Datei:Zeichen 211-10 - vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links (künftig 209-11), StVO 1992.svg

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 601 × 601 Pixel, Dateigröße: 3 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zeichen 211-10: vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links (künftig 209-11). Gültig ab 01.07.1992 auf Grundlage der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung 1992. Auch nach der StVO-Neufassung 2013 gültig. Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992. Das Zeichen ist 600x600 mm groß. Der innere blaue Bereich ist 580 oder (bei einem breiteren Rand) 572 mm breit, die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm.
English: German mandatory road sign.
Datum 14. Juli 2014 (Hochladedatum)
Quelle
 
Diese Datei enthält Elemente, die von folgender Datei entnommen oder adaptiert wurden:
Zeichen 211-20 - vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts (künftig- 209-21), StVO 1992.svg.
Urheber Fry1989. Nach den Vorgaben 2017 neu interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

Deutsch | English | français | македонски | Nederlands | русский | +/−

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:51, 31. Okt. 2017Vorschaubild der Version vom 14:51, 31. Okt. 2017601 × 601 (3 KB)Mediatuskorrekte Datei
05:17, 15. Jul. 2014Vorschaubild der Version vom 05:17, 15. Jul. 2014703 × 703 (2 KB)Fry1989User created page with UploadWizard

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten