Diskussion:Aktivbürger

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Coyote III in Abschnitt Überarbeiten

Überarbeiten Bearbeiten

Ich bin etwas ratlos angesichts dieser unbelegten Spezialdefinition. In der Soziologie ist der Aktivbürger eben gerade derjenige, der nicht nur das aktive Wahlrecht wahrnimmt, sondern darüber hinaus aktiv wird, indem er beispielsweise auch das passive Wahlrecht wahrnimmt. ... Hafenbar 21:37, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Hm, grenzwertig. Eher selten gebraucht und dann schwierig zu verallgemeinern. Löschen? Der Berg kennt das so nicht. -- Emdee 23:53, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Mhmm - ich wollte eigentlich mich gerad über die Aktiv Bürger bei der ersten Französischen Revolution informieren (und welche Rolle sie in der ersten Verfassung hatten). Bin irgendwie hier her gelangt, und kann nichts mit dem was da stehet Anfang (da es nicht dazu passt). Ich denke einen Beitrag über Aktivbürger ist sinnvoll, aber der Artikel hier ist zur sehr auf Deutschland bezogen. Und in Deutschland gibt es keine wirkliche Unterscheidung zwischen Aktiv-Bürger und normalen Bürger. Einen über Franz Revolution wäre sinvoll. (nicht signierter Beitrag von 93.211.39.81 (Diskussion) 18:20, 20. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Habe jetzt selbst mal einen Beitrag geschrieben, indem ich meine Anliegen eingebracht habe. Bitte um Korrektur und Genehmigung. -- 93.211.39.81 19:29, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ich lese das hier zum ersten Mal soweit ich mich momentan erinnere. Ein Aktivbürger ist also ein 18-jähriger (oder älter), der das Wahlrecht hat bzw. (noch) nicht verloren hat? Bei franz. Revolution ist das ja noch zu verstehen und anzuwenden: Der Staat (die Regierung oder Organisationsbegriff) hat ... gebaut und darüber hat sich das Volk 1789 aktiv aufgeregt. So sind in Deutschland aber Babys z.B. passiv und nehmen die Verarschung von der Bundesregierung widerstandslos hin, weil sie ja nicht aktiv sind? Eigentlich müsste ein Passivbürger jemand sein, der genau das tut: Nichts. Der Aktive steht auf und protestiert über Unrecht. Mit Wahlen kann er oder sie GAR NICHTS beeinflussen, da er z.B CDU ankreuzt, damit jedoch SPD wählt ohne es zu wollen oder andersrum, weil unser Wahlrecht, so das BVG verfassungswidrig ist. In Deutschland geht die Staatsgewalt leider nicht, wie es im Grundgesetz steht, vom Volke aus, sondern von Politikern, die durch Lobbyismus korrupt des Wählers Wille ignorieren. Ich würde ja als sogenannter Aktivbürger etwas ändern, werde aber zu oft von der Regierung davon abgehalten, weil die eh machen, was sie wollen und nicht, was das Volk, was die Verfassung will. Ja, ich ging zur Wahl, da ich aber sehr faul bin ;-), nur auf dem Sofa herumhänge;-) ist es doch paradox als Aktivbürger zu gelten? --UpThink (Diskussion) 04:03, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten


Ich habe den Artikel um Quellen aus dem Bereich der Staatslehre/des Staatsrechts ergänzt. Falls es in der Soziologie eine andere Definition des Begriffs geben sollte, würde ich vorschlagen, jemand, der über entsprechende Quellen verfügt, formuliert einen entsprechenden Absatz. Polemik und Agitation sollten dabei aber möglichst unterbleiben... Bis auf Weiteres denke ich, zumindest der Hinweis auf fehlende Quellen kann entfernt werden. -- Patrick Thalacker (Diskussion) 17:35, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe den ÜA-Baustein herausgenommen. Er stammt aus einer Zeit, als der Artikel so aussah. Inzwischen hat der Artikel deutlich an Umfang und Qualität gewonnen. Dass der Begriff in der Soziologie Verwendung findet, wurde bisher nicht nachgewiesen und daher auch nicht eingefügt. Der Belegebaustein sollte drinbleiben. --Coyote III (Diskussion) 20:47, 22. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Was denn nun? Bearbeiten

"Ausdrücklich keine Organstellung iSd Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG besitzt das Gebietsvolk[4], auch wenn das Volk in der Präambel, Art. 20 Abs. 2, 29 Abs. 1, 38, 146 GG genannt ist." - Verfassungsorgan
Dieser Artikel sagt aber das genaue Gegenteil. Was stimmt denn? --Excolis (Diskussion) 22:52, 27. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das Bundesvolk gilt als Verfassungsorgan, allerdings können seine Rechte nicht von einzelnen Bürgern im Wege des Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden. "Gebietsvolk" in der im Artikel Verfassungsorgan zitierten Entscheidung ist aber nicht das Bundesvolk, sondern die Bevölkerung eines Teilgebiets, das ggf. von einer territorialen Neuordnung des Bundesebietes nach Art. 29 GG betroffen ist. --Patrick Thalacker (Diskussion) 00:03, 1. Mär. 2013 (CET)Beantworten

active Citizenship Bearbeiten

Ich möchte hier allein anmerken, dass der Verweis zum englischsprachigen Artikel des 'active Citizenship' überdacht werden sollte, diese Begriffe sind offensichtlich nicht identisch. (nicht signierter Beitrag von 92.201.112.4 (Diskussion) 16:13, 20. Apr. 2016 (CEST))Beantworten