Deckshelfer ist die Funktions- oder Berufsbezeichnung für einen Seemann der See- und Küstenschifffahrt oder in der Fischerei an Deck ohne Ausbildung.

Deckshelfer gehören wie auch Decksmänner[1][2] zu den Decksleuten[3] und sind mit verschiedenen Aufgaben betraut. So z. B. kümmern sich die Deckshelfer um unterstützende und zuarbeitende Tätigkeiten, wie etwa die Be- und Entladung der Schiffe oder die Reinigung des Schiffs und der Kajüten. Ferner führen sie nach Anweisung von Fachkräften Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten aus, wie z. B. das Entrosten und den Korrosionsschutz von Metallteilen. Eine spezielle Ausbildung ist für die Ausübung dieses Berufs nicht erforderlich, es sollte jedoch eine Seediensttauglichkeit vorliegen.[4]

Literatur Bearbeiten

  • Wilfrid Bemm, Dierk Lindemann: Seemannsgesetz und Manteltarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt. Becker 2003, ISBN 3-920-0795-82.
  • Jochen Garrn: Handbuch für Decksleute auf Traditionsseglern. DSV-Verlag 2004, ISBN 3-884-1240-3X.
  • Jürgen Ruszkowski: Lebensläufe und Erlebnisberichte ehemaliger Fahrensleute: Seemannsschicksale – Band 2 in der maritimen gelben Reihe neobooks 2014, ISBN 3-847-6863-48.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Bundesarbeitsblatt, Ausgaben 6-12 Verlag Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 2001, S. 13–16.
  2. (Deckshelfer über 18 Jahre werden zumeist so bezeichnet)
  3. Reichsarbeitsministerium. Statistisches Reichsamt. Abteilung für Arbeiterstatistik: Reichsarbeitsblatt, Teil 6. C. Heymann 1936.
  4. Deckhelfer/Deckshelferin, Tätigkeitsbeschreibung im Berufenet, Bundesagentur für Arbeit (PDF).