Diskussion:Bekannter Versender

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 213.69.26.162 in Abschnitt Kosten sind variabel

Kleine Ungenauigkeit Bearbeiten

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie des weltweiten Alarms nach den Sprengstoff-Funden vom Oktober 2010 (manipulierte Farbpatronen in einem Drucker), führten dazu, die Sicherheitsbestimmungen für Luftfrachtsendungen deutlich zu verschärfen. Die neuen Vorschriften der EU (VO EG 300/2008 und VO EU 185/2010) sollen zu „sicheren Lieferketten“ führen.

Es kann nicht sein, dass die EU in 2008 Maßnahmen gegen ein Ereignis in 2010 ergreift, oder? Bitte noch einmal die Formulierung überdenken. Danke!

--Maubo (Diskussion) 07:13, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Jupp. Die Pakete aus dem Jemen führten zur VO (EU) 859/2011. 9/11 gab uns die VO(EG) 2320/2002. Die Entstehung der VO (EG) 300/2008 hat andere Gründe. Da möchte ich nur kurz hierher verweisen: http://de.wikipedia.org/wiki/Komitologie (nicht signierter Beitrag von 178.250.160.218 (Diskussion) 15:48, 7. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Kosten Bearbeiten

Um bekannter Versender zu werden, müssen mind. 10.000 Euro auf den Tisch gelegt werden, neben den ganzen Schulungen. Alternative: man ist kein bekannter Versender mehr und jedes Paket wird geröngt. Kosten: 55 Euro pro Luftfracht. Postpakete werden auch geröngt. Hier sind die Kosten jedoch wesentlich geringer, sonst könnten die Versender nicht so günstig anbieten. --Triebel (Diskussion) 12:44, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Kosten sind variabel Bearbeiten

Die Kosten für die Erlangung der Zertifizierung zum Bekannten Versender sind sehr unterschiedlich. In kleinen Unternehmen können diese Kosten durchaus in einem Bereich von weit unter 10.000,00 EUR liegen. Je nach Fall vielleicht sogar auch nur bei bis zu 2.000,00 - 3.000,00 EUR. In großen Firmen oder gar Konzernen können diese Kosten durch Veränderungen von baulichen und/oder organisatorischen Gegebenheiten durchaus auch in die Millionen gehen. Deshalb bitte etwas vorsichtiger sein mit der Pauschalisierung von Kosten.

Unternehmen müssen sich neu validieren lassen und bis zu diesem Datum vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des "behördlich anerkannten Bekannten Versenders" erhalten. Das Anführungszeichen steht falsch. Korrekt ist: behördlich anerkannten "Bekannten Versenders". Auf der LBA-Seite (www.lba.de) sind der "bekannte Versender" und der "behördlich anerkannte Bekannte Versender" synonym. Das "behördlich anerkannt" steht nur davor, um vom Status vor 04/2013 abzugrenzen. Ich ändere das. --213.69.26.162 13:26, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten