neuen DIN macht man sich idR da ja auch keine gedanken drüber. Smarte Rauchmelder gibt es immer mehr, also ist ja nur logisch, dass es dort auch Regularien geben muss(bspw. sollte man den alarm besser nicht per Sprachsteuerung abschalten können). Die Formulierung offiziell als "nervtötend" zertifizierten Frequenz, die selbst Tiefschläfer sicher weckt. hat mich auch gestört, deswegen ist das Umformuliert worden. Ich denke das klingt neutraler. Zumal ich gerne wüsste, wer das als offiziell Nervtötend bezeichnen darf. Grundsätzlich ist aber Neutralität nie Verkehrt. Aus den Umbauten insbesondere der Verwechselung der Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder lässt sich aber schließen, dass er kein Experte auf dem Gebiet ist. Die Dopplung zur Deckenmontage sehe ich jetzt nicht ganz so dramatisch. Da würde mich eher die erwähnung der DIN0833-2(Betrifft wieder Rauchmelder, statt Rauchwarnmelder) stören, auch wenn die DIN grundsätzlich Anwendung finden könnte, behandelt doch eher die DIN 14676 die Rauchwarnmelder und deren Montage. --Janui 18:07, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
@Alex42: deine Änderungen haben es nicht besser gemacht. Die Norm unterscheidet zwischen automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern und nicht zwischen automatischen Brandmeldern und Handmeldern. Die ganzen Handtaster gehören genau genommen nicht da rein, weil der einzig zulässige Handmelder der rote ist. Die anderen dürfen keinen Feueralarm auslösen die zur Feuerwehr durch gehen. Teilweise noch nicht mal an einer BMA angeschlossen werden. Auch die pauschale Aussage, dass Rauchwarnmelder eine Batterie enthalten ist möglicherweise falsch. Bei Google findet man Aussagen, dass manche Hersteller Lithium-Ionen-Zellen verbauen. Auch Brandwarnmelder ist die falsche Bezeichnung. Wäre nett wenn man Widerspruch bekommt diesen zu berücksichtigen. Gilt auch für den 2 Benutzer der pauschal nen Absatz als Werbung löscht. --Janui 04:34, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
@Janui: Sollte ich etwas gelöscht haben, das Du behaltenswert findest, dann setze es gerne wieder ein. Für die besondere Hervorhebung des VdS-Prüfsiegels gibt es m.E. keinen Grund. Testergebnisse aus 2018 sind ohne dauerhaften enzyklopädischen Wert. Wenn Du das anders siehst... --Vertigo Man-iac (Diskussion) 08:25, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
@Vertigo Man-iac: Der Grund warum der VdS aufgeführt sein sollte, habe ich oben schon geschrieben. Auch deren Prüfsiegel. Hab mal beim Conrad Rauchwarnmelder von 7 Herstellern aufgemacht. Q+VdS+DIN EN 14604 4 mal, VdS+DIN EN 14604 2 mal(ein hersteller sagt, dass die vfdb anforderungen erreicht werden, aber haben das logo nicht) und einmal nur DIN EN 14604. Ist natürlich nicht 100% aussagekräftig, aber man sieht die Tendenz, dass es mehr VdS-zertifizierte Rauchwarnmelder als mit Q-Zertifizierung gibt. Q ist drin, VdS rausgeflogen. Ich denke man sollte beide drin haben und auf eventuelle unterschiede hinweisen. Beispielsweise, weil sie laut Text gleichlautend sind. Besser zusammenfassen und auf die Unterschiede zu gegeneinander und zur Norm hinweisen. --Janui 11:33, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Dann setz es gerne rein. Ich würde sowie lieber ein Kapitel "Qualitätsanforderungen" haben, in welchem dann die einschlägigen DIN/EN-Normen sowie die Qualitätssiegel genannt werden. Das ist mir - für einen als "exzellent" ausgezeichneten Artikel - im Moment zu kleinteilig. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:37, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Hallo Janui,
unter der Überschrift Handfeuermelder ist der Begriff nicht-automatischer Brandmelder ja auch beschrieben. Und zum Glück müssen wir uns hier begriffsmäßig nicht sklavisch an die Norm halten. Andere Handmelder ist ja unter einer extra Überschrift. Und dort ist auch klar beschrieben, dass der Alarm nicht zur Feuerwehr geht.
«Auch die pauschale Aussage, dass Rauchwarnmelder eine Batterie enthalten ist möglicherweise falsch. Bei Google findet man Aussagen, dass manche Hersteller Lithium-Ionen-Zellen verbauen.» Damit sind Lithium-Ionen Primärbatterien gemeint.
«Auch Brandwarnmelder ist die falsche Bezeichnung. Wäre nett wenn man Widerspruch bekommt diesen zu berücksichtigen.» Kein Problem, hauptsächlich hat das Dr.F verwechselt. Korrigiere es doch einfach.
Exzellent ist der Artikel aktuell wirklich nicht. Schon alleine, weil hier drei Themen vermischt werden: Wohnungs-Rauchmelder, BMA-Brandmelder, Handmelder.
--Alex42 (Diskussion) 14:02, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
@Vertigo Man-iac, Alex42: Hab mir mal Gedanken gemacht wie man das ein oder andere anpassen könnte. Vorschlag wäre: Rauchwarnmelder und CO-Warnmelder(steht aktuell fälschlicherweise bei Brandmelder) in jeweils eigene Artikel auszulagern. Eventuelle Redundanzen zu DIN 14676 beseitigen. BKS zum Thema Handmelder und dann verweisen auf Nicht-Automatische Brandmelder für die roten, Hausalarm für die blauen, Handauslösungen(gelb) und CO2-Stopp(blau) zu Gaslöschanlagen (leider auch Redundanzen vorhanden), Fluchtwege (grün) zu Fluchtweg oder Fluchttürterminal, und die ganzen für RWAs entsprechend zu Rauch- und Wärmeabzug. Das wäre imho der sauberste Weg die Vermischungen zu verhindern. Passt das? --Janui 14:29, 30. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Auslagerung ist grundsätzlich eine gute Idee, allerdings sollte der Hauptartikel nicht zu sehr ausgehöhlt werden. Deshalb wäre vorab zu klären (Abschnitt für Abschnitt), was wohin gehen soll und was im „Hauptartikel“ übrig bleibt. Die Exzellent-Auszeichnung wird danach möglicherweise nicht zu halten sein (bzw. müsste neu bestätigt werden) – aber das sollte dennoch der Anspruch sein. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:44, 30. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Glas Bearbeiten

