Datei:Zusatzzeichen 1020-13 - Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei, StVO 2009.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Zusatzzeichen 1020-13: Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung zum 1. September 2009 hat in § 31 ein Zusatzzeichen mit Inlineskater-Piktogramm eingeführt, das Inlineskatern die Benutzung der Fahrbahn, insbesondere in Tempo-30-Zonen und Fahrradstraßen, sowie Radverkehrsanlagen erlauben kann. Ohne entsprechende Beschilderung bleibt das Spielen auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und das Befahren von Radwegen in Deutschland für Inline-Skater und Rollschuhfahrer verboten. Fahren mit Inline-Skater und Rollschuhfahrer Quelle zum Sinnbild: Bundesgesetzblatt 52, Teil 1, Bonn, am 13. August 2009, S. 2633. DIe Verordnung trat am 1. September 2009 in Kraft. Aufgrund falsch angegebener Verordnungsermächtigungen wurde die Novelle von 2009 jedoch nach kurzer Zeit vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärt und der vorher gültige Verkehrszeichen-Katalog wieder eingesetzt. Daher wurde das Schild erst mit der Neufassung der StVO von 2013 letztendlich gültig. Das Zusatzzeichen wird in folgenden Bemaßungen angeboten: 420 x 231 mm, 600 x 330 mm sowie 750 x 412 mm.
Datum
Quelle Drucksache 153/09
Urheber Mediatus
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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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13:26, 22. Mär. 2009Vorschaubild der Version vom 13:26, 22. Mär. 2009523 × 355 (13 KB)Seb aka wastl{{Information |Description={{de|1=Zusatzzeichen "Inlineskater frei" aus der noch zu beschließenden 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften}} |Source=Drucksache 153/09 |Author=Deutscher Bundesrat |Date=2009-02-12 |Permission=

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