Diskussion:Benedikt König

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Folgende Diskussion habe ich von meiner DS hierher kopiert.--Artmax 17:38, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

DANKE ! Bearbeiten

Lieber Artmax,

herzlichen Dank für Ihre Ergänzung des Artikels über Benedikt von König. Weiterhin viel Erfolg!

--Chu-Totoro 20:15, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Na, jetzt schwindelst Du aber, oder? Die Fotografie kommt nämlich nicht von artnet, sondern vom Auktionshaus Nagel in Stuttgart. Und nur das und dessen Fotograf kann die Abbildungserlaubnis schriftlich mit einer Mitteilung an Commons erteilen. Insofern: weiterhin WP:URV. Außerdem handelte es sich um eine Büste nach einem Entwurf von König. Weiterhin: ich bin der Ansicht, dass der Benedikt König (siehe Thieme/Becker) heißt. Gibt es eine Quellle für das "von"? Wenn nicht, verschiebe ich in den nächsten Tagen. Grüße --Artmax 21:33, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Na Sie sind lustig. Statt in sich zu gehen, stören Sie sich an meiner Wortwahl. Hier vielleicht der Gesetzestext zu diesem Delikt, das man auch Diebstahl geistigen Eigentums nennt. (Einen Verbotsirrtum gibt es hier übrigens nicht). Ich möchte die Diskussion hier gerne abschließen. Danke. --Artmax 14:44, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Vielleicht befasst sich Chu-Totoro als Newbie erst einmal mit den Regeln der Wikipedia, bevor hier losgelegt wird. Eine telefonische Zusage von wem auch immer reicht nicht. Eine Zusage muss per OTRS-Tickett belegt werden. -- 213.39.132.217 17:50, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Weiter oben hieß es: Diskussion beendet. Das gilt auch für alle anderen, die jetzt meinen nachtreten zu müssen. --217.228.78.247 00:34, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bildrechte Bearbeiten

Aus gegebenem Anlass, hier noch einmal kurz gefasst:

  • Abbildungen von sog. Flachware, also Gemälde, Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, deren Urheber vor über 70 Jahren (also vor 1940) gestorben sind, können in WP verwendet werden. Diese Abbildungen darf man aus dem Internet (also auch bei Artnet) oder Büchern entnehmen, auch ohne vorher zu fragen.
  • Auf Fotografien von dreidimensionaler Ware (also Kunstgegenstände aller Art, wie Skulpturen, Reliefs, Münzen) lasten zwei Urheberrechte: das des Objektschöpfers und das des Fotografen. Sie sind nur gemeinfrei und für WP verwendbar, wenn beide vor über 70 Jahren (also vor 1940) gestorben sind. Ist der Objektschöpfer, nicht aber der Fotograf des Objekts vor über 70 Jahre gestorben, so stehen dem Fotograf oder seinen Erben das alleinige Urheberrecht an der Fotografie zu.

Eine unautorisierte oder falsch autorisierte (auch eine unwissentlich falsch autorisierte) Benutzung ist ein Verstoss gegen das Urheberrecht und Diebstahl geistigen Eigentums: „Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Du schadest damit der Wikipedia!” --Artmax 09:45, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 07:26, 19. Jan. 2016 (CET)Beantworten