Was ist das für ein Glas bei Feuermeldern? Wieso verletzt man sich nicht, wenn man ihn einschlägt? Maikel (Diskussion) 11:09, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Schau mal ins Archiv. --77.8.136.152 06:49, 10. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Falschalarme Bearbeiten

Es sollten zwei Informationen ergänzt werden:

  1. Kommt es aufgrund eines Falschalarms zu einem Feuerwehreinsatz, werden dem Verursacher Kosten in Rechnung gestellt. Ist die Ursache eine Fehlfunktion eines Rauchwarnmelders in der Wohnung, zahlt der Wohnungseigentümer bzw. Vermieter (bzw. deren Versicherung) die Kosten, bei Fehlfunktionen von Geräten im Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft.
  2. Ein Falschalarm eines RWM in Abwesenheit wird nicht zwangsläufig via Nachbarn oder Passanten einen kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz auslösen, weil sich zufällig ausgelöst habende Geräte normalerweise ohne "echten" Rauch von alleine wieder zurücksetzen und nach fünf Minuten aufhören zu piepsen. Das ist insofern wichtig, weil das Risiko, daß ein kostenpflichtiger Feuerwehreinsatz durch einen Falschalarm in Abwesenheit verursacht wird, somit kein Grund ist, RWM gar nicht erst zu installieren oder vorhandene funktionsunfähig zu machen. (So absurd ist das gar nicht: ein echter Alarm ist weitaus unwahrscheinlicher als ein Falschalarm. RWM verhüten aber gar keine Brände, sondern sollen nur anwesende Bewohner zwecks Lebensrettung alarmieren - wenn sich aber niemand in der Wohnung befindet, sind sie auch überflüssig und können eigentlich ausgeschaltet werden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis unter Berücksichtigung von Kosteninanspruchnahme infolge von Falschalarmen sowie die Kosten der Beseitigung von der Feuerwehr verursachter Schäden (z. B. eingeschlagener Türen und Fenster) würde nämlich deutlich gegen RWM sprechen.)

--77.8.136.152 07:12, 10. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Brandmelder Bearbeiten

Hallo Benutzer:RoBri, ich kenne diese Telefonzellen auch noch. Es gibt bei Telefonzelle_(Deutschland)#Notrufmelder einen eigenen Abschnitt. Zwei Bilder dazu gibt es auch:

Datei:Wackershofen_Freilandmuseum_Fernsprechhaeuschen_TELH_55_Oberrot_20070609_1.jpg
Datei:Telefonzelle-Notrufhebel.jpg
--Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 21:40, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo, ja, gerne mit nachvollziehbarer Quelle rein damit. Grüße, --Roger (Diskussion) 21:43, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo Benutzer:RoBri, eingefügt; jedoch ein Teil des Textes von der Telefonzelle eingefügt. in dem Abschnitt, ist keine externe Quelle--Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 22:34, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten