Deutsch: Zeichen 211-10: vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links (künftig 209-11). Gültig ab 01.07.1992 auf Grundlage der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung 1992. Auch nach der StVO-Neufassung 2013 gültig. Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992. Das Zeichen ist 600x600 mm groß. Der innere blaue Bereich ist 580 oder (bei einem breiteren Rand) 572 mm breit, die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm.
English: German mandatory road sign.
Datum
14. Juli 2014 (Hochladedatum)
Quelle
Diese Datei enthält Elemente, die von folgender Datei entnommen oder adaptiert wurden:
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